...nachdem ich die krankenkasse angeschrieben habe, sie möge mir doch die rechtliche grundlage für ihre ermächtigung zum herreichen meines reha-entlassungsberichtes und einer allumfänglichen schweigepflichtsentbindung nennen, kam ein langes einlullendes pamphlet zurück...
leider nur null benennung der rechtlichen grundlage, die erfragt wurde, so, wie es zu erwarten war...
ich habe mich mit der bundesdatenschutzbeauftragten im referat 3 erneut in verbindung gesetzt. sie waren sehr freundlich, geduldig und haben sich zeit zum zuhören genommen und boten ihre hilfe an.
die habe ich angenommen und die werke der krankenkasse, neben meiner anfrage hingeschickt. sie werden sich nun mit der krankenkasse, zwecks "klarstellung" in verbindung setzen...
das kann ca. einen monat dauern, bis ein ergebnis vorliegt.
bedeutet für mich, dass ich natürlich schon jetzt den blanken horror habe, dass die die seit 7.3.08 fällige krankengeldzahlung nicht aufnehmen.
am besten war der folgende absatz: ..."Dadurch, daß sowohl der Rentenversicherungsträger als auch die Krankenkasse eine gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber ihren Versicherten haben, ergibt sich aus den Angaben in vollständigen Reha-Entlassungsberichten generell der nächste notwendige Behandlungsschritt und somit die nächste Maßnahme des Rentenversicherungsträgers bzw. der Krankenkasse."...
ist ja lustig, die sachbearbeiter/innen wollen also ohne ärztliches know-how mir eine weitere behandlung angedeihen lassen?
ich dachte immer es gibt seit ende des 3. reiches keine zwangsbehandlungen mehr.
der rentenversicherungsträger sah augenscheinlich in den letzten 4 monaten keinen derartigen handlungsbedarf, mich in meiner gesundung zu unterstützen, aber das könnte natürlich auch daran liegen, dass ich wahrscheinlich nach dem Reha-Entlassungsbericht sowieso gesund bin, auch, wenn der mensch dort meinte, ich wäre erst mal weiterhin arbeitsunfähig, es könnte aber wohl aus orthopädischer sicht mit einer wiederherstellung von arbeitsfähigkeit gerechnet werden. zu wann ließ er allerdings offen.
am meisten horror habe ich nun vor der bevorstehenden mittellosigkeit ab 1.4., wenn die krankenkasse dann vielleicht die zahlung des krankengeldes verweigert...auch ein auszahlschein wurde mir bisher nicht übersandt, obgleich die nächste folge-arbeitsunfähigkeitsbescheinigung morgen fällig wird...
welche möglichkeiten habe ich dann eigentlich? (bin in ungekündigtem arbeitsverhältnis stehend) woher bekomme ich geld? miete, strom, tel., kreditraten, versicherungen, lebensmittel etc., wovon soll ich denn dann was bezahlen, wenn keine reserven da sind und auch noch ein kind im haushalt ist?
für antworten bin ich jetzt schon dankbar.
beim vdk habe ich erst für den 1.4. einen beratungstermin bekommen.
lieben dank
tabea