Merke: Selbst Versicherungsexperten sind sich einig und haben Festgestell: Wenn ein Tinitus durch ein Schleudertrauma ausgelöst wird(bei mir sofort am Unfallort) und nicht durch ein Knalltrauma durch Airback, dann müssen die Kräfte die beim Unfall geherrscht haben sehr hoch gewesen sein, um so kleine Strukturen wie die des Hörapparates(Ohren) überhaupt einen Schaden zugefügt haben zu können. Diese hohen Kräfte lassen dann auch auf andere typische Verletzungsmuster und Schäden eines Schleudertraumas mit Bestimmtheit schließen. Eine Harmlosigkeitsgrenze ist hier vollkommen auszuschließen.
Der Autor schreibt u.a., neurootologische Gutachten sollten nicht akzeptiert werden, da Neurootologie keine Wissenschaft sei.
Bitte? [Ironie on] Der Artikel ist von ca. 2010, nicht von 1910. [Ironie off]
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