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Krankenkasse macht schon wieder Streß

Bora

Mitglied
Registriert seit
26 März 2012
Beiträge
47
Guten Morgen,

habe heute eine email der KK bekommen, dass ich das letzte mal am 28.06.2012 beim Arzt war. Um Krankengeld zu zahlen, müßte ich mich regelmäßig beim Arzt vorstellen und behandeln lassen. Mein Arzt hat mich aber am 28.06. bei meiner Erkrankung direkt zwei Monate, also bis heute krank geschrieben.

Ist das richtig, was die KK mir da erzählt?

Gruß Bora
 
Krankenkassen und Krankengeld (s. auch § 44 SGB V).

Guten Tag Bora,

Mein Arzt hat mich aber am 28.06. bei meiner Erkrankung direkt zwei Monate, also bis heute krank geschrieben.

Was hat denn Dein Arzt am 28.06.2012 zur nächsten Wiedervorstellung gesagt?
Gibt es für Dich einen speziellen Therapie-Plan mit den jeweiligen persönlichen Beratungen durch Deinen Arzt und den Kontrollen zum Verlauf Deiner Erkrankung? Darauf käme es an!

Die AU wird jeweils für die Zukunft, also voraussichtlich, bescheinigt - es könnte daher auch jederzeit vorher eine 'Spontanheilung' eintreten...! Laß Dir doch von Deiner Krankenkasse die entsprechenden und rechtlichen/gesetzlichen Vorgaben zur jetzigen Forderung an Dich kopieren, damit Du sie zur Kenntnis nehmen kannst!

Nicht bange machen lassen - die meinen's doch auch nur gut mit Dir...!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

der Arzt ist mit mir die Medikamente durchgegangen und wenn was außergewöhnliches passieren würde, sollte ich vorstellig werden. Ich leide an Morbus Sudeck und bis jetzt ist mit Sicherheit keine Spontanheilung eingetreten. Es ist weder besser noch schlechter geworden.

Ich z.B. wußte gar nicht, wie die Regelungen der Krankenkassen sind. Ich bin doch absoluter Neuling in diesen Dingen. Ich finde das nur Unverschämt, dass die KK sogar meinen Arbeitgeber gefragt hat, ob ich mittlerweile wieder meine Arbeit aufgenommen habe. Die KK hätte sich ja bereits eher mal mit mir in Verbindung setzen können. Warum denn erst jetzt? Das soll noch einer verstehen.

Gruß Bora
 
Regelwerk/Arbeitsanleitung Deiner Krankenkasse.

Hallo Bora,

der Arzt ist mit mir die Medikamente durchgegangen und wenn was außergewöhnliches passieren würde, sollte ich vorstellig werden.

Das kannst Du dann auch so an Deine Krankenkasse weitergeben, falls noch einmal nachgefragt werden sollte oder Du Schwierigkeiten wg. des Krankengeldes bekommst.

Und daß Du das Regelwerk Deiner Krankenkasse nicht kennst, ist nicht ungewöhnlich - kaum ein Versicherter kennt es! Deshalb gab ich Dir den Rat, für Dich eine entsprechende Kopie aus den Arbeitsanleitungen der Krankenkasse zu verlangen. Habe ich auch schon in einer anderen Sache gefordert und von meiner Krankenkasse bekommen!

Meine Bemerkung in Hinsicht auf eine 'Spontanheilung' war nicht wörtlich gemeint - eher als Beispiel für die Denk- und Arbeitsweise eines Sachbearbeiters. Manchmal geht's nur mit etwas Ironie...


Grüße von
Ingeborg!
 
Danke Ingeborg,

den Rat habe ich direkt befolgt und die Arbeitsanleitungen angefordert.

Ich weiß schon, wie du das mit der Spontanheilung gemeint hast. Das ging meinerseits gegen die KK. Unglaublich! Ich weiß auch gar nicht, was die von mir wollen. Ich werde dort als Regressfall geführt. Alles aber auch alles was für die ersichtlich ist und mit der Krankheit zu tun hat, wird denen von der Versicherung erstattet.

Gruß Bora
 
Guten Morgen,

ich habe eine ganz kurze Frage: ist das rechtens, dass die KK den Arbeitgeber anrufen darf, um zu fragen, ob man die Arbeit wieder aufgenommen hat?

Mich beschäftigt das Thema sehr.

Gruß Bora
 
Guten Morgen Bora,

es handelt sich um gängige Praxis. Der Sachbearbeiter informiert sich auf schnellstem Wege über wichtige Aspekte zu seiner Arbeit. Da er über einen langen Zeitraum keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder sonst etwas von Dir erhalten hatte, fragt er einfach nach. Eine AU-Besch. über einen Zeitraum von 2 Monaten ist schon etwas ungewöhnlich. Und in diesem Zusammenhang geht es auch um Krankengeld, da wird's schon ernst.

M.E. ist eine solche einfache Nachfrage rechtens, denn wie sollte der Sachbearbeiter seine Arbeit machen - schließlich wird er auch dauernd von seinen Vorgesetzten kontrolliert. Was stört Dich so sehr an diesem Anruf? Habe ich etwas überlesen?


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

....M.E. ist eine solche einfache Nachfrage rechtens, denn wie sollte der Sachbearbeiter seine Arbeit machen - schließlich wird er auch dauernd von seinen Vorgesetzten kontrolliert. Was stört Dich so sehr an diesem Anruf? Habe ich etwas überlesen?....

Nein, du hast nichts überlesen. Mich stört einfach die Art und Weise, wie die SB mit einem umgehen. Ein Anruf bei mir hätte auch gereicht. Die ganzen langen Jahre wo ich nicht krank war, habe ich von der KK nichts gehört. Meiner Meinung nach, wollen die so schnell wie möglich, dass ich meine Arbeit wieder aufnehme und schön regelmäßig meine Beiträge bezahle. Wenn das schon so weit geht, dass sie meinem Schmerztherapeuten die Kompetenz abschreiben wollen und ihn noch in seiner Therapiefreiheit beschränken wollen, dann hört es bei mir auf.

Gruß Bora
 
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