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Krankenkasse Gutachten AU vor dem Sozialgericht

hallo IsswassDoc,

bei was hast du angeblich nicht mitgewirkt? - Ist die fehlende Mitwirkung bestätigt worden oder was wurde gemacht?

Du bist jetzt über das Arbeitsamt krankenversichert?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

genau über BA versichert. BG-wollte mich zu 08/15 Gutachter, die keine Ahnung haben von meiner selten Erkrankung(Nicht einmal eine Abt. für seltene Erkrankungen bei der UNI hat das) haben, eine Begutachtung mit mir veranstalten.

Da aber meine Wiedererkrankung durch BG-Arzt bestätigt wurde und nach Aktenlage klar war, sah ich meine Mitwirkungspflicht als erbracht.
Da bei der Begutachtung machen auch nur D-Ärzte-Gutachter die gleichen Untersuchungen, wie der D-Arzt, der den BG-Fall praktisch wieder aufgemacht hat, ergo Doppeluntersuchungen.
Zur Info: Dieser D-Arzt wurde dann gezwungen durch die BG, die Behandlung abzubrechen und alles ohne Bescheid, toll was. Wie vorm Krieg. Fehlende Mitwirkung war nur eine "Meinung, Vorstellung" von der BG, sonst nichts. Aber jetzt ist ja alles nachgeholt, hab ich ein **************.

Gruß
IsswasDoc
 
hallo isswasDoc,

du schreibst du hast alles nachgeholt - meinst du damit die fehlende Mitwirkung, welcher dir die BG vorgeworfen hat.

Wie hast du die angebliche fehlende Mitwirkung nachgeholt - etwa durch das Gutachten vor dem SG, welche zum Vergleich führte?


Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

Gutachten war nicht vor dem SG., umgekehrt wirds besser.

Vergleich SG--> Beschluss--> Inhalt Begutachtung Innnerhalb des BG-Verfahrens. Hat nichts nehr mit SG-Verfahren zu tun.

Mitwirkungspflicht war dann durch BG-Gutachten geheilt.

Merke: Vor einem SG gibt es kein BG-Gutachten, sondern SG holt Gutachten ein bzw. bestimmt Gutachter.

Gruß
IsswasDoc
 
hallo IsswasDoc,

also verstehe ich es jetzt richtig:

ein Vergleich vor dem SG gab es durch Beschluss, welcher lautete:
ein Gutachten (BG-Gutachten) im Verwaltungsverfahren wegen Verletztengeld als fehlende Mitwirkung nachzuholen?

Ich nehme mal an, dass du auf das Verletztengeld im Rahmen deines Vergleichs nicht verzichtet hast oder?

Hat der BG- Gutachter rückwirkend beurteilt oder nur den aktuellen Stand in Bezug auf das Verletztengeld?

Zu welchen Ergebnis kam der BG-Gutachter in Sache Verletzengeld?

Nach dem BG-Gutachten erfolgte dann ein Bescheid an dich wegen dem Verletztengeld?
 
Hallo Rolandi,

ich habe auf nichts verzichtet.

Bis zur letzten VG-Zahlung und ab Arbeitsaufnahme alles folgenlos ausgeheilt, im Nachhinein 4-Jahre später durch Gutachter festgestellt. Primärschaden ja, aber aus einer schweren Wirbelsäulen Distorsion(HWS u. LWS), steht im Behandlungsbericht D-Arzt, wird jetzt eine leichte Zerrung der HWS 1-Grades ohne Langzeitfolgen 0% MdE. Ohne Angabe ob nach Erdmann Quebec etc. Tinitus(kein Knalltraum durch Airback) 10% MdE, weil die Kräfte so gering waren beim Unfall(ironisch). Ohne Nachweis Berechnung der Kräfte und nur mit Fotos meines Dienstfahrzeugs bewiesen. Foto Unfallverursacher Fahrzeug Fehlanzeige, ist aber da und auch die Endstellung der Fahrzeuge, Hui.
Hat der Orthopäde alles so festgestellt haben wollen, ohne Berechnungen angestellt zu haben zu irgendwas, spuer Experte eine Allzweckwaffe für jede Situation.

Merke: Selbst Versicherungsexperten sind sich einig und haben Festgestell: Wenn ein Tinitus durch ein Schleudertrauma ausgelöst wird(bei mir sofort am Unfallort) und nicht durch ein Knalltrauma durch Airback, dann müssen die Kräfte die beim Unfall geherrscht haben sehr hoch gewesen sein, um so kleine Strukturen wie die des Hörapparates(Ohren) überhaupt einen Schaden zugefügt haben zu können. Diese hohen Kräfte lassen dann auch auf andere typische Verletzungsmuster und Schäden eines Schleudertraumas mit Bestimmtheit schließen. Eine Harmlosigkeitsgrenze ist hier vollkommen auszuschließen.

Taja, was ein BG-Gutachter-Orthopäde alles zu leisten vermag, fehlt nur noch, dass er übers Wasser gehen kann und Ihm wächst Gras aus den Schuhen. Natürlich nichts nachgeprüft durch die BG-Sachbearbeiter.

Gruß
IsswasDoc
 
Merke: Selbst Versicherungsexperten sind sich einig und haben Festgestell: Wenn ein Tinitus durch ein Schleudertrauma ausgelöst wird(bei mir sofort am Unfallort) und nicht durch ein Knalltrauma durch Airback, dann müssen die Kräfte die beim Unfall geherrscht haben sehr hoch gewesen sein, um so kleine Strukturen wie die des Hörapparates(Ohren) überhaupt einen Schaden zugefügt haben zu können. Diese hohen Kräfte lassen dann auch auf andere typische Verletzungsmuster und Schäden eines Schleudertraumas mit Bestimmtheit schließen. Eine Harmlosigkeitsgrenze ist hier vollkommen auszuschließen.

Hallo

Hast du dazu ein Urteil, Literaturhinweise oder einen Link?
Das könnte für andere ein interessanter Hinweis sein.
Danke.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

ja freilich: Tinitus-Kraft\Mergner_VersR_2010__1566.pdf , komisch hab versucht den Download zu finden und schon nicht mehr gefunden. Glaube ich musste lange suchen, bis ich es gefunden hatte. Falls nötig, ich habe es noch als PDF.
Meinen Tinitus(Unfall) habe ich 2-mal durch Prof. betätigt bekommen. Deshalb hatte ich auch schon angeregt hier ein Archiv dafür anzulegen. Wenn man die Info hat, brauch man das Rad nicht noch einmal zu erfinden.

Gruß
IsswasDoc
 
http://www.bld.de/fileadmin/bld/txt_pdf/Mergner_VersR_2010__1566.pdf

aber wenn ich es recht sehe, ist der direktzugang umgeleitet. kommt ins verzeichnis ...

attachment.php



gruss

Sekundant
 
zu dem link und dem dokument dazu ist noch anzumerken, falls es nicht auffallen sollte:

Dr. Tobias Mergner: Der Autor ist Rechtsanwalt der Sozietät Bach, Langheid & Dallmayr

gruss

Sekundant
 
Hallo,

danke für die Quelle,
danke für den Link, @Sekundant.

Die genannte Sozietät BLD, für die T. Mergner arbeitet, wird i.d.R. beauftragt,
die Ansprüche der Versicherten zu prüfen und abzuweisen, soweit ich vom Mitlesen weiß.
Dem Inhalt des verlinkten Artikels lässt sich das Interesse des Ablehnens von Ansprüchen auch entnehmen.

Der Autor schreibt u.a., neurootologische Gutachten sollten nicht akzeptiert werden, da Neurootologie keine Wissenschaft sei.
Bitte? [Ironie on] Der Artikel ist von ca. 2010, nicht von 1910. [Ironie off]

Allerdings lese ich nicht das, was du, @IsswasDoc, herausgelesen hast.
Dort steht (leider) nicht, ein unmittelbar auftretender Tinnitus nach Unfall sei als Beleg für hohe Kräfte zu werten.
Vielmehr lese ich, dass der Verunfallte das Problem hat, das Vorhandensein des unmittelbar auftretenden Tinnitus nachzuweisen und dies -da als Erstschaden behauptet- im Vollbeweis.

LG
 
hallo,

zur vorsicht und besseren einordnung der aussagen wollte ich genau deshalb auf die urheberschaft hinweisen. allerdings nehme ich wiederum gerade diese stellungnahmen in erster linie als grundlage zur weiteren einordnung und als anhalt dafür, worauf bei der recherche nach korrekten anderen aussagen zu achten ist.

Der Autor schreibt u.a., neurootologische Gutachten sollten nicht akzeptiert werden, da Neurootologie keine Wissenschaft sei.
Bitte? [Ironie on] Der Artikel ist von ca. 2010, nicht von 1910. [Ironie off]

wenn man sich weitere publikationen anschaut, merkt man durchgehend, dass mehrheitlich auf veraltete, bereits längst widerlegte oder schlicht falsche aussagen zurückgegriffen wird, so zb auf die klassifizierung von erdmann - weiter reicht der intellekt nicht. daneben muss unbedingt bei gerichtlichen verfahren darauf geachtet werden, dass hier die wahrheitspflicht gewahrt wird und verstösse SOFORT gerügt werden. dies wird von richtern gern geflissentlich übergangen.


gruss

Sekundant
 
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