Verletztengeld endet nicht automatisch nach 78 Wochen.
Verletzengeld muss die BG grundsätzlich so lange zahlen, bis du gesund geschreiben bist.
D.h. auch während der Reha, ob ambulant oder stationär.
Die BG macht das gerne, um Verwirrung zu stiften, falls sie dir z.B. geschrieben haben, nach der Entlassung aus dem KH gehen wir davon aus, dass sie gesund sind. Ab dem ..... wird die Zahlung von Verletzengeld eingestellt. Sie muss trotzdem weiter Zahlen, auch wenn 78 Wochen um sind und du z.B. in Reha bist.
Du kannst bei der KK keine Ansprüche für die gleiche Krankheit geltend machen.
BG-Arbeitsunfähigen haben gegenüber den KK-Arbeitsunfähigen einen Vorteil
Anders als bei der KK muss die BG immer wieder Verletzengeld zahlen, bei einer neuen Krankmeldung.
Es gibt keine Wartezeit für die gleiche Krankheit, wie bei der KK
Es genügt quasi 1 Tag gesund zu sein und dann wieder krank
Automatisch beginnen die sogenannten 78 Wochen wieder von vorne.
Wer so weit ist mit der BG hat jedoch möglicherweise Probleme mit dem D´Arzt. Da dieser so zu sagen eine Hotline zur BG hat, könnte es sein, dass eine Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeit fraglich ist.
Du wirst dann von der BG aufgefordert deine Rente zu beantragen.
Zuvor steht dir jedoch, falls du arbeitslos bist, ALG I zu danach ALG II
Geh zum VDK und beantrage die Rente über den VDK.
Gruss an Alle