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Krankengeld

pussi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2007
Beiträge
1,930
wo steht, dass krankengeld und verletztengeld zeitlich miteinander verbunden sind = 78 wochen.

es handelt sich um zwei verschiedene leistungsträger, mit unterschiedlichen beitragszahlungen.

wer weiss, wo die gesetzliche grundlage hierfür nachzulesen ist.

mfg
pussi
 
Hallo pussi,

die Leistungen sind nicht miteinander verbunden. "Zufällig" stehen in beiden §§ die 78 Wochen.

- Dauer des Krankengeldes: § 48 SGB V

- Beginn und Ende Verletztengeld: § 46 SGB VII

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

belehre mich eines besseren, nach eigenen Erfahrungen, kann ich sagen das Verletztengeld auch über 78 Wochen hinaus gezahlt wird.
Mein Mann bezieht es jetzt schon 3 Jahre.
Aus anderen Beiträgen habe ich auch entnommen das die 78 Wochen ,das Verletztengeld nicht betrifft, sondern nur auf Krankengeld zutrifft.
Meine das nicht bös, sind nur so eigene Erfahrungen.
Gruß stinababy
 
Hallo stinababy,

ich will dich hier nicht belehren. Habe nur geschrieben, dass das mit den 78 Wochen in diesen §§ zu finden ist. Das war die Info die Pussi wollte.

Habe auch schon mehrere Beiträge zu den 78 Wochen geschrieben, die so nicht für die BG gelten, wie von manchen angenommen und von mancher BG gesagt wird. Bin selbst einer, der weit drüber war über die 78 Wochen.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

dann aber schnell sorry. Habe ich wohl was falsch verstanden. War auch echt nicht bös von mir gemeint.
Gruß stinababy
 
hallo, jens

hab mich etwas verkehrt ausgedrückt.

die leistungen des verletztengeldes werden (zeitlich) auf das krankengeld angerechnet (78 wochen), obwohl es unterschiedliche leistungsträger mit unterschiedlichen beitragszahlungen sind.

z.b.

26 wochen verletztengeld
rest
52 wochen krankengeld.

sollte das verletztengeld über 78 wochen gewährt werden, würde das krankengeld ganz wegfallen.

wo steht, dass diese miteinander aufgerechnet werden können?

mfg
pussi
 
Verletztengeld endet nicht automatisch nach 78 Wochen.
Verletzengeld muss die BG grundsätzlich so lange zahlen, bis du gesund geschreiben bist.
D.h. auch während der Reha, ob ambulant oder stationär.
Die BG macht das gerne, um Verwirrung zu stiften, falls sie dir z.B. geschrieben haben, nach der Entlassung aus dem KH gehen wir davon aus, dass sie gesund sind. Ab dem ..... wird die Zahlung von Verletzengeld eingestellt. Sie muss trotzdem weiter Zahlen, auch wenn 78 Wochen um sind und du z.B. in Reha bist.
Du kannst bei der KK keine Ansprüche für die gleiche Krankheit geltend machen.

BG-Arbeitsunfähigen haben gegenüber den KK-Arbeitsunfähigen einen Vorteil

Anders als bei der KK muss die BG immer wieder Verletzengeld zahlen, bei einer neuen Krankmeldung.
Es gibt keine Wartezeit für die gleiche Krankheit, wie bei der KK
Es genügt quasi 1 Tag gesund zu sein und dann wieder krank
Automatisch beginnen die sogenannten 78 Wochen wieder von vorne.
Wer so weit ist mit der BG hat jedoch möglicherweise Probleme mit dem D´Arzt. Da dieser so zu sagen eine Hotline zur BG hat, könnte es sein, dass eine Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeit fraglich ist.
Du wirst dann von der BG aufgefordert deine Rente zu beantragen.
Zuvor steht dir jedoch, falls du arbeitslos bist, ALG I zu danach ALG II
Geh zum VDK und beantrage die Rente über den VDK.


Gruss an Alle
 
Hallo,
ich habe mich hier mit meiner Frage platziert um kein neuen Thread zu eröffnen.

Nun zu meiner Frage, nach Unfall und BG Verletztengeldzahlung sind 78 Wochen um und ich bin ausgesteuert.
Bekomme ALG1 muss aber demnächst wieder unters Messer nur nicht wegen
eines direkten Unfallschadens (war ein Vorschaden).
Kann/muss ich mich in der Zeit krank schreiben lassen?
Krankmeldung mus dann zur ARGE und was bekomm ich dann?
Wenn ich Krankengeld bekomme, zählt dann das ALG1 weiter oder habe ich durch die
Krankschreibung eine Verschiebung meiner ALG1 Zeit nach hinten?


Ich Danke allen die auf meine Fragen antworten schon mal im vorab,

ondgi
 
Hallo ondgi,

Du solltest die Krankmeldung an die Arge schicken (per Einschreiben!) da Du zu einer gewissen Zeit nicht verfügbar bist! Evtl. schon vorher bei dem entsprechenden Sachbearbeiter Bescheid sagen!
Wie man so schön sagt - ansonsten ändert sich nichts das ALG1 läuft weiter bis es von Hartz IV ...
Wenn Du von einem anderen Kostenträger Geld bekommst (KK) wird das entsprechend verrechnet! Es wird sich also kaum etwas ändern!

Etwas anderes wäre wenn durch den "Vorschaden" etwas bekommen würdest dann müßte dies mit berücksichtigt werden!

Gruss Joachim
 
Hallo Jens hallo stinababy

Das Verletztengeld wird 78 Wochen lang gezahlt wenn keine Möglichkeit mehr auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bestehen und du keine Arbeit mehr findest und keine Reha maßnahmen mehr erforderlich sind.
So wurde es mir im Forum schon mehrfach mitgeteilt, schaue mal die Artikel von Seenixe an. Da wurde schon oft drüber berichtet
Gruss
Rainer
 
Hallo rainer,

nix anderes habe ich geschrieben, dass auch schon in mehreren Beiträgen.

Gruß Jens
 
hallo, jens
ich weiss nicht, ob ich mich falsch ausdrücke.
das krankengeld wurde im anschluss an das verletztengeld auf die zeit angerechnet.
26 wochen vg danach kg bis insgesamt 78 wochen.
nebenbei wurde das vg noch nicht einmal schriftlich beendet. konnte noch nicht einmal widerspruch einlegen.
hatte nur durch die kk erfahren, dass das verletzengeld eingestellt wurde.
hatte geglaubt, alles wäre rechtens.
irrtum
das forum gehört in die wiege!
mfg
pussi
 
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