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Krankenkasse Gutachten AU vor dem Sozialgericht

IsswasDoc

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Nov. 2016
Beiträge
580
Ort
BRD
Hallo,
Ich befinde mich im Moment mit der AOK vorm dem Sozialgericht im klinisch. Ein Orthopäde hat als bestellter Gutachter ein Gutachten erstellt.
Jetzt meine Frage zum Gutachten:
1.) Ist es zulässig, dass der Gutachter im gesamten Gutachten keine Quellangaben macht?
2.) Kann wegen den fehlenden Quellangaben darauf geschlossen werden, dass kein Nachweis vorhanden ist, an welche Kriterien sich der Gutachter für die Begutachtung gehalten hat?

Der Gutachter arbeitet in seiner Praxis für die Berufsgenossenschaft. Beim Verfahren gegen die AOK handelt es sich um gleichen Sachverhalt, nämlich ein Arbeitsunfall 2012, der die jetzige AU bei Verfahren beim Sozialgericht zum Gegenstand hat, wegen Krankengeld.

3.) Ist der Gutachter eigentlich nicht automatisch als Befangen zu erklären?

4.) Handelt es sich bei Verschweigen von Interessenkonfilkten seitens des Gutachters, bereits um einen schwerwiegenden Verfahrensfehler?
5.) Handelt es sich um eine Ihm Fachfremde Äußerung des Orthopäden, wenn er behaupete, das Beschwerdebild(Schmerzen) kann nach seinem Untersuchungsbefund nicht nachvollzogen werden?
4.) Handelt es sich bei Verschweigen von Interessenkonflikten seitens des Gutachters, bereits um einen schwerwiegenden Verfahrensfehler?
5.) Handelt es sich um eine ihm Fachfremde Äußerung des Orthopäden, wenn er behauptete, das Beschwerdebild(Schmerzen) kann nach seinem Untersuchungsbefund nicht nachvollzogen werden?
6.) Ist eine Abstellung auf einen Unfall in 2006, den es nicht gab, zum Ausschluss der Beschwerden, eine Falschaussage?
7.) Muss der Richter dies richtigstellen lassen, das es keinen Unfall in 2006 gab, oder reicht die Begründung in der mündlichen Verhandlung O-Ton Richter : Da hat er sich vertan?
8.) Hat sich der Richter und der Gutachter der Rechtsbeugung strafbar gemacht?
9.) Kann der Gutachter behaupten, dass ein Upright-MRT der festgestellte Bewegungsumfang falsch sei, weil er durch Ablegung des Probanden angeblich einen Größerren Bewegungsumfang der HWS wahrgenommen hat? Aber nicht ausgemessen wie im MRT.
10.) Ist die Behauptung eine Seitenkoliion von rechts, könnte kein HWS-Schleudertrauma auslösen, nur eine HWS-Distorsion irreführend, da beides das gleiche ist?
11.) Kann ein Gutachten wegen ständiger nachweisbaren, inhaltlich falsch zitierten Arztberichten als nicht verwertbar erklärt werden?
12.) Kann bei 5Kg Belastbarkeit noch von leichter zumutbarer Arbeit gesprochen werden? Gibt es evt. Tabellen dazu?

Es geht mit um eine Begründung der Revesion.

MfG
IsswasDoc
 
hallo IsswassDoc,

zunächst ist mir der Sachverhalt noch etwas unklar:

Hast du gegen die BG geklagt wegen Verletztengeld für welchen Zeitraum?

Wann hat die BG VG eingestellt?

Erhälst du von der BG Rente?

Für welchen Zeitraum klagst du Krankengeld ein?

Wie hat die Krankenkasse die Einstellung des Krankgengeldes dir gegenüber begründet und zu welchen Zeitpunkt eingestellt?

Hat dich ein Anwalt vertreten in der I. Instanz vor dem Sozialgericht wegen dem Krankengeld?

Revison meinst du damit die II. Instanz - vor dem Sozialgericht?

Lg. Rolandi
 
Hallo Ronaldi,

Verletzenden-Geld geklagt, Vergleich zur Begutachtung. Nach heutiger Sicht lieber Begutachtung beim SG.
Die BG hat ohne Bescheid eingestellt, trotz klaren klinischen Verlauf.
BG Rente abgelehnt, 10% Tinitus, Einblutungen im Weichteile LWS L2-L5 per BG-Gutachter Neurologe mit hilfe eines Radiologen(der für Klinik A im Verbund für die BG arbeitet) ca. 3-Jahre später radiologischen Bericht revidiert per Befundergänzung.
Erst wurden Reste der Einblutung Monate später(nach Unfall) gesehen und bei Begutachtung(4-Jahre später) im nach hinein nicht mehr! Ausreden mit alten Sachverhalten die beim 1-Befund bekannt waren, total unauffällig.
Deshalb keine Rente, Begründung alles folgenlos ausgeheilt und aus schwerer Distorsion wurde Distorsion 1- Grades gemacht.

Die AOK hat bestimmt per MDK ich wäre arbeitsfähig per Aktenlage.
Bei der 1.Instanz mit Rechtsbeistand, Urteil zu meinen Gunsten 1. Monat Verlängerung der AU, jedoch laut Richterin konnte ich mein Schmerzsyndrom nicht beweisen, wegen Meinung(nach allgemeiner Erfahrung, ohne Begründung!) des Gutachters der kein Spezi für Schmerzen ist und es wurde ja nur mit Röntgenaufnahmen nach Bandscheiben und Weichteilveränderungen gesucht(ironisch).
Der Hit ist die AOK hat zwar den Prozess verloren und muss nur 1/5 der Prozesskosten tragen, wenn das nicht stinkt nach Befangenheit der Richterin!

Meiner Meinung nach, muss der den Prozess verliert alle Kosten tragen! Zu guter Letzt wollten mir alle einen Vergleich aufschwatzen, obwohl das Urteil bereits vor der mündlichen Verhandlung fix war, nur damit ich keine Revision vor dem Landessozialgericht eingelegt kann. Aber nicht mit mir, ich lies ein Urteil sprechen.
2-Instanz ist Landessozialgericht.
 
ich versuch mich mal, wie weit ich komme. bei den fragen geht es darum, was anerkanntermassen "normal" anerkannt u/o entschieden ist, nicht was "zulässig", "noch zulässig", "nicht zulässig" o.ä. ist. vielfach ist das nicht eindeutig zu trennen, zudem kommt es idR auf die genaue formulierung und den zusammenhang an. die einzelnen punkte, soweit sie von einem unterstellten standard abweichen, machen das GA aber auch kaum wertlos oder unbrauchbar, in der gesamtheit aber kann auch das der fall sein.

1.) Ist es zulässig, dass der Gutachter im gesamten Gutachten keine Quellangaben macht?

für eine vernünftige herleitung und schlüssige begründung und cnachvollziehbarkeit sind quellenangaben für das ausgesagte ergebnis sehr wohl wichtig. nur so kann das ergebnis auch vom richter überprüft und nachvollzogen werden.

2.) Kann wegen den fehlenden Quellangaben darauf geschlossen werden, dass kein Nachweis vorhanden ist, an welche Kriterien sich der Gutachter für die Begutachtung gehalten hat?

Der Gutachter arbeitet in seiner Praxis für die Berufsgenossenschaft. Beim Verfahren gegen die AOK handelt es sich um gleichen Sachverhalt, nämlich ein Arbeitsunfall 2012, der die jetzige AU bei Verfahren beim Sozialgericht zum Gegenstand hat, wegen Krankengeld.

das könnte man so bezeichnen. jedenfalls lässt sich wiederum nicht prüfen, welcher stand zugrundegelegt wurde, ob es gängige meinung oder aussenseitermeinung ist.

3.) Ist der Gutachter eigentlich nicht automatisch als Befangen zu erklären?

jein, würde ich sagen. wenn die fehler derart massiv und das GA nichtssagend ist, der richter keinerlei anhaltspunkte erhält, sollte er zumindest den SV zu den offenen fragen auch selbst ergänzend hören oder schriftlich befragen.
so bleibt es dir überlassen, wenn nicht gleich befangenheitsantrag, dann zumindest eine anhörung zu verlangen.

4.) Handelt es sich bei Verschweigen von Interessenkonfilkten seitens des Gutachters, bereits um einen schwerwiegenden Verfahrensfehler?

das ist nach meiner ansicht auch nicht so eindeutig entschieden, kann aber dem GA uU vorzuhalten sein.


5.) Handelt es sich um eine Ihm Fachfremde Äußerung des Orthopäden, wenn er behaupete, das Beschwerdebild(Schmerzen) kann nach seinem Untersuchungsbefund nicht nachvollzogen werden?

das würde ich nicht so sehen, denn er hat sich ja offenbar zu den auswirkungen auf seinem fachgebiet geäussert, was die schmerzen betrifft.

6.) Ist eine Abstellung auf einen Unfall in 2006, den es nicht gab, zum Ausschluss der Beschwerden, eine Falschaussage?

zumindest zeugt es davon, dass mangelhaftes aktenstudium vorliegt, unsauber gearbeitet wurde und frei erfundene unterstellungen gemacht werden. daher sollte die mündliche anhörung erfolgen und dies zur sprache kommen. eine falschaussage wird man znächst nicht unterstellen. bei mehr oder weniger offenkundiger unwahrheit wird ein richter generell darauf hinweisen und die möglichkeit einer korrektur geben. ein offensichtliches "ins offene messer laufen lassen" gibt es nicht.

7.) Muss der Richter dies richtigstellen lassen, das es keinen Unfall in 2006 gab, oder reicht die Begründung in der mündlichen Verhandlung O-Ton Richter : Da hat er sich vertan?

wie anfangs schon geschrieben: müsste er, aber wie man regelmässig sieht ... ggf wird später das mangelnde fechtliche gehör mit einer beschwerde dazu führen.

8.) Hat sich der Richter und der Gutachter der Rechtsbeugung strafbar gemacht?

rechtsbeugung - schwerer stand. nein, ich sag es mal konkret: keine chance.

9.) Kann der Gutachter behaupten, dass ein Upright-MRT der festgestellte Bewegungsumfang falsch sei, weil er durch Ablegung des Probanden angeblich einen Größerren Bewegungsumfang der HWS wahrgenommen hat? Aber nicht ausgemessen wie im MRT.

behaupten kann er, muss es aber auch belegen, wa er schlicht nicht kann. im gegenzug ist seine messung als falsch darzustellen. augenmass hat noch nie eine (korrekte) messung geschlagen!
diese behauptung tendiert, wie alles andere dazu, ohne sichere nachweise anderweitig sicher erhobene tatsachen in einem schlechten licht dastehen zu lassen, unbegründet und nur gemutmasst gegen klare fakten gestellt (trump'sche realität).

10.) Ist die Behauptung eine Seitenkoliion von rechts, könnte kein HWS-Schleudertrauma auslösen, nur eine HWS-Distorsion irreführend, da beides das gleiche ist?



11.) Kann ein Gutachten wegen ständiger nachweisbaren, inhaltlich falsch zitierten Arztberichten als nicht verwertbar erklärt werden?

kann, wenn auch nicht ausschliesslich wegen falscher zitate (da besteht offenbar die grösste akademische narrenfreiheit, stalin lässt grüssen).

aber schon mal hier zusammengefasst: in der summe und dem ausmass falscher, vermuteter, meist widerlegbarer darstellung oder zuordnung von tatsachen, der einseitigkeit mit der ds dem SV unterläuft, würde ich befangenheit unterstellen. was du beschreibst sind nur ein7ge der punkte, die ich kürzl7ch erlebte. aber noch nicht mal eine nachgewiesene falschaussage des SV interessierte die richterin, weshalb ich - aufgeklärt wurde ich leider nicht - selbständig beschwerde beimmBVerfG einlegen musste.

12.) Kann bei 5Kg Belastbarkeit noch von leichter zumutbarer Arbeit gesprochen werden? Gibt es evt. Tabellen dazu?

da kannn ich wenig dazu sagen, wird aber aucz auf die art des umgangs mit der last abhängen (heben, tragen, halten, nur bewegen, schieben, auf welcher höhe etc).


gruss

Sek6ndant
 
Hallo Sekundant,

Danke für Deine Antwort, bringt mich schon viel weiter.
Zu der Frage 12. führt der Gutachter auf: Leichte Arbeiten möglich, wobei er von Tätigkeiten freigestellt werden sollte, die wirbelsäulenbelastend sind, wie Zwangshaltungen der Wirbelsäule, insbesondere der Halswirbelsäule, beispielsweise auch Über-Kopf-Arbeiten und Heben und Tragen von Lasten über 5 Kg. Angeblich alles leichter Verschleiß und Einbildung.

Laut meiner Uprigth-Mrt(HWS,LWS und Kopfgelenke) sind meine Nervenaustrittslöcher samt zur Hälfte zu, was der Orthopäde zur Stellungsnahme gebeten zur Revision wiederum verschweigt! Kapselverletzungen und Kopfgelenksbänder-Verletzungen alles zu sehen und er schweigt weiter.

Ich habe für Ihn noch ein Osterüberraschungs-Ei parat. Ich habe die MRT-Aufnahmen Zeitraum ca. 4 Jahre und kurz nach und auch vor dem Unfall, eine Zweitmeinung erstellen lassen.
Weil ja die Richterin ein radiologisches Gutachten nicht für nötigt hält und es ausreicht, wenn der SG-Gutachter sich auf Leeren-MRT Berichte bezieht.
Eine Durchsicht durch den Gutachter ist nicht erwünscht, da selbst eine Laie Auffälligkeiten erkennen kann.

Zweitmeinung: 2012 BSV C3/C4 durch Unfall, Bänderriss HWS, Markraumläsionen, posttraumatischer Verschleiß Instabilität HWS daraus folgt chronische Nervenentzündung C1-C4 möglich Guillain-Barre-Syndroms ? usw. alles von einem Unfall Seitenkollision rechts, der pauschal keine Verletzungen erzeugen kann und ein Schmerzsyndrom nicht vorhanden sein kann, laut SG-Gutachter.

Auch beim Verfahren der GdB 30% wurden auch schon Bandscheibenschäden bestätigt.
Für die LWS hat mir ein anderer Radiologe die stattgehabte Einblutung L2-L5 posttraumatisch, usw. bestätigt.
Im Uprigt-MRT sind auch schon deswegen Muskelatrophie, ein Verbliebens Lymphödem und Gelenkergüsse usw. zu sehen.

Kann mit den jetzt zusätzlichen Erkennissen ein Schmerzsyndrom angenommen bzw. mit Bestimmheit beweisen werden?

P.S: In Bayern herrscht halt immer eine andere Rechtssprechung wie im Rest der BRD vor.

Gruß
Isswasdoc
 
hallo IsswasDoc,

mir ist unklar:
wenn du die I. Instanz vor dem SG gegen die AOK gewonnen hast,
legst du selbst doch keine Berufung ein
sondern die Gegenseite, also in deinem Fall AOK - oder liege ich damit falsch?

Meine Frage: Hast du in allen Punkten gewonnen, welche du vor dem SG beantragt hast oder nur in Teilen?

Dies würde für mich erklären evtl. die 1/5 Prozesskosten, was die AOK zu tragen hat und evtl. deine Einlegung der Berufung.

Warum verfolgst du nicht deinen Anspruch gegen die BG wegen deinem VG-Anspruch? Was sagt dein Anwalt dazu?

Hast du dich vor dem SG- I. Instanz selbst vertreten oder durch Anwalt?

Lg. Rolandi
 
Hallo,

Richterin ist dem Antrag auf max. AU nicht gefolgt, Kurzfassung wegen fehlenden Nachweis des Klägers(Ich) eines Schmerzsyndroms, wegen Meinung des Gutachters.

I. Instanz zwar gewonnen aber Gewinn dritter Klasse, deshalb Revision. 1. Monate Verlängerung der AU ohne Angabe wie es zur Wunderheilung kam. Es gab zuviele Fehler im Gutachten.

Bei der BG liegt noch im Widerspruchsverfahren wird aber weiter verfolgt.

Vertretung durch Gewerkschaft die Revision voll unterstüzt, da Beweise für Schmerzsyndrom jetzt vorliegen.
 
hallo IsswasDoc,

Antrag auf die Anerkennung max. AU = heißt der Antrag tatsächlich so in deiner Klageschrift?

Bist du jetzt noch arbeitsunfähig weiterhin erkrankt?

Verstehe ich es richtig:

wegen Verletztengeld hast du Widerspruch eingereicht und einen außengerichtlichen Vergleich durch außergerichtliches Gutachten mit der BG (vermutlich während des Widerspruchsverfahrens) geschlossen?
In Folge gab es wegen Verletztengeld kein Gerichtsverfahren vor dem SG und somit kein Urteil?
Die Gewerkschaft hat dich dabei unterstützt und beraten?

Jetzt befindest du dich im Widerspruchsverfahren gegen die BG wegen Rente?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,


erst Klage Verletzengeld-->Vergleich Begutachtung durch BG, kein Urteil wegen Verletzengeld, Vertretung durch Rechtsanwalt.

Richtig, "Aktuell" Widerspruch Rente(MdE)+Verletzengeld BG Vertretung Gewerkschaft.

Weiterhin AU aber keine Stelle nimmt mehr AU an, trotzdem weiterhin Krank und arbeitsunfähig bestätigt durch Hausarzt.

Gegen AOK Antrag beim SG max. AU, solange AU weiterhin bestätigt wird Sinngemäß, genau müsste ich erst nachschauen.

MfG
Isswasdoc
 
Hallo,

wie sieht denn die Korrespondenz zwischen KK + BG aus? Hast Du Akteneinsicht bei beiden genommen?
Klingt für mich nämlich nach Absprache zwichen MDK und BG.

Wie sieht Deine Schweigepflichtsentbindung aus? Hast Du eine Sperrung bei der KK angewiesen? Also keine Daten ohne Deine Zustimmung herauszugeben?

LG Christiane
 
Hallo Christiane17,


sehr gute Idee, ich habe die AOK auch jetzt gekündigt bzw. KK gewechselt.
AOK machte immer nur Schwierigkeiten uws.
Ich nehme mal an, dass der Austausch von Daten ja schon erfolgt durch den SG-Gutachter, weil dieser wie bereits erwähnt, in seiner Praxis für die BG arbeitet, aber jetzt im AOK Verfahren als Gutachter auftaucht.

Mit dem einseitigen Verhalten was dieser Arzt zeigt, kannst du dir bestimmt vorstellen, dass dieser die Verschwiegenheit in Person ist, wenn es um seinen eigen Vorteil geht.
Ich kann ja solche Leute nicht überwachen und ich gehe stark davon aus, dass im Hintergrund die Telefonhöhrer gehen und schön weiter gemurxt wird.

Hat sich bei mir beim BG-Gutachten so zugetragen, obwohl es nach allgemeiner Lehrmeinung, der Gutachter es zu Unterlassen hat, eigne Ermittlungen bzw. Tatsachen zu schaffen. Nartürlich ist es dem Sachbearbeiter nicht aufgefallen, war ja zum Vorteil der BG und stand schwarz auf weiss im Gutachten drin.

Sperrung der AOK bisher noch nicht und Akteneinsicht-BG nur über Gewerkschaft, werde dies aber noch abklären.

Gruß
IsswasDoc
 
Hallo Doc ;-) ,

stehen in Deinem Gutachten unwahre Äußerungen/Behauptungen, die geeignet sind, Deine Person zu diskreditieren? Aber leicht zu widerlegen sein würden?

Wenn dem so sein sollte, gibt es auch das Strafgesetzbuch. Dann kann man das ewig lange währende Sozialgericht übergehen. Strafgerichtsbarkeit geht schneller. Auch dürfte der Druck im einiges höher sein.;-)

Strafgesetzbuch, die Paragraphen § 186 / 187 sowie § 278.

LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
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