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Krankenkasse Gutachten AU vor dem Sozialgericht

Hallo HWS-Schaden,

lies den ganzen Artikel in Ruhe durch, es ist nicht so einfach auf die richtigen Schlüsse zu kommen. Die Urteile die angeführt werden, muss man um die Ecke denken. Dann merkt man auf was es ankommt. Es wäre ja zu schön, von der Gegenseite die Argumente auf dem Silbertablett serviert zu bekommen. Ich für meinen Fall, konnte das Ganze etwas anders lesen, weil 2-Professoren den Tinitus Unfallbedingt bestätigt haben.
Du kannst es auch so sehen, als eine Art Anleitung was zu beachten ist, um einen Tinitus "Anerkannt" zu bekommen. Stell dir vor, du hättes diese Infos nicht, dann würdest du nicht wissen auf was es ankommt und wie du es auch beweisen kannst. Die Hinweise sind halt versteckt angegeben, ergeben sich aber bei logischem nachvollziehen des Sachverhalts. Es wird alles gut, wenn man den Gegner mit seinen eigenen Waffen schlagen kann.

Gruß
IsswasDoc
 
Hallo IsswasDoc,

ich habe die gleichen Probleme. Unfall vor Jahren u.a. HWS-Distorsion. Ich darf mich in die Reihen eingruppieren, die an den unüberwindbaren Burgmauern der BG, abgeprallt sind. Aber, wenn man noch nie einen Unfall hatte und keine Erfahrung mit der BG-Versicherung hatte, woher soll man wissen, dass von Anbeginn bei der Unfallaufnahme durch D-Ärzte, Fallen gestellt werden, damit der Verunfallte keine Chance auf Nachweis in Kausalität und der entsprechenden Heilversorgung hat. Als unerfahrender Verunfallter vertraut man dem Arzt/ der Klinik und begreift erst später, wenn es zu spät ist, dass die Abwehrmechanismen Methode haben. Ich kämpfe seit Jahren und die BG übernimmt bis zum heutibgen Tag nicht mal die nötigen Behandlungskosten! Da - wie bei Tausenden - fehlerhafte Bescheide erstellt werden und 3 Standardbausteine "Degeneration" "Folgenlos ausgeheilt" "keine Unfallfolgen" aufweist.
Spätestens wenn man dies liest, dann fängt der Kampf an!

Den Beitrag von Dr. Tobias Mergener habe ich nirgends finden können. Auch die 2 Professoren, die den unfallbedingten Tinnitus wissenschaftlich belegen konnten, das wäre wichtig für mich und sicherlich für viele Andere. Aber da die Freunde die BG-Fraktion und ihre Gutachter hier mitlesen ist das sicherlich keine gute Idee hier Namen zu veröffentlichen.

Kannst du mir bitte eine PN schicken oder wie kommen wir zusammen? Ich bedanke mich im Voraus herzlich!

Gruß Benni
 
Hallo Benni,

schau mal nach dem Link:
http://www.bld.de/fileadmin/bld/txt_...2010__1566.pdf
der müsste klappen per Download-PDF.
Das mit den zwei Professoren betrifft nur meine Person. Prof. D-Arzt Nr.1 hat meinen Tinitus ausgemessen und festgestellt. Der Prof. Nr.2 war ein vom mir vorgeschlagener Prof. Gutachter, der den Tinitus ebenfalls ausgemessen hat, daher gab es damit keine Probleme. Komisch war nur bei mir, das zwar der Primärschaden anerkannt wurde, natürlich schöngefärbt nur ein leichtes Schleudertrauma 1-Grades und folgenlos ausgeheilt daraus wurde, nur der Tinitus bleibt der vom Unfall kommt, a ha. Da aber bekannt ist das ein Tinitus Unfallbedingt nicht isoliert auftaucht, bin ich auch der Meinung, dass der Tinitus auch nicht isoliert ausheilt! Dann müsste doch der Tinitus auch verschwinden.

Ob dies mit der Anerkennung pauschal bei allen auch so geht, kann ich dir nicht sagen.
Was ich jedoch aus der von mir zitierten Abhandlung sagen kann, ist dass dort schön beschrieben wird um was es geht und auf was zu achten ist, nartürlich Versicherungsfreundlich.
Dann muss man halt das Ganze nur rumdrehen und schon ergibt es einen Sinn. Den wenn die Punkte die Herr Mergener anspricht, du erfüllen kannst, sieht doch die Sache ganz anders aus für dich.

Nartürlich bedarf es einer ordentlichen Untersuchung duch den HNO-Arzt, damit daraus ein Schuh wird und kommt auf den Einzelfall drauf an. Wenn deine Frage mit den Prof. in die Richtung geht, das es bei der BG erst gar keinen Tinitus wegen Unfall grundsätzlich gibt, wäre von der BG schon ein dicker Hund!

Selbstverständlich helfe ich wo ich kann, da mich die spielchen der BG ziemlich langweilen. So meint der Orthopäde pauschal, da es keine radiologischen Befunde gibt(leere MRT-Berichte), wäre dies der Beweis für ein folgenlos Ausgeheilt! Ohne biomechanisches Gutachten, auf das wohl absichtlich verzichtet wurde, sind solche Ansätze wie, die Erde ist eine Scheibe und der Onkel Doktor fällt vom Rand der Erde runter.

Gruß
IsswasDoc
 
Hallo IsswasDoc,
vielen Dank für deine Antwort. Der Link klappt nicht - egal was ich versuche. Es kommt immer "Error...."
Mein Kopf ist heute wohl zu leer, ich kann nichts mehr richtig aufnehmen. Ich hatte einen Unfall und die BG stoppte schriftlich die Behandlung bei den Ärzten. Wie von Zauberhand war ich plötzlich - und ohne dass ich es bemerkt habe - gesundet, denn Monate später erhielt ich einen BG Bescheid, der schriftlich bestätigte, "keine Unfallfolgen" + "folgenlos ausgeheilt". Es gab nie eine Abschlussuntersuchung von Seiten der BG.

Selbstverständlich war ich nicht gesundet sondern es wurde noch schlechter und weitere Unfallfolgen und Funktionsverluste stellten sich ein. Es wurde ja von BG-Seite nichts unternommen bzw. so diagnostiziert, dass kein pathologischer Befund zu erheben war. Die Schmerzen wurden chronisch und inzwischen bin ich auf einem Ohr ertaubt (!) mit Tinnitus. Hörverluste stellten sich seinerzeit schon wenige Tage nach dem Unfall ein - aber ALLES keine Unfallfolgen - alles degnerativ oder auch sehr beliebt: Vorerkrankung - wahrscheinlich schon seit der Kindheit. Man hat es halt nur noch nicht bemerkt. (Man wird für blöd verkauft - Pat. weiß es - aber er kann das Gegenteil nicht beweisen, denn es gab ja vorher keinen pathologischen Befund, weil man ja gesund war. Aber beweise mal, dass du vor dem Unfall ein super Gehör hattest. Wen soll man fragen, der gerichtsfest das bezeugen kann? Die Familie, Freunde und Bekannte?

Es sind die Methoden der BG. Locker nehmen kann ich hier inzwischen gar nichts mehr. Egal welche Beweise und Gutachten man hervorbringt. Die BG leistet sich die best geschulten und gekauften RAs und Gutachter, die ihre eigene Mutter in die Anstalt bringen, wenn nur genug Kohle für sie rausspringt. So sieht es doch aus. Und hast du Gutachten die Unfallfolgen beweisen, dann kommt der BG-Super-Gutachter und widerspricht dem Gutachten. Und die Gerichte spielen doch auch mit! Auch das ist kein Geheimnis. Es werden die Sachverständigen beauftragt, wo man deren Standard-Gutachten kennt. Fair ist auch da überhaupt nichts!

ICH weiß, dass ich vor dem Unfall keinerlei Probleme mit meinen Sinnesorganen hatte - aber beweise wissenschaftlich dass es Unfallfolgen sind! Ich kann nur immer an Gustl Mollath erinnern. SAG die Wahrheit - decke die Mißstände im Staat auf und du bist schneller in der Psychiatrie als du jemals gedacht hast.

Das was in den BGen läuft ist Hütchenspiel! Patienten psychologisieren, wenn er auf die Mißstände der BG und unterlassene Diagnostik hinweist. Aber wahrlich ich sage euch: Es ist nur noch eine Frage der Zeit bis dieser Art von Verbrechen an den UO ein Riegel vorgeschoben wird. Die Zahl der zu Unrecht geschädigten UO wird von Tag zu Tag größer. Alle die sich hier zu Wort melden, sind doch geschädigt worden und können mitreden.

(Ja, die U-Boote und Verräter lesen auch mit).
Kein Arzt wird gezwungen Gutachter zu werden. Wo ist euer Gewissen? Ist die Gier so groß?Arzt ist man doch nicht geworden um sich am Leid der Kranken und Verunfallten bis ins Unermessliche monetär zu bereichern?

Wie heißt es doch so schön: "Wenn du Jemand nicht helfen kannst - dann schade ihm wenigstens nicht!" Aber da Gier bekanntlich das Gehirn frisst - findet das Denken, Ethik und Moral praktisch nicht mehr statt.

Benni
 
Hallo Benni,

als Zeugen kannst du jeder Zeit dein persönliche Umfeld nehmen.
Was ich dir empfehle ist ein MRT-Uprigt der Kopfgelenke, da hier genau der Bereich(C0-C3) ist wo man Verletzungen vom Unfall sehen kann, die sich nicht einfach auf Verschleiß schieben lassen. (Warum glaubst du untersuchen die Radiolgen alle erst ab C3, ja logisch weil dort immer ein Verschleiß zu finden ist). Auch die Atherien Segment V1-V4 sind dort schön zu sehen und wenn die HWS überstreckt wird, können diese geschädigt werden und den Tinitus mit verursachen. Auch Bandscheibenvorfälle erzeugen einen Tinitus, gerade bei einer Distorsion können BSV entstehen. Was für einen Unfall hast du gehabt zb. Verkehrsunfall? Wurde nach dem Unfall ein Röntgenbild gemacht? Gibt es Bilder deiner HWS vor dem Unfall?
Ich meine auch mal gelesen zu haben das angeblich bei einem CT-Aufnahmen das alter von Frakturen bestimmt werden kann? Bei mir war es so, dass dann knöcherne anbauten im MRT zu sehen sind und diese brauchen ja eine gewisse Zeit zum wachsen.
Bist du bei einem Neurologen in Behandelung? Es ist nämlich so, dass der mehr von Bandscheiben, Nerven usw. versteht, der Orthopäde/Unfallarzt jedoch kennt nur Knochen mehr nicht und ist eigentlich nur die zuarbeitende Fachrichtung bei Schleudertrauma. Federführend ist der Neurologe und auch ein guter Neurochirurg. Hatte ih vorher auch nicht gewusst. PN kann ich erst in 48h schreiben.

Gruß
IsswasDoc
 
Hallo IsswasDoc,
der Link würde mich auch sehr interessieren. Leider erscheint bei mir auch nur Error wie bei Benni.
Besten Gruß
Tinni
 
Guten Morgen IsswasDoc und Bennie,

mit Interesse lese ich eure Berichte, Erfahrungen und (begründete) Beschwerden bezüglich auch der BG.

Teile deine Mitteilung, Bennie, könnte ich in Teilbereichen selbst geschrieben haben, da ich auch die Erfahrungen habe. U.a. von der (selbstverständlichen Unkenntnis bis zur Wissenden durch Erfahrungen insbesondere zu meiner Erkrankung, Verfahrensweisen der BGn.) Allerdings habe ich nach langem Kampf eine BK erhalten. Es geht aber noch weiter. Und ich kann damit rechnen, dass ich ein Leben lang mit der BG und ihren Verfahrensweisen zu tun haben werde. Deren Methoden sind mir äußerst bekannt. Allerdings habe ich eine andere Erkrankung. Aber zum Tinnitus kann ich auch was sagen:

Viele Faktoren können zur Entstehung des Symptoms Tinnitus beitragen. Ursachen können auch die Halswirbelsäule und Schädigungen am zentralen Nervensystem (des Gehirns und Rückenmarks) sein, die auch durch einen Unfall herrühren können, aber auch durch ein Knalltrauma (kann auch ein Arbeitsunfall sein, oder durch Dauerlärm im Arbeitsbereich.)

Bei euch entstand nach dem Unfall der Tinnitus. Und wurde wohl auch in der Anerkennung des Unfalles berücksichtigt? Oder nicht? Erst zu einem späteren Zeitpunkt? Und es wurde eine ärztliche Behandlung von der BG übernommen, nicht übernommen? Wenn die BG den Tinnitus erstmals im Zusammenhang mit dem Unfall anerkannt und die Behandlung finanziert hat, der Tinnitus mehr als 3 Monate andauert, dann kanns kaum noch Probleme mit der BG geben. Denn der Tinnitus wird nach 3 Monaten als chronisch klassifiziert.

Dein Tinnitus, Bennie, soll nach Aussagen der Ärzte, Gutachten plötzlich nicht mehr vorhanden sein. Deine Kritik und deine Entrüstungkann ich voll verstehen. Eine Behandlung durch die BG hast du aber nie erhalten? Aber dein Tinnitus wurde nach dem Unfall von Ärzten - unabhängig von der BG - diagnostiziert? Nachweislich? Beweisbar unmittelbar nach dem Unfall?

Einfach mal zur Unterscheidung

Es gibt einen sogenannten subjektiven Tinnitus, der aber wirklich vorhanden ist, also keine Einbildung ist (oder Simulation) aber nicht von den HNO-Ärzten gemessen werden kann, weil es andere körperliche Schädigungen (s.o.) gibt, die im Zusammenhang mit dem Unfall (Arbeitsunfall, Wegeunfall) stehen können. Die Ursache des Tinnitus muss nicht im Innenohr zu finden sein. Daher reicht eine HNO-Untersuchung allein nicht aus, sondern es müssen noch andere Ärzte beteiligt werden. Wenn die BG die Klassifikation des chronischen Tinnitus ignoriert und Leistungen einstellt, die sie vorher aber bewilligt hat, dann nicht aufgeben. Es lohnt sich zu kämpfen.

Es gibt auch einen sogenannten objektiven Tinnitus, der durch HNO-Ärzte gemessen werden kann. Aber leider auch nicht immer, auch wenn das Problem im Innenohr liegt. Von „objektivem Tinnitus“ spricht man, wenn eine körpereigene physikalische Schallquelle im Ohr oder in der Nähe des Ohres vorliegt...Siehe unten Leitlinie Tinnitus

Aber: Wenn einmal im Zusammenhang mit dem Unfall der Tinnitus festgestellt wurde und der mehr als 3 Monate vorhanden ist, dann wird der als chronisch klassifiziert. Und dieser chronische Tinnitus kann auch (muss aber nicht in jedem Fall) psychische Beeinträchtigungen, sogar schwere, nachsichziehen.

Ist euch die Leitlinie Chronischer Tinnitus, die aktuelle, bekannt? Die BG müsste die eigenlich kennen.

http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/017-064.html

"Die hier vorgestellte Leitlinie soll den heutigen Stand der Diagnostik und des therapeutischen Konzeptes für Patienten mit chronisch-idiopathischem Tinnitus aufzeigen."

Und dann noch dieser Artikel: Chronischer Tinnitus – eine interdisziplinäre Herausforderung
Bitte googlen, kann diesen Artikle nicht hochladen.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Sorry, aber irgendwie bin ich in meiner vorherigen Antwort etwas durcheinander geraten. Daher hier nochmals mit Berichtigungen.

Guten Morgen IsswasDoc und Bennie,

mit Interesse lese ich eure Berichte, Erfahrungen und (begründete) Beschwerden bezüglich auch der BG.

Teile deine Mitteilung, Bennie, könnte ich in Teilbereichen selbst geschrieben haben, da ich auch die Erfahrungen habe. U.a. von der (nachvollziehbaren) Unkenntnis bis zur Wissenden durch Erfahrungen insbesondere zu meiner Erkrankung, Verfahrensweisen der BGn. Allerdings habe ich nach langem Kampf eine BK erhalten. Es geht aber noch weiter. Und ich kann damit rechnen, dass ich ein Leben lang mit der BG und ihren Verfahrensweisen zu tun haben werde. Deren Methoden sind mir äußerst bekannt. Allerdings habe ich eine andere Erkrankung. Aber zum Tinnitus kann ich auch was sagen:

Viele Faktoren können zur Entstehung des Symptoms Tinnitus beitragen. Ursachen können auch die Halswirbelsäule und Schädigungen am zentralen Nervensystem (des Gehirns und Rückenmarks) sein, die auch durch einen Unfall herrühren können, aber auch durch ein Knalltrauma (kann auch ein Arbeitsunfall sein, oder durch Dauerlärm im Arbeitsbereich.)

Bei euch entstand nach dem Unfall der Tinnitus. Und wurde mit der Anerkennung des Unfalles berücksichtigt? Oder nicht? Erst zu einem späteren Zeitpunkt? Und es wurde eine ärztliche Behandlung von der BG / oder anderer Versicherer übernommen, nicht übernommen? Wenn die BG z.B. den Tinnitus erstmals im Zusammenhang mit dem Unfall anerkannt und die Behandlung finanziert hat, der Tinnitus mehr als 3 Monate andauert, dann kanns kaum noch Probleme mit der BG geben. Denn der Tinnitus wird nach 3 Monaten als chronisch klassifiziert. Wenn nicht, dann wirds schwierig.

Dein Tinnitus, Bennie, soll nach Aussagen der Ärzte, Gutachten plötzlich nicht mehr vorhanden sein? Deine Kritik und deine Entrüstungkann ich voll verstehen. Eine Behandlung durch deinen Versicherer (nicht die BG?) hast du aber nie erhalten? Aber dein Tinnitus wurde nach dem Unfall von Ärzten - unabhängig von deinem Versicherer - diagnostiziert? Nachweislich? Beweisbar unmittelbar nach dem Unfall?

"als Zeugen kannst du jeder Zeit dein persönliche Umfeld nehmen. " (Zitat IsswasDoc ) Bennenen ja, aber dass das was nützt, das bezweifle ich.

Einfach mal zur Unterscheidung

Es gibt einen sogenannten subjektiven Tinnitus, der aber wirklich vorhanden ist, also keine Einbildung ist (oder Simulation) aber nicht von den HNO-Ärzten gemessen werden kann, weil es andere körperliche Schädigungen (s.o.) gibt, die im Zusammenhang mit dem Unfall (Arbeitsunfall, Wegeunfall) stehen können. Die Ursache des Tinnitus muss nicht im Innenohr zu finden sein. Daher reicht eine HNO-Untersuchung allein nicht aus, sondern es müssen noch andere Ärzte beteiligt werden.

Es gibt auch einen sogenannten objektiven Tinnitus, der durch HNO-Ärzte gemessen werden kann. Aber leider auch nicht immer, auch wenn das Problem im Innenohr liegt. Von „objektivem Tinnitus“ spricht man, wenn eine körpereigene physikalische Schallquelle im Ohr oder in der Nähe des Ohres vorliegt...Siehe unten Leitlinie Tinnitus

Ist euch die Leitlinie Chronischer Tinnitus, die aktuelle, bekannt? Die BG / der Versicherer müsste die eigenlich kennen.

http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/017-064.html

"Die hier vorgestellte Leitlinie soll den heutigen Stand der Diagnostik und des therapeutischen Konzeptes für Patienten mit chronisch-idiopathischem Tinnitus aufzeigen."

Und dann noch dieser Artikel: Chronischer Tinnitus – eine interdisziplinäre Herausforderung
Bitte googlen, kann diesen Artikle nicht hochladen.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo ************,

erst mal Danke für deine Antwort und Anregung. Zu deiner Frage zu mir, Verkehrsunfall ja, Primärschaden ja, MdE 10% chronisch(weiß aber nicht ob dies für die höhe der MdE eine Rolle spielt). Behandlung nicht möglich.
Ich habe mir die Rahmenrichtlinien mal durch gelesen, nach meiner Meinung wird dort sehr viel auf die Psyche geschoben. Was dort m.E. nicht gut herausgearbeitet wird, sind die Organischen- und Unfal- Ursachen. Diese Unfallbedinten Ursachen sind keines weg vernachlässigbar, da wenn ständig nur an der Pyche gedoktert wird, kann hier unter Umständen mehr kapput als gut gemacht werden. In meinem Gutachten ging es genau um diesen Umstand, dass wieder einmal die Radiologen nichts gesehen haben wollen, ist ja klar warum!
Zitat: Bekannt ist, dass es keine direkte nervale Verbindung zwischen HWS und Innenohr, weder zu Cochlea noch zum Vestibularorgan gibt. Es besteht allerdings eine Verbindung von Muskelspindeln und Kapselrezeptoren der HWS und den Kernen des Hör- und Vestibularorgans im Hirnstamm, die wiederum eine (indirekte) nervale Verbindung zu den
Innenohrstrukturen haben, da zB. der Hörnerv neben den Afferenzen auch Efferenzen aufweist. Kommt es in dem Regelkreis von Input/Output zu einer negativen Beeinflussung durch eine Störung im HWS-Bereich, könnte es zu einer graduellen Funktionsstörung des Innenohrs kommen. Eine hirnstammbedingte Innenohrschädigung scheint allerdings ausgeschlossen zu sein, da bei einem Beschleunigungstrauma noch nie ein Schaden im Hirnstamm(Einblutung, Ödem. Nekrose) nachgewiesen worden ist.
Ja sauber. Ich weis ja jetzt, dass ich etliche Kapselverletzungen, Densverletzung usw. habe und mit dem Bänderrisse,BSV(+Achsabweichungen) auch die gennate Störung des HWS-Bereich habe. Daher müssen zuerst die Verletzungen wirklich sauber festgestellt werden, bevor man sich über die Psyche hermacht. Ob der letzte Satz mit der Hirnstammverletzung noch so aktuell ist, kann bezweifelt werden wegen den Berichten von Dr. Andreas Otte.
Das Zitat ist deshalb interessant, da wenn ein Tinitus besteht, es ganz klar auf der Hand liegt, nach welchen Verletzungen die Herschaften zu suchen und abzuklären zu hätten. Dafür gibt es wohl keine Richtlinien. Es wird ja immer so getan wie wenn das Schleudertrauma eine Nibelungen Sage wäre, alles vage und unbekannt, dann hat der Patient halt einen an der Klatsche und das weiss man dann zu 100% sicher.
Das ist dann aber ein Zeichen von völliger Unkenntnis und soll nur vom eigenen Unvermögen ablenken.
An Benni, die Herrn können dir nur nichts erklären, weil die selbst nichts wissen. Jetzt wäre doch die spannende Frage, wenn das Zitat stimmt, wie soll dann alles von Verschleiß kommen? Dann müsste doch jeder der mit Verschleiß rumrennt einen Tinitus haben? Schon komisch.

Gruß
IsswasDoc
 
Hallo IsswasDoc,

die Nachweisbarkeit, ja, die ist schwierig, und weil es eben noch andere Ursachen gibt. Tinnitus ist ein multifaktorelles medizinisches Problem, leider noch nicht vollständig wissenschaftlich eindeutig, d.h. gesichert "diagnostiziert", meint noch nicht vollständig erforscht.

Die Leitlinie betont, wenn ich diese richtig verstanden habe, nicht überwiegend die psychischen Ursachen. Es werden dort auch Ärzte aus den verschiedenen Fachrichtungen genannt, die mit dem Problem Tinnitus ihrer Patienten zu tun haben.
Die Leitlinie betont, dass Tinnitus auch psychische Folgen hat. Und das Tinnitus mit psychologischen Therapien behandelt werden kann, vor allem ist es wohl die Verhaltenstherapie, da gibt es zur Behandlung auch spezielle Verfahren, mit denen behandelt wird. Aber die Erfolge sind auch nicht gesichert, können es nicht sein. Wird daran auch rumgedocktert, dem einen hilfts einwenig, dem anderen nicht.

Dass du eine MdE erhalten hast, ist ja schon was, nämlich eine Anerkennung deiner Tinnituserkrankung. (Wohl nicht gesichert, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit gehen die davon aus) Leider ist die MdE aber unter 20 Prozent und spielt daher bei der Rente wohl keine Rolle. Aber psychische Begleitsymptome, wenn die ein Gutachter z. B. im Zusammenhang mit dem Tinnitus feststellt, die könnten die MdE erhöhen. Und welche psychischen Begleitsymptome es geben kann (nicht in jedem Fall muss), darüber gibt die Leitlinie Auskunft. Und bestimmend sind doch sicher die störenden Geräusche, die die psychische Befindlichkeit beeinträchtigen oder sogar mehr. Von Fall zu Fall verschieden, mehr oder weniger, oder auch garnicht. Das kommt auf die Art und Lautstärke, der Häufigkeit usw. des Tinnitus an.

Tinnitus bleibt aber zugegeben ein schwieriger Fall.

Noch ein schönes Wochende
Gruss von ************
 
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