Hallo ************,
jetzt hast du aber den Gutachter erwischt. Die psychischen Beeinträchtigungen, wurden im HNO-Gutachten detailiert erwähnt.
Weshalb ich das Zitat erwähnt habe, ist der Zusammenhang zusätzlich mit meiner Schwerhörigkeit, die wegen der "Leeren MRT-Berichten", dann schon vorher dagewesen sein soll. Schwerhörigkeit ist zwar festgestellt, aber Zuständigkeit eine andere BG und nicht Unfallbedingt. Da ich aber jetzt weiss, dass doch genau die Verletzungen da sind, die die Schwerhörigkeit erzeugen können, werde ich da weiter nachbohren.
Nartürlich ist der Neurologe nicht auf diese Beeinträchtigungen eingegangen, sondern war mehr bemüht, mit hilfe eines in die BG verliebten Radiologen, einen MRT-Bericht der auf die Wahrscheinlichkeit von Weichteileinblutungen in der LWS hinweist(was für mich der Pasive-Halteapperrat ist, Orthopäde?) zu entkräften, somit erst gar nicht da war. Nur schön, das andere Radiolgen diese gesehen haben.
Laut Rahmenrichtlinie der Begutachtung HNO-Tinitus, sollte es eingentlich bei psychischen Beeinträchtigungen wegen dem MdE, dann vom Neurologen begutachtet werden. Da sieht man wieder wie geschummelt wird.
So kommt eins zum andéren und es wird sehr schnell deutlich, dass sich die Herrschaften dann selbst outen, weil Ihnen nicht mal bewusst wird, was eigentlich Ihr Kompetenzbereich ist und wie diese mit anderen Bereichen ineinander greifen. Deshalb ist bei pauschalen Behauptungen immer Vorsicht geboten, gerade wenn es ausscließlich um Kostenreduktion geht. Bei solch einem Zusammenhang will dann ein Orthopäde als Sachverständiger beim SG, nur mit Röntgenbilder, dann alles wissen und beweisen. Da glaube wie wohl kaum, AOK und SG.
Gruß
IsswasDoc
jetzt hast du aber den Gutachter erwischt. Die psychischen Beeinträchtigungen, wurden im HNO-Gutachten detailiert erwähnt.
Weshalb ich das Zitat erwähnt habe, ist der Zusammenhang zusätzlich mit meiner Schwerhörigkeit, die wegen der "Leeren MRT-Berichten", dann schon vorher dagewesen sein soll. Schwerhörigkeit ist zwar festgestellt, aber Zuständigkeit eine andere BG und nicht Unfallbedingt. Da ich aber jetzt weiss, dass doch genau die Verletzungen da sind, die die Schwerhörigkeit erzeugen können, werde ich da weiter nachbohren.
Nartürlich ist der Neurologe nicht auf diese Beeinträchtigungen eingegangen, sondern war mehr bemüht, mit hilfe eines in die BG verliebten Radiologen, einen MRT-Bericht der auf die Wahrscheinlichkeit von Weichteileinblutungen in der LWS hinweist(was für mich der Pasive-Halteapperrat ist, Orthopäde?) zu entkräften, somit erst gar nicht da war. Nur schön, das andere Radiolgen diese gesehen haben.
Laut Rahmenrichtlinie der Begutachtung HNO-Tinitus, sollte es eingentlich bei psychischen Beeinträchtigungen wegen dem MdE, dann vom Neurologen begutachtet werden. Da sieht man wieder wie geschummelt wird.
So kommt eins zum andéren und es wird sehr schnell deutlich, dass sich die Herrschaften dann selbst outen, weil Ihnen nicht mal bewusst wird, was eigentlich Ihr Kompetenzbereich ist und wie diese mit anderen Bereichen ineinander greifen. Deshalb ist bei pauschalen Behauptungen immer Vorsicht geboten, gerade wenn es ausscließlich um Kostenreduktion geht. Bei solch einem Zusammenhang will dann ein Orthopäde als Sachverständiger beim SG, nur mit Röntgenbilder, dann alles wissen und beweisen. Da glaube wie wohl kaum, AOK und SG.
Gruß
IsswasDoc