undzwar zum einen für den Erhalt des Reha-Entlassungsberichtes, der dem Rentenversicherungsträger zuging und eine pauschale für alle mich behandelnden Ärzte. Ist dies zulässig? Bin ich zur pauschalen Schweigepflichtsentbindung verpflichtet?
Sind die Informationen aus meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend? Kann der MdK nicht ohnehin für ihn notwendige Informationen bei den behandelnden Ärzten anfordern, ohne meine Schweigepflichtsentbindung?
Es geht mir hier mitnichten darum, irgendetwas zu verheimlichen, allerdings ist mir diese zunehmende gläserne fremdbestimmte "Verwaltung" unheimlich und so möchte ich mithin einfach nicht noch unnötig dazu beitragen vor allen nackt begafft werden zu können, zumal ich meine, daß die Krankenkasse der Bericht der Reha mal garnichts angeht, sie hat schließlich auch nicht die Kosten dafür getragen...
Kann mir jemand mit Rechtsgrundlagen weiterhelfen?
P.S. Das Anliegen der Krankenkasse rührt m. E. aus der baldig fällig werdenden Krankengeldzahlung, da ich voraussichtlich noch weiterhin arbeitsunfähig sein werde. Den Kurzbericht der Reha hat die Krankenkasse erhalten, dort sind alle Diagnosen und als arbeitsunfähig entlassen dokumentiert worden.
Vielen Dank im Voraus...
Sind die Informationen aus meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend? Kann der MdK nicht ohnehin für ihn notwendige Informationen bei den behandelnden Ärzten anfordern, ohne meine Schweigepflichtsentbindung?
Es geht mir hier mitnichten darum, irgendetwas zu verheimlichen, allerdings ist mir diese zunehmende gläserne fremdbestimmte "Verwaltung" unheimlich und so möchte ich mithin einfach nicht noch unnötig dazu beitragen vor allen nackt begafft werden zu können, zumal ich meine, daß die Krankenkasse der Bericht der Reha mal garnichts angeht, sie hat schließlich auch nicht die Kosten dafür getragen...
Kann mir jemand mit Rechtsgrundlagen weiterhelfen?
P.S. Das Anliegen der Krankenkasse rührt m. E. aus der baldig fällig werdenden Krankengeldzahlung, da ich voraussichtlich noch weiterhin arbeitsunfähig sein werde. Den Kurzbericht der Reha hat die Krankenkasse erhalten, dort sind alle Diagnosen und als arbeitsunfähig entlassen dokumentiert worden.
Vielen Dank im Voraus...