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Krankenkasse fordert Schweigepflichtsentbindung

t_a_b_e_a

Nutzer
Registriert seit
28 Feb. 2008
Beiträge
8
undzwar zum einen für den Erhalt des Reha-Entlassungsberichtes, der dem Rentenversicherungsträger zuging und eine pauschale für alle mich behandelnden Ärzte. Ist dies zulässig? Bin ich zur pauschalen Schweigepflichtsentbindung verpflichtet?

Sind die Informationen aus meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend? Kann der MdK nicht ohnehin für ihn notwendige Informationen bei den behandelnden Ärzten anfordern, ohne meine Schweigepflichtsentbindung?

Es geht mir hier mitnichten darum, irgendetwas zu verheimlichen, allerdings ist mir diese zunehmende gläserne fremdbestimmte "Verwaltung" unheimlich und so möchte ich mithin einfach nicht noch unnötig dazu beitragen vor allen nackt begafft :eek: werden zu können, zumal ich meine, daß die Krankenkasse der Bericht der Reha mal garnichts angeht, sie hat schließlich auch nicht die Kosten dafür getragen...

Kann mir jemand mit Rechtsgrundlagen weiterhelfen?

P.S. Das Anliegen der Krankenkasse rührt m. E. aus der baldig fällig werdenden Krankengeldzahlung, da ich voraussichtlich noch weiterhin arbeitsunfähig sein werde. Den Kurzbericht der Reha hat die Krankenkasse erhalten, dort sind alle Diagnosen und als arbeitsunfähig entlassen dokumentiert worden.

Vielen Dank im Voraus...
 
Hallo tabea,
hier Rechtsgrundlagen!

§ 84 SGB X- -§ 67 Abs.6 Ziffer 4 SGB X--§78a SGB X--§100 Abs 1 .Nr..2

§ 60- 65 SGB I usw.

Des weiteren kann, um derartigen Ärger zu vermeiden,grundsätzlich nur davor gewarnt werden pauschale Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Leistungsträgern abzugeben. Hier empfiehlt sich eine selektive Vorgehensweise nach §182 BGB in Verbindung gem. §100 SGB X
Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht ist darin nicht zu sehen.

Im übrigen bestehe auf eine persönliche Begutachtung beim MDK und verweise Du bringst die Unterlagen zum Termin zur Einsichtnahme mit.

Die Krankenkasse ist nicht Befugt irgend einen Arztbrief einzusehen, allerdings verstoßen diese regelmässig ,da Sie sich bei Ärzten unter Hinweis auf den MDK die Befunde bei den Ärzten rechtswidrig aneignen.

Und bitte sei mit der Schweigepflichtsentbindung egal wer Sie verlangt zurückhaltend, entscheide Du wer was haben darf!
Die Behörden machen ohnehin eine Aktenaustausch ohne deinem Wissen.

Beispiel: befund geht an KK, die verteilt an MDK; und verständigt Arbeitgeber, geht weiter bis zum Versorgungsamt und zum Rententräger, bzw Agentur f. Arbeit, BG bzw Versicherungen.

Sprich alle wissen am Schluß alle wehwechen von Dir.

Also zunächst immer Prüfen ob nach §100 SGB X Dir auch Arztbriefe vorliegen die Du sie kennst, bevor Du etwas weitergibst.
Der Krankenkasse gib nie etwas, die besitzt keinen Rechtsanspruch zur einsicht.
Im übrigen siehe Dich im Bundesdatenschutzgesetz um hier sind weitere Rechtsgrundlagen hierzu.

vg natascha
 
Vielen Dank - Kontakt mit Bundesdatenschutz

Vielen Dank :) für die schnelle Hilfe. Habe alle §§ studiert und dann nach Sichtung des Bundesdatenschutzgesetzes die Landesvertretung angerufen, die grundsätzlich "unsere" Meinung teilen, aber für die gesetzl. Krankenkassen nicht "zuständig" sind und weiterempfohlen an die Abt. des Bundesdatenschutzbeauftragten, jenen telefonisch angefragt.

Diese sind aktuell wild mit dem Thema Rententräger, gesetzl. Krankenkasse, Rehaberichten und Schweigepflichtsentbindungen beschäftigt und vertreten die Ansicht, daß es keine gesetzl. Grundlage für die Krankenkassen gibt, derartige Einverständniserklärungen oder pauschale Schweigepflichtsentbindungen einzufordern, wie sie es tuen.

Sofern medizinischer Sachverstand gefragt ist, so ist dies Aufgabe des MdK, dieser kann auch ohne Schweigepflichtsentbindung für ihn med. erforderliche Angaben anfordern.

Ich habe noch gefragt, wie ich mich nun verhalten soll und mir wurde geraten, ich könnte die Krankenkasse mal nach der rechtlichen Grundlage fragen. Dies werde ich dann wohl mal tuen.
 
hallo tabea,
warum nannte dir der bdsg beaftragte nicht die Rechtsvorschriften , ,der muß Sie kennen. Kann jeder im SGB BDSG nachlesen!

ich könnte die Krankenkasse mal nach der rechtlichen Grundlage fragen. Dies werde ich dann wohl mal tuen.


Und wild sind die bestimmt nicht, eine behörde kratzt nicht an der anderen.
Man erzählt dir ne fake.


tolles Urteil , in der Sache wie Sperrung und Nutzungsverbot auch zu Gutachten und derer Löschung findest du im kammergerichtsurteil des sozialgerichts hamburg vom 7.8.98 AZ: S9 RJ 834/98

zu finden unter

http://www.selbsthilfe-online.de/druckversion.php?id=35

Klage war.....

Recht des Versicherten auf Geheimhaltung von Arztberichten.

und löschung-Sperrung-Nutzungsverbot von Arztunterlagen.

Sehr gut ist zum Urteil hierzu die Anmerkung von Dipl.Bertriebswirt Thomas Heinzow .
Im Nachtrag bitte an den §20 SGB X Abs.5 usw. zu denken in Bezug zu berichtigung-löschung-sperrung u. Widerspruchsrecht.

Und Adlerauge sei wachsam, man vernebelt dir den sachverhalt seitens des BDSG Beauftragten. Ohne Anwalt und fakten reagieren die nicht.

Und nochmal die Krankenkasse geht deine krankheitsakte nichts an , sie besitzt nicht einmal ein einsichtsrecht, da haben die schon zig klagen wegen verstoß gegen die persönlichkeitsrechte und BDSG verloren.

Ausschließlich Diagnosen und Heilmaßnahmen.sind bei den KK erfaßt, und was die wert sind kannste hier nachlesen.

vg natascha




 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
ne,ne, der meinte, dass es ebend für die

Übersendung einer Einverständniserklärung für den Reha-Entlassungsberichtes und einer pauschalen Schweigepflichtsentbindung aller behandelnden Ärzte für die Krankenkasse EBEND KEINE RECHTSGRUNDLAGE GIBT...

er hat also letztlich das, was DU schon geschrieben hast bestätigt und als ich sagte, daß ich eigentlich nicht wüßte, wie ich auf die Anfrage/Aufforderung der KK reagieren solle, bisher eigentlich mitnichten darauf überhaupt reagieren beabsichtigte, erwiderte dieser, ich könnte ja mal auf die Anfrage der KK hin, bei der KK nach der Rechtsgrundlage für ihre Anforderung fragen...

Das da nichts bei rumkommen kann, da es für die Krankenkasse keine gibt, die dies rechtfertigt war, bzw. ist sozusagen schon klar...nun widme ich mich mal dem link...vielen Dank...
 
krankenkasse fordert es heraus

...nachdem ich die krankenkasse angeschrieben habe, sie möge mir doch die rechtliche grundlage für ihre ermächtigung zum herreichen meines reha-entlassungsberichtes und einer allumfänglichen schweigepflichtsentbindung nennen, kam ein langes einlullendes pamphlet zurück...

leider nur null benennung der rechtlichen grundlage, die erfragt wurde, so, wie es zu erwarten war...

ich habe mich mit der bundesdatenschutzbeauftragten im referat 3 erneut in verbindung gesetzt. sie waren sehr freundlich, geduldig und haben sich zeit zum zuhören genommen und boten ihre hilfe an.

die habe ich angenommen und die werke der krankenkasse, neben meiner anfrage hingeschickt. sie werden sich nun mit der krankenkasse, zwecks "klarstellung" in verbindung setzen...

das kann ca. einen monat dauern, bis ein ergebnis vorliegt.

bedeutet für mich, dass ich natürlich schon jetzt den blanken horror habe, dass die die seit 7.3.08 fällige krankengeldzahlung nicht aufnehmen.

am besten war der folgende absatz: ..."Dadurch, daß sowohl der Rentenversicherungsträger als auch die Krankenkasse eine gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber ihren Versicherten haben, ergibt sich aus den Angaben in vollständigen Reha-Entlassungsberichten generell der nächste notwendige Behandlungsschritt und somit die nächste Maßnahme des Rentenversicherungsträgers bzw. der Krankenkasse."...

ist ja lustig, die sachbearbeiter/innen wollen also ohne ärztliches know-how mir eine weitere behandlung angedeihen lassen? :mad:

ich dachte immer es gibt seit ende des 3. reiches keine zwangsbehandlungen mehr:eek:.

der rentenversicherungsträger sah augenscheinlich in den letzten 4 monaten keinen derartigen handlungsbedarf, mich in meiner gesundung zu unterstützen, aber das könnte natürlich auch daran liegen, dass ich wahrscheinlich nach dem Reha-Entlassungsbericht sowieso gesund bin, auch, wenn der mensch dort meinte, ich wäre erst mal weiterhin arbeitsfähig, es könnte aber wohl aus orthopädischer sicht mit einer wiederherstellung von arbeitsfähigkeit gerechnet werden. zu wann ließ er allerdings offen.

am meisten horror habe ich nun vor der bevorstehenden mittellosigkeit ab 1.4., wenn die krankenkasse dann vielleicht die zahlung des krankengeldes verweigert...auch ein auszahlschein wurde mir bisher nicht übersandt, obgleich die nächste folge-arbeitsunfähigkeitsbescheinigung morgen fällig wird...

welche möglichkeiten habe ich dann eigentlich? (bin in ungekündigtem arbeitsverhältnis stehend) woher bekomme ich geld? miete, strom, tel., kreditraten, versicherungen, lebensmittel etc., wovon soll ich denn dann was bezahlen, wenn keine reserven da sind und auch noch ein kind im haushalt ist?:confused:

für antworten bin ich jetzt schon dankbar.

beim vdk habe ich erst für den 1.4. einen beratungstermin bekommen.

lieben dank
tabea
 
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