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Krankengeldzahlung über 78 Wochen

Hallo Andi73, unsere Fälle scheinen ja wirklich ähnlich gelagert zu sein! Bei mir war auch der Arbeitsunfall Auslöser der BK 2108. Seitdem wird ermittelt und ermittelt und.....! Welches dritte Verfahren meinst Du? Den Antrag auf Präventionsleistungen nach pp 3 BKV? Habe meinen Anwalt deshalb schon angeschrieben! Ich habe gelesen, das die Leistungsansprüche z.Bsp.Übergangsleistungen bei Minderverdienst an die BK gebunden sind. Dazu braucht es aber erst die Anerkennung derselben. Löst der Arbeitsunfall den kleinen Versicherungsfall aus oder die BK oder beides......,keine Ahnung!
Link ist super! ....L,g.Trollin68
 
Das Ganze Thema BK 2108 ist sehr komplex, ohne einem Rechtsanwalt etwas schlechtes nachzureden haben diese einfach nicht die Zeit sich damit bezogen auf den Einzelfall auseinander zu setzen. Ein Rechtsanwalt bekommt z.B. für einen Rechtsstreit in der 1. Instanz vor dem SG ca. 1300€, es ist also irgendwie verständlich.

Es gibt nur wenige Kanzleien welche auf Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle spezialisiert sind, leider.

Bei mir sind es jetzt knapp 8 Jahre in denen ich mir den BK-Report, die Konsensempfehlungen aus 2005 sowie unzählige Urteile in mich gesaugt habe.

Du wirst dich folglich gut sortieren müssen und Beweismaterial sichern (Vorerkrankungsverzeichnis, MRT, Röntgenbilder, Befunde etc.). Ich selbst habe den Glauben in diese Sozialversicherung lange verloren, leider.

Bei welcher UK bist du? Ich bei der UKT.

Wir sollten in Kontakt bleiben, ich denke die Unfallkassen werden identische Vorgehensweisen haben.

VG Andi73
 
Ach ja, zum dritten Verfahren nach § 3 BKV hat meine UK vor Gericht in der 1. Instanz es so zum Ausdruck gebracht:


"Zunächst erlaubt sich die Beklagte den Hinweis, dass im vorliegenden Klageverfahren allein streitgegenständlich die Frage ist, ob die vom Kläger geklagten Beschwerden seiner Lendenwirbelsäule durch die Beklagte als Berufskrankheit (BK) nach der Nr. 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) anzuerkennen ist.

Streitgegenstand ist hingegen nicht welche Maßnahmen die Beklagte nach § 15 Abs. 1 SGB VII beim Arbeitgeber des Klägers durchgeführt hat, ob der Kläger am ……….. einen Arbeitsunfall im sinne des § 8 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB Vll)SGB VII erlitten hat oder welche Maßnahmen die Beklagte nach § 3 BKV nach Ansicht des Klägers unterlassen hat."

Weil mein Rechtsanwalt es verpennt hat Ansprüche nach § 3 BKV in die Klage mit einzubeziehen, ich gebe aber auch hier nicht auf da ja Klagegegenstand der ablehnende Bescheid sowie der Widerspruchsbescheid sind in welchen eben auch Maßnahmen nach § 3 BKV abgelehnt wurden.

VG Andi73
 
Danke Andi73, es wie ein grosses Puzzle....leider!!!! Bin bei einer anderen UK! Welche schreibe ich Dir mal via PN! Spezialisierter Anwalt kriegt einen guten Satz, dafür ist gesorgt. (notfalls durch alle Instanzen!!!)Ich weiss jetzt erstmal die nächsten Schritte und habe etwas Klarheit!
Es tut mir gut, dass Du mich bischen an die Hand nimmst!!!! Lieben Dank!!!
Schönes Woe
Trollin68
 
Hallo Trollin68,

wie versprochen das Urteil vom 19.07.2018 L 6 U 1695/18, für die BG / UK hätte der Leichnam den Bestatter treffen müssen da die BG / UK die Einwirkung von außen sehr fragwürdig definieren, dem hat das LSG Baden-Württemberg nun einen Riegel vorgeschoben :)

Beim Anheben eines Leichnams einen Arbeitsunfall erlitten

VG Andi73
 
Hallo Andi73, Danke Dir schon mal für die Lektüre zum Woe☺ aber so kann's einem gehen! Wichtiger Beruf......wie viele andere auch z.Bsp.Feuerwehrleute, Polizisten und Krankenschwestern usw. Bloss wenn die erfahren.....ihr seid nicht versichert....ätsch! Dann will das glaube ich keiner mehr machen!!!
Und Recht haben sie!!!!!!!
Übrigens bin ich auf ein Urteil gestossen....darin heisst es u.a, pp547 RVO bestimmt, das der Träger der UV nach Eintritt des Arbeitsunfalles nach Massgabe der folgenden Vorschriften Leistungen insbesondere Verletztenrente gewährt. Als Arbeitsunfall gilt gemäss pp551 Abs.1 Satz 1 RVO auch eine Berufskrankheit. Eingetreten ist also der Versicherungsfall Berufskrankheit zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Gefährdungen realisiert haben. Aus LSG Sachsen AKZ L2 U 48/02 1.4.2004
Zu Deiner PN schreibe ich Dir noch....muss erstmal los!
L.g.Trollin68
 
Klar, da hast du vollkommen recht, eine Berufskrankheit gilt folglich auch als Arbeitsunfall.
LG
Lisa
 
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