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Krankenkasse verklagt Berufsgenossenschaft

Reitenengel

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Mai 2016
Beiträge
3
Hi, hab da mal eine Frage an alle hier ich habe gerade erfahren das meine Krankenkasse (gesetzliche) vom Unfallgegner die Berufsgenossenschaft verklagt vor dem sozial Gericht. Kann mir jemand sagen was das für mich bedeutet.
 
Hallo,

ich verstehe nicht: "meine Krankenkasse (gesetzliche) vom Unfallgegner "

Also, entweder Deine Krankenkasse oder die HPV des Unfallgegeners klagt gegen die BG.

Kannst Du das bitte noch mal besser beschreiben und auf was genau geklagt wird?

Viele Grüße

Kasandra
 
Also meine Krankenkasse verklagt die BG da ich einen Unfall 2011 hatte. eine Spedition sollte bei mir zu hause drei Palette abholen und durch ein verladen Fehler ist eine Palette wieder runtergefallen und auf mich drauf und nun will die Krankenkasse durch diese Klage irgendwas erreichen
 
Hallo Reitenengel,

ich verstehe immer noch nicht so ganz, warum die BG mit im Boot ist.

So wie Du das schilderst, ist es ein privater Haftpflichtunfall.

Oder stand der Unfall noch im Arbeitsverhältnis auf irgendeine Art?

Denn sonst müsste Deine KK ja die Haftpflichtversicherung der Spedition für die Gesundheitskosten (Operationen, Krankenhausaufenthalt, Reha, Physiotherapie, Rettungswagen etc. ) welche durch den Unfall entstanden sind verklagen.

Die KK musste dann zwangsläufig die Kosten für Dich vorstrecken und da ist es ja ganz klar, dass die KK die Kosten beim Unfallverursacher wieder holen will.

Dennoch verstehe ich auch weiterhin nicht, was die BG in dem Fall macht und warum das jetzt vor dem SG ist.

Hast Du eine Ladung als Zeuge erhalten? Was genau sind die Klageforderungen bzw. die Klagebegründung?

In der von Dir gewählten Rubrik steht auch "Freizeitunfall mit Personenschaden".

Also, etwas mehr musst Du schon inhaltlich einbringen, damit man Dich versteht -> bzw. den Sinn Deiner Frage.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

Deine Krankenkasse hat für Deine Krankheitszeiten die Lohnfortzahlung übernommen (über Arbeitgeber) hat Dir dann Krankengeld bezahlt etc.
Seit 2013 ist es so das es im Lohnprogramm ein "Hackerl" gibt da gibt
Dein Arbeitgeber an, wenn es sich um einen Unfall handelt den ein anderer verursacht hat.
Diese Haftungsansprüche gab es eigentlich schon immer, nur wurden sie selten geltend gemacht weil die Krankenkasse ohne dieses "Hackerl" meist nichts von Deinem Unfall wusste bzw. von der Schuld des anderen.
Für Dich bedeutet das mit der Klage gar nichts, weil Du hast das Geld ja bekommen (über Deine Krankenkasse). Dies ist sozusagen ein interner Ausgleich unter den Leistungsträgern (Krankenkasse und BG)
und die holen sich das Geld von Schädiger!
 
ja ich habe eine Lohnfortzahlung von 60% bekommen und da kann es nicht passieren das das als ein Arbeitsunfall gewertet wird und ich die Kosten von Zuzahlung (Heilmittel) nicht bekomme.
 
Hallo Reitenengel, willkommen im Forum.

Leider stellst du deine Geschichte nicht gut verständlich dar.
War es ein Arbeitsunfall?
Wurde er der BG gemeldet?
Wurde er anerkannt?
Warst du bei einem Durchgangsarzt?
Warum hast du kein Verletztengeld (VG) erhalten, sondern Krankengeld?
Welche Begründungen oder Schreiben hast du von der BG bekommen?
Gab es eine Begutachtung?
Hast du gegen eine Entscheidung der BG Widerspruch eingelegt oder Klage eingereicht?

Ich hoffe, du bist inzwischen gesund.
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo,

ich drücke es nochmal anders aus...
Wenn jemand anderer den Unfall verursacht hat, egal ob Arbeitsunfall
oder Privat muss ein Hackerl gesetzt werden ob der Unfallverursacher ein
dritter war. Der Arbeitgeber muss das abklären, weil wenn er es nicht tut, würde er haften für die Schäden die der Krankenkasse entstanden sind.

D.h. nicht nur Dir entstand Schaden durch den Unfall sondern auch Deiner
Krankenkasse. Seit die Krankenkassen davon Kenntnis haben, holen die
sich das Geld wieder!

lg espresso
 
...

Hallo,

ich geb mal meinen Senf dazu ...


Reitengel hatte einen Unfall zu Hause / privat. Dieser wurde durch jemanden verursacht, der dort seiner Arbeit nachkam.

R. kam zu schaden und war krank. Seine Lohnfortzahlung beträgt nach 6 Wochen 60 Prozent.

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss nun für alle Schäden aufkommen - auch für die fehlenden 40 Prozent Lohn. Die Haftpflichtversicherung ist in diesem Fall die des Betriebes. Da dem Verursacher der Unfall bei der Arbeit passierte.

Auch die Krankenkasse des Opfers (R.) wird sich den Schaden von der Haftpflichtversicherung wiederholen.

Welche Rolle die BG spielen soll, erschließt sich mir dabei allerdings nicht.


So denke ich mal, verstanden zu haben ....


Liebe Grüße Christiane
 
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