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Krankenkasse Gutachten AU vor dem Sozialgericht

Hallo ************,

jetzt hast du aber den Gutachter erwischt. Die psychischen Beeinträchtigungen, wurden im HNO-Gutachten detailiert erwähnt.
Weshalb ich das Zitat erwähnt habe, ist der Zusammenhang zusätzlich mit meiner Schwerhörigkeit, die wegen der "Leeren MRT-Berichten", dann schon vorher dagewesen sein soll. Schwerhörigkeit ist zwar festgestellt, aber Zuständigkeit eine andere BG und nicht Unfallbedingt. Da ich aber jetzt weiss, dass doch genau die Verletzungen da sind, die die Schwerhörigkeit erzeugen können, werde ich da weiter nachbohren.

Nartürlich ist der Neurologe nicht auf diese Beeinträchtigungen eingegangen, sondern war mehr bemüht, mit hilfe eines in die BG verliebten Radiologen, einen MRT-Bericht der auf die Wahrscheinlichkeit von Weichteileinblutungen in der LWS hinweist(was für mich der Pasive-Halteapperrat ist, Orthopäde?) zu entkräften, somit erst gar nicht da war. Nur schön, das andere Radiolgen diese gesehen haben.

Laut Rahmenrichtlinie der Begutachtung HNO-Tinitus, sollte es eingentlich bei psychischen Beeinträchtigungen wegen dem MdE, dann vom Neurologen begutachtet werden. Da sieht man wieder wie geschummelt wird.

So kommt eins zum andéren und es wird sehr schnell deutlich, dass sich die Herrschaften dann selbst outen, weil Ihnen nicht mal bewusst wird, was eigentlich Ihr Kompetenzbereich ist und wie diese mit anderen Bereichen ineinander greifen. Deshalb ist bei pauschalen Behauptungen immer Vorsicht geboten, gerade wenn es ausscließlich um Kostenreduktion geht. Bei solch einem Zusammenhang will dann ein Orthopäde als Sachverständiger beim SG, nur mit Röntgenbilder, dann alles wissen und beweisen. Da glaube wie wohl kaum, AOK und SG.

Gruß
IsswasDoc
 
Hallo IsswasDoc

"Laut Rahmenrichtlinie der Begutachtung HNO-Tinitus, sollte es eingentlich bei psychischen Beeinträchtigungen wegen dem MdE, dann vom Neurologen begutachtet werden." (Zitatende)

Ne, eben nicht der Neurologe, der hat primär andere Aufgaben, sofern er nur Neurologe ist. Bzw. ist er, vor allem wenn er einer alten "Schule" angehört, nicht psychiatrisch ausreichend geschult. Du hattest wohl einen solchen als Gutachter.

Es hätte ein Psychiater, der gleichzeitig auch Neurologe sein kann, zusätzlich herangezogen werden müssen, meine ich. Und es gibt einen psychiatrischen Testbogen zu den psychischen Folgen des Tinnitus. Bzw. da geht es um die Bestimmung des Schweregrad der psychischen Beeinträchtigungen durch den Tinnitus. Der psychiatrische Test allerdings reicht auch nicht für sich aus, aber das Gutachten eines versierten Psychiaters, der sich auch mit den psychischen Folgen des Tinnitus auskennt, und dich entsprechend im Gespräch begutachtet (hat).

Ich würde an deiner Stelle ein psychiatrisches Gutachten beantragen, dass sich aber nur mit deinem Tinnitus und dessen Folgen befasst.

Ich habe das aber immer noch nicht ganz verstanden: Hast du nun eine Anerkennung wegen deines Tinnitus (MdE 10 %)? Definitiv? Oder nicht, was steht im Anerkennungsbescheid?

Und was meinst du mit Schwerhörigkeit? Ich meine genauer. Die Frage ist, ob die mit dem Tinnitus im Zusammenhang steht, oder tatsächlich nicht. Aber dazu müsste man die ärztlichen Berichte kennen und entsprechend ausgebildet sein.

Nur mal so nebenbei: Bei meinen Antrag bei der BG, auch die psychischen Folgen anzuerkennen, da haben die ja meine Vorschläge (Psychiater, eine traumaversierte Psychologin) abgelehnt, mit unterschiedlichen Ausreden. Dann haben sie mir eine Liste geschickt, da waren auch Neurologen verzeichnet. Neurologen habe ich aber abgelehnt, wollte auch, dass eine Psychologin mich begutachtet, kein Psychiater. Denn das ist auch möglich, Begutachtung durch einen Psychologen, so wurde mir von einem psychologischen Arbeitnehmervertreter gesagt. Aber Psychologen hat die BG als nicht fachversiert abgelehnt. Lange streiten wollte ich mit der BG auch nicht, da die sowieso meinen, ich sei verantwortlich, dass das psychiatrische Gutachten so lange gedauert habe. Blödsinn natürlich. Aber schließlich hat dann mein gut begründetes Argument, kein Neurologe, gezogen. Der Gutachter war ein Psychiater. (Der erste eine Katastrophe, ein alter, im wahrsten Sinne des Wortes, und auch einer "alten" Schule angehörend, ICD-Diagnostik veraltet, Test u.sw. Daher Widerspruch bezüglich seines Gutachtens, meinem Widerspruch wurde dann auch stattgegeben, der zweite war besser.)

Allerdings, auch unter Psychiatern gibt es unterschiedliche Herangehensweisen, je nach dem, welcher "Schule" der Psychiater zugeneigt ist, welche er favoriesiert usw.. Bei den alten Psychiatern, da muss man aufpassen. Die haben oft ein veraltetes Wissen, selten lernt einer von denen dazu. Also am Besten auch herausfinden, welche "Schulrichtung" der vertritt, wenn es denn möglich ist.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
An alle die mir hier antworten!
Ich danke euch. Leider habe ich ein Problem mit der Technik. 2 lange Beiträge habe ich geschrieben und sie ließen sich partout nicht öffnen. Es erscheint: no found oder eine Meldung, dass ich keine Berechtigung hätte. ? Ich habe mich natürlich mehrfach angemeldet. Verstehe das nicht.

Wollte nur Bescheid geben, warum ihr von mir nichts hört. Erst groß Fragen stellen und dann abhauen...nein, so ist es nicht. Schreibe nun von einem anderen Rechner - vielleicht klappt es ja nun.
LG Benni

Nochmal ich (Benni)

Nun hat es geklappt. Beitrag ist im Forum - konnte ich nun feststellen.

Ich habe mich auch noch verschrieben. Denn ich meinte, dass es mir nicht gelingt, dass sich die Beiträge senden lassen. Dann kam das mit "No found" oder dass ich keine Berechtigung hätte. Entschuldigt bitte, wenn ich hier noch nicht so fit bin - LESEN kann ich - aber mit den einzelnen Funktionen habe ich etwas Probleme. Habt Geduld mit mir - das wird schon noch.

Was ich im Grunde vorerst mitteilen möchte, UMSONST sind eure Beiträge nicht und dafür danke ich Jedem der hier antwortet. Hinzu kommt ja auch, dass ich nicht jeden Tag die gleiche Konstitution habe. Den Beitrag den ich heute Nacht geschrieben hatte, hatte ich glücklicherweise abgespeichert - aber der ist auf einem anderen Rechner. Ich hole es nach.

Insofern bis bald und schönen Sonntag an alle!
LG Benni
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Benni,

"aber mit den einzelnen Funktionen habe ich etwas Probleme..."

Keine Sorge, du bist da nicht allein mit der Erfahrung, zu deinem Trost teile ich dir meine Erfahrung mit:

Ob du es glaubst oder nicht, auch mir geht es noch so. Da schreibe ich lange Beiträge, dann muss ich mich wieder einloggen, weil die Zeit abgelaufen ist. Bis ich das gecheckt habe, dauerte, Beiträge neu. Kostbare Zeit, aber dann habe ich meinen Beitrag vor der Absendung wieder kopiert. Und dann mich wieder eingeloggt. dann meinen kopierten Beitrag reinkopiert

Ja, und dann finde ich Schreibfehler bei mir, bei langen Beiträgen, die will ich dann korrigieren, aber es passiert auch, dass ich warten muss, bevor ich meinen Schreibfehler - oder inhaltliche Fehler korrigieren kann. Auch ein Problem, aber so läuft dieses System. Wird wohl einen Grund haben.

Eigentlich vorschreiben, in Word z.B. und dann Text korrigieren, dann antworten. Aber dieses Wissen habe ich selbst noch nicht umgesetzt. :)

Wünsche dir einen erholsamen sonnigen Tag,
Gruss von ************
 
Hallo Benni,

bei der Anmeldung gibt es das Feld "angemeldet bleiben"; dies musst du anklicken, sonst wirst du automatisch nach gewisser Zeit abgemeldet.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,
oh, das wußte ich auch nicht, danke auch.

Aber eine Frage, gilt dies nur für die Zeit des Beitragsschreibens? Oder auch darüber hinaus? Letzteres fände ich nicht so gut, deshalb logge ich mich immer wieder ein.

Gruß von ************
 
Aber eine Frage, gilt dies nur für die Zeit des Beitragsschreibens? Oder auch darüber hinaus? Letzteres fände ich nicht so gut, deshalb logge ich mich immer wieder ein.

die anmeldung mit der "bleiben"-funktion gilt generell bis zu einer aktiven abmeldung (also anklicken des "Abmelden"links). es wird zwar auch irgendwann ein technisches time-out geben, aber darauf verlassen ist nicht zu empfehlen.


gruss

Sekundant
 
Hallo ************,

Danke für deine Antwort. Ich habe mir mal den Luxus geleistet das Buch "Beschleunigungsverletzung der HWS-Schleudertrauma" gekauft.
Bin gerade dabei es durch zu ackern. In dem Buch ist eine traumatisierte HWS nach Unfall abgebildet und ich dachte es wäre meine eigene, Sachen gibst. Die ganze Zeit heißt es ich hätte nichts.

Jetzt konnte ich mir auch einen Überblick verschaffen, was tatsächlich nachweisbar ist und wie es behandelt werden könnte. Das Verschleißmärchen der BG wird hier vollumpfänglich aufgeklärt.

Es ist absolut erschreckend, wie wir UO von der BG mit mitteralterlichen Ärtzen abgewascht werden. Wie auf der Burg in der Follterkammer mit Follterknecht.

Am besten war die Sache mit den Röntgenbilder, auf die ein Orthopäde so schwört und eigentlich nichts wert sind. Auch, dass die Empfehlungen zu den Untersuchungen in den Rahmenrichtlinien totaler Quatsch sind und zeitlich überholt sein muss. Das ist doch der Beweis für die Abschaffung der so efektiven "BG-Spezial-Behandlung" an uns UO.

Auch das Thema Tinitus wird dort sehr genau beschrieben, dass es auch Hirnverletzungen geben kann, wenn ich es richtig verstanden habe.

Das mit meiner Schwerhörigkeit bezieht sich darauf, dass es vom Unfall kommt. Da ich jetzt entsprechende Befunde Radiolge habe, mit pasenden Verletzungen, meine ich schon.

Auch schön das eine Verletzung Arteria vertebralis beschrieben wird, die an allen Segmenten vorkommen kann. Gruss an meine Minderdurchblutung in Segment V4.

Werde weiteres wie im Fachbuch beschrieben, bei den Spezis abklären lassen.

Und besonders schön ist das Zitat von Prof. Grifka wegen den Fehlern die ein Gutachter, wegen den pauschalen Behauptungen von Verschleißursachen, nicht machen darf und dies dann als nicht Verwertbar bezeichnet.
Die sogennaten Entscheidungsträger sollte diese Buch Pflichtlektüre sein, damit sie begreifen wie die Kostenträger alle an der Nase herum führen, wäre dann zu teuer und stört die Statistik.

Gruß
IsswasDoc
 
hallo isswasDoc,

bist du sicher, dass die Entscheidungsträger des nicht wissen, was tatsächlich vorgeht?

Lg. Rolandi
 
Hallo isswasDoc,

sich selbst zu informieren ist immer gut. So hat man Argumente, durchschaut viel und bleibt ein mündiger Patient und Versicherter. Ich wünsche dir viel Erfolg, und dass dir die Ärzte helfen. Drück für dich fest die Daumen!

Gruss von ************

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Hallo Rolandi,

"bist du sicher, dass die Entscheidungsträger des nicht wissen, was tatsächlich vorgeht?"

Es ist möglich, dass es so ist, es ist auch möglich, dass es nicht so ist. Und das gehört auch zu meiner Erfahrung: Teilweise ja, teilweise nein.Daher meine ich: Naives Vertrauen ist nicht gut, Kontrolle und selbst auch aktiv werden ist besser.

Ich habe hier geantwortet, auch wenn du an IsswasDoc die Frage gestellt hast, weil ich gerne wissen möchte, welchen Hintergrund deine vielen Fragen haben, was deine Absicht ist. Aber wirst du je drauf antworten? Ich bin mir da nicht sicher. Denn wie kann ich wissen, was es mit deinen Fragen tatsächlich aufsich hat? Warum du diese stellst?

Bei einigen Mitgliedern, die Fragen stellen, kann ich gut erkennen, warum sie diese (begrründet) stellen. Bei dir ist das oft nicht möglich. Drängte sich mir einfach mal auf, dir das zu sagen.

Gruss von ************

Bin dann mal weg in Reha.
 
Hallo Rolandi,


bei den SG bin ich mir ziemlich sicher, dass die Herrschaften Richter/in keinen blasen Ahnung haben um was es bei einer Beschleunigungsverletzung geht. Hat nicht mal gemerkt das Schleudertrauma und Distorsion an sich das Gleiche sind, aber solange der SV-SG das Gegenteil behauptet, stimmt dass so und wenn nicht hat er sich halt vertan.

Es fängt schon bei der Auswahl der Fachrichtung des SV an, wo man sieht, man ist im Tal der Ahnungslosen. Orthopäde kann meist nur Knochen, warum dieser dann Weichteilverletzungen anhand von Röntgenbilder beurteilen will, frag mal Uri Geller.

Wenn dieser Entscheidungsträger SG dies aber wissen sollte, wäre dies ein Beweis für das fehlen jeglicher Rechtsprechung und Rechtsempfinden vor dem SG.
Noch schlimmer wäre, wenn der betreffende Richter dies weiß und absichtlich schweigt und den Kläger um seine Rechte bringt.
Bei den Kostenträger, die wissen genau was Sie machen mit Ihrer Lobbyarbeit(ist doch alles nur Verschleiß eyho(Prinzen) gestohlen und geraubt).
Weil wenn sich jemand neutral mit dem Thema Schleudertrauma auseinandersetz sofort mit Stammtischparolen unterstellt wird, einseitig nur auf Seiten der Patienten zu stehen und sowieso keine Ahnung zu haben.
Wird aber mal das Hirn eingeschaltet und nicht die Gier, macht ein Fachbuch das Sinn ergibt mehr her, als nur laut mit Verschleiß umeinander zu plärren.

Gruß
IsswasDoc
 
Hallo UO,

hat jemand Erfahrung mit der Verletzung Arteria vertebralis Segment V4, weil so wie ich es gelesen habe, wäre dies der Bereich der durch das Schleudertrauma verletzt werden kann. In meiner Familie ist kein Fall bekannt, dass so was Anlagebedingt wäre. Bluthochdruck habe ich auch nicht.
Wäre dankbar für jeden Tip. Hab mir zwar schon Abhandlungen durchgelesen und in denen wird auch ein Anteil von ca. 20% Trauma bedingt bestätigt. Bei mir äußert dies sich durch ständige Müdigkeit, Kopfschmerzen bei Belastung,Tinitus und Schwerhörigkeit, dies hatte ich alles vor dem Unfall nicht. Muss ich mit jetzt sorgen wegen Schlaganfall machen?


Gruß
IsswasDoc
 
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