• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Krankenhaus verweigert Krankenwagen

Anja3112

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Apr. 2015
Beiträge
4
Ich weiss nicht ob ich hier tatsächlich richtig mit meinem Anliegen bin.

Allerdings würde mich interessieren, ob ein Krankenhaus verweigern darf, Nachts einen Krankenwagen zu schicken ? Mit dem Hintergrund, dass vor wenigen Jahren der Patient, der aktuell Hilfe gebraucht hat, negativ beim Eintreffen des Arztes aufgefallen ist. So das man ihm sagte, er möge bitte selbst ins Krankenhaus kommen, aufgrund des Vorfalls vor xxx Jahren würde man keinen Krankenwagen mehr schicken.
Hier geht es darum, dass der Patient starke Unterbauchschmerzen hatte, alkoholisiert war und selbst nicht mehr fahren konnte und zudem kein Geld hatte um ein Taxi zu bestellen.
Weiss jemand ob das Rechtens seitens des Krankenhauses ist, obwohl der Vorfall einige Jahre zurück liegt wo der Patient unangenehm aufgefallen ist.
Lieben Dank schon im voraus für die Antworten.
 
Hallo Anja,

bei uns kommt zu häuslichen Notfällen der Notarzt und der entscheidet dann, ob ein Patient in die Klinik muss und fordert dann einen RTW an.

Die RTW Fahrten sind sehr teuer und man kann die meines Wissens nicht "einfach so bestellen" - eine ärztl. Verordnung / Anordnung muss vorliegen.

Alternativ zum RTW gibt es die sogn. Krankentransporte. Aber auch hierfür benötigt man eine ärztl. Verordnung und die Kostenübernahme der Krankenkasse.

So kenne ich dieses.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Anja,,

willkommen hier im Forum.
Hätte nicht ein Bekannter / Verwandter den Patienten fahren können?
Warum wurde im 2 Fall ein Krankenwagen bestellt? Bauchschmerzen?
Das Krankenhaus entscheiden ja nicht über den Einsatz des KW sonder die Leitstelle des DRK! Dort wird ja abgefragt, um welche Verletzungen / Krankheiten es sich handelt! Wenn die Sancars unterwegs sind, dann wird es schwierig und es muss entscheiden werden ob oder ob nicht! Geld für ein Taxi, kann man nachträglich bei der KK einfordern! Ich hoffe es geht dem Patent wieder besser!
 
Hallo,

auch wenn man (ausgegebenes) Geld evtl bei KK einfordern kann, muss man erst einmal welches haben, um es "auslegen" zu können. Habt ihr noch nie kein Geld gehabt?

Mich interessiert, wie ein Mensch mit - mal angenommen - starken, krampfartigen Bauchschmerzen handeln sollte - mal angenommen, dass er ländlich lebt und keine helfenden Freunde, Familie etc zur Seite hat, außerdem kein Geld.
Mir wäre vermutlich in den Sinn gekommen, einen Notarzt (oder Notfallnr des Hausarztes) anzurufen, aber ich bin nicht in vergleichbarer Lage.

Das ist vermutlich off topic,
denn die Frage von #Anja3112 verstehe ich eher dahingehend, ob ein RTW-Einsatz mit der Begründung abgelehnt werden darf, ein Patient sei negativ bekannt.
Was macht der Patient bei einem - hypothetischen! - Schlaganfall ?

Die Hinweise, dass ein Einsatz schon alleine wegen der hohen Kosten geprüft wird / werden muss und ein RTW kein Taxi ins KH darstellt, wurden oben schon genannt und sind vermutlich nicht strittig.

Alleine wegen der Möglichkeit, auf den RTW angewiesen sein zu können, wäre dem Betroffenen geraten, die Sache zu klären (versuchen).

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

Deine Frage ist schon berechtigt mit der Indikation z. B. eines Schlaganfalles.

Aber das ist im Grunde ein Umstand, wo man den Notarzt ruft; der erste Hilfe leistet, die erste Diagnose o. Einschätzung der Diagnose abgibt und dann einen RTW anfordert.

Somit ist der Einsatz dann ärztl. begründet und die Kosten für den RTW übernimmt dann die KK.

Ich sehe es so, wenn kein Arzt vor Ort ist und es somit kein ärztl. Notfall ist,
dann muss man sehen wie man in die Klinik kommt.
Via Familie, Freunde, Nachbarn, Bekannte, Taxi, Mini-Car, öffentl. Verkehrsmittel ....zu Fuß..... - denn es ist kein Arzt da - der eine Einweisung veranlasst.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass wenn ich in unserer Klinik anrufe und sage mir geht es schlecht, schickt mal einen RTW - dass dieser dann einfach so von der Klinik als Transportmittel in die Klinik zugeschickt wird.
Ansonsten wohl mit vorheriger Kostenübernahmeklärung durch "MICH".

Wer zahlt bekommt dann sicherlich den Service... aber nicht innerhalb von ein paar Minuten, sondern von Tagen, weil administrativ alles geklärt werden muss.

Warum hat Dein Bekannter keinen Arzt gerufen als es ihm so schlecht ging?

Ich nehme auch nicht an, dass es der wirkliche Grund war, dass der Herr negativ aufgefallen ist, warum die Klinik keinen RTW geschickt hat. Eher fehlte eine Einweisung vom Arzt.

Und wie ist es ausgegangen, war er in der Klinik und was wurde diagnostiziert?

Viele Grüße

Kasandra
 
Oh danke für die Zahlreichen Antworten.

Also es ist tatsächlich so, wie HWS-SCHADEN vermutet. Er wohnt tatsächlich ländlich, in dem Ort wo er wohnt, hat er keine Familienangehörigen und auch niemanden, der ihn hätte fahren können. Es war nach Mitternacht.

Die akuten Unterbauchschmerzen, so wurde via Ultraschall später festgestellt, basieren auf einen vergrösserten Hoden, was mittels operativem Eingriff behoben werden kann.

Ich selbst bin, wenn mit meiner Nichte etwas war, immer direkt in die Klinik gefahren, hätte aber auch, wenn ich nicht die Möglichkeite gehabt hätte selbst zu fahren, im Krankenhaus angerufen und wäre tatsächlich davon ausgegangen, dass ein Arzt kommt.

Auf der anderen Seite, wenn man tatsächlich kein Geld für ein Taxi hat und dennoch eines bestellt, kann man wegen Betruges angezeigt werden. Also wie soll man sich denn tatsächlich verhalten ? Er lebt allein und wenn man allein ist, dann denke ich, gerät man mehr in Panik als die Gewissheit zu haben das jemand bei einem ist.
 
Hallo,

auch wenn man (ausgegebenes) Geld evtl bei KK einfordern kann, muss man erst einmal welches haben, um es "auslegen" zu können. Habt ihr noch nie kein Geld gehabt?

Mich interessiert, wie ein Mensch mit - mal angenommen - starken, krampfartigen Bauchschmerzen handeln sollte - mal angenommen, dass er ländlich lebt und keine helfenden Freunde, Familie etc zur Seite hat, außerdem kein Geld.
Mir wäre vermutlich in den Sinn gekommen, einen Notarzt (oder Notfallnr des Hausarztes) anzurufen, aber ich bin nicht in vergleichbarer Lage.

Das ist vermutlich off topic,
denn die Frage von #Anja3112 verstehe ich eher dahingehend, ob ein RTW-Einsatz mit der Begründung abgelehnt werden darf, ein Patient sei negativ bekannt.
Was macht der Patient bei einem - hypothetischen! - Schlaganfall ?

Die Hinweise, dass ein Einsatz schon alleine wegen der hohen Kosten geprüft wird / werden muss und ein RTW kein Taxi ins KH darstellt, wurden oben schon genannt und sind vermutlich nicht strittig.

Alleine wegen der Möglichkeit, auf den RTW angewiesen sein zu können, wäre dem Betroffenen geraten, die Sache zu klären (versuchen).

Liebe Grüße HWS-Schaden


Du hast ins schwarze getroffen
 
Hallo Anja,

ich würde nicht in der Klinik anrufen, sondern die allg. Tel-Nr. 112 oder die 116117 siehe eingefügten Link.

http://www.116117info.de/html/

Im Krankenhaus einen RTW zu bestellen wie ein Taxi im Taxiunternehmen habe ich noch nie erlebt und gehört.

Du schreibst ja auch " im Krankenhaus angerufen und wäre tatsächlich davon ausgegangen, dass ein Arzt kommt. "

Die Kliniken haben in dem Sinne "Bereitschaft", dass man sich um die eingelieferten Patienten kümmert.

Lt. Dienstplan sind da wenig Möglichkeiten, mal einfach einen diensthabenden Arzt der zig Stationen betreuen muss zu einem Hausbesuch zu schicken.
Daher verstehe ich Dich / Deinen Bekannten nicht, warum ein Krankenhaus verantwortlich sein soll und nicht ein Notruf?
Die Ärzte in Krankenhaus sind auch dann für das Krankenhaus verantwortlich und alles was "so eingeliefert wird".



Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra, danke für die Info. Ich muss tatsächlich sagen, dass ich selbst so gehandelt hätte. Aber ich denke du hast absolut Recht Die Nr. 116 117 werde ich mir sofort einspeichern für den Fall das nochmal so eine Situation eintreten sollte, was ich nicht hoffe.
Lieben Dank.
Anja.
 
Hallo ihr Lieben,

im Falle eines medizinischen Notfalles gibt es mehrere Möglichkeiten für den Betroffenen:

1. Man kann den ärztlichen Notdienst (hausärztlicher Vertretungdienst,der in den Zeiten, in denen normale Hausarztpraxen geschlossen sind, erreichbar ist) über die 116117 oder auch den eigenen Hausarzt anrufen und um einen Hausbesuch bitten.

2. Man kann über die 112 einen Rettungswagen und gegebenenfalls auch einen Notarzt rufen.

3. Man kann einen Krankentransport anfordern.

4. Man kann Verwandte oder Freunde bitten einen zum Hausarzt, ärztlichen Notdienst oder in ein Krankenhaus zu fahren.

Der ärztliche Notdienst bzw. hausärztliche Vertretungdienst ist nicht gleich zu setzen mit dem Notarzt. Hier muss ich Kasandra korrigieren. Der Notarzt kommt ausschliesslich zusammen mit dem Rettungsdienst und niemals alleine und wird in der Regel von einer Klinik gestellt,allerdings entscheidet die Leitstelle (112) primär über die Indikation. Der Notarzt fährt samt Rettungsdienst zum Patienten bei bestimmten Einsatzstichworten, wie z.B. bei einem Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall oder bei schweren Verkehrsunfällen,.... Dies sind absolute Rettungswagen- und Notarztindikationen.
Primär entscheidet hier der jeweilige Leitstellendisponent, ob ein Rettungswagen, ein Krankentransport oder auch ein Notarzt benötigt wird. Es muss nicht zwangsläufig im Vorfeld ein Transportschein vorliegen. Dieser kann bei Transport in eine Klinik auch nachträglich von der aufnehmenden Klinik ausgestellt werden. Sollte das Rettungsdienstpersonal zunächst ohne Notarzt zum Patienten fahren und stellt aber beim Patienten fest, dass noch ein Notarzt benötigt wird, kann die Rettungswagenbesatzung einen Notarzt nachfordern. In solchen akuten Fällen ist also im Vorfeld auch kein Transportschein nötig. Diesen bekommt das Rettungsdienstpersonal dann entweder vom Notarzt ausgestellt oder von der Klinik, in die der Patient gebracht wurde,ausgestellt. Sollte der ärztliche Notdienst eine Einweisung ins Krankenhaus mit einem Rettungswagen für nötig halten, stellt dieser einen Transportschein aus und fordert über die Leitstelle entsprechendes Fachpersonal samt Fahrzeug an. Anders verhält es sich bei geplanten Krankentransporten z.B. bei regelmäßigen Fahrten zur Dialyse. Hier bedarf im Vorfeld die Zustimmung der Krankenkasse zur Kostenübernahme damit der behandelnde Arzt einen Transportschein austellen kann.
Das Krankenhaus schickt keine Rettungswagen und hat auch nicht die Möglichkeit einfach mal einen Klinikarzt zum Hausbesuch zu schicken. Das liegt nicht in deren Aufgabenbereich. Dafür verantwortlich ist die jeweilige Leitstelle,die man in akuten Fällen über die 112 erreicht. Hier darf auch das Schicken eines Rettungwagens nicht verweigert werden, auch dann nicht,wenn der Patient schonmal negativ aufgefallen ist. Zumindest müsste der Patient, wenn keine rettungsdienstliche Indikation vorhanden ist, an den ärztlichen Notdienst weitergeleitet werden. Sollte ein Patient tatsächlich schon negativ aufgefallen sein, ist es möglich, dass die Leitstelle dieses vermerkt und dann gegebenenfalls zum Rettungswagen noch die Polizei mitschickt. Das wird z.B. dann gemacht,wenn ein Patient dafür bekannt ist, aggressiv und handgreiflich zu werden, aber eigentlich medizinische Hilfe benötigt. Evtl. hat dein Bekannter hier einfach etwas missverstanden,wenn er tatsächlich mit einem Krankenhaus telefoniert hat.

Sich einen Rettungswagen kommen zu lassen,weil man kein Geld fürs Taxi hat, ist dann ziemlich dreist, wenn eigentlich aus medizinischer Sicht keine Rettungswagen- Indikation besteht. Denn man sollte immer im Hinterkopf behalten,dass ein Rettungswagen, der quasi als billiges Taxi missbraucht wird, an anderer Stelle bei einem wirklich akuten Notfall keine medizinische Hilfe leisten kann und der Patient gesundheitliche Schäden zurück behält oder im schlimmsten Fall sogar verstirbt, weil Rettungswagen unnötigerweise woanders gebunden waren. Akute heftige Schmerzen (z.B. Bauchschmerzen) wären durchaus eine Rettungswagen- Indikation. Bauchschmerzen die schon seit 3 Wochen unverändert bestehen oder ein grippaler Infekt und man bisher noch nicht beim Hausarzt war, sind keine Rettungswagen- Indikation. In solch einem Fall sollte man sich zuerst an den ärztlichen Notdienst oder den Hausarzt seines Vertrauens wenden.

Liebe Grüße

Mrs. Jinx
 
Hallo Mrs. Jinx,

vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag!
 
Hallo ptpspmp,

ich hoffe, ich konnte zu dem Thema hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen, denn ich weiss, dass die Marterie für Laien etwas verwirrend sein kann.

Viele Grüße

Mrs. Jinx
 
Top