Hallo Kasandra,
hier helfe ich Dir vollumfänglich, da ich solch ein Verfahren tagesaktuell begleiten muß.
Der Antragsteller ist verletzt oder auch schwer verletzt, die Verletzung ist mutmaßlich eine BK.
Der Antragsteller geht zum Hausarzt und wird nach umfangreichen Untersuchungen krank geschrieben.
Der Antragsteller gibt seinen Krankenschein ab und der zuständige Betriebsarzt (große Firma) stellt schriftlich fest,
dass der Antragsteller nicht mehr in seiner Position arbeiten darf.
Die Firma kennt die Betriebshistorie des Antragstellers ; daher mutmaßlich das Arbeitsverbot,
obwohl noch niemand weis, wie krank der Antragsteller ist.
Der Antragsteller ist gut informiert und ist sich durchaus bewußt,
dass ein Antrag auf BK nicht zwangläufig bedeutet, dass die BG in Vorleistung geht.
Der Antragsteller beantragt nur, dass im besonderen Heilverfahren bessere Möglichkeiten bestehen könnten,
eine schnellere und bessere Heilung zu erreichen.
Die hier angezeigte BG hat in Ihrem Fundament eine Vollablehnung festgeschrieben.
Sie beruft sich auf die wichtigen Ermittlungen, die Sie Ihrerseits durch Ihre Versicherungsbedingungen diktiert.
Für uns ist es zum Glück so,
das Firma und BG mit Ihrem Firmen-BG Arzt in der Bringepflicht von einer betrieblichen Eingliederung ist.
Das passierte nicht freiwillig, aber wir werden uns überraschen lassen.
Im Übrigen gibt es nur die kleine Frist zur Entscheidung einer BK,
da diese aber fast immer abgelehnt werden muß, ist dann ab dem Einspruch die BG Ihrer Fristwahrung entbunden.
Und Fender bitte auch einen Nachsatz schreiben;
- eine endgültige Entscheidung der BG-
kann bei einer BK ins Unendliche reichen
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