Siegfried21
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201134regressanspruch.html
Dito BG-DRV......
Grüße
Siegfried21
Krankenkassen müssen Regressabsprüch gegen Schädiger rechtzeitig vor der Verjährung zu prüfen
Sozialversicherungsträger müssen dreijährige Verjährungsfrist bei Rückgriffsansprüchen einhalten.
http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201134regressanspruch.html
Dito BG-DRV......
Grüße
Siegfried21