Hallo, wer weiß es?
Ein Selbstständiger, freiwillig in einer Ersatzkasse mit Krankengeldanspruch ab dem 22. Tag versichert, bekommt für 78 Wochen Krankengeld. Wonach berechnet sich der Krankengeldanspruch? Der Höchstbetrag ergibt sich zwar aus der Beitragshöhe nach Einkommenssteuerbescheid, aber da darf man laut KK kein eigenes Arbeitseinkommen haben. Wie ist es,wenn aber der Betrieb mit mehreren Angestellten weiterläuft, man selbst aber, im Gegensatz zu früher, nicht mehr produktiv mitarbeiten kann?
Viele Grüsse von
IngLag
Ein Selbstständiger, freiwillig in einer Ersatzkasse mit Krankengeldanspruch ab dem 22. Tag versichert, bekommt für 78 Wochen Krankengeld. Wonach berechnet sich der Krankengeldanspruch? Der Höchstbetrag ergibt sich zwar aus der Beitragshöhe nach Einkommenssteuerbescheid, aber da darf man laut KK kein eigenes Arbeitseinkommen haben. Wie ist es,wenn aber der Betrieb mit mehreren Angestellten weiterläuft, man selbst aber, im Gegensatz zu früher, nicht mehr produktiv mitarbeiten kann?

Viele Grüsse von
IngLag