Krankengeldnachzahlung - Wer bekommt was?
Liebe UO,
heute habe ich von der DAK Gesundheit ein Schreiben erhalten.
Es geht um die KG Nachzahlung von 01.08.2007-27.07.008.
In diesem Schreiben wurden die Erstattungen (ALG I u. II) von der Gesamtaufstellung KG Nachzahlung abgezogen.
Meine Fragen:
1. Darf die Krankenkasse diese Zahlungen einbehalten?
2. Muss die Krankenkasse keine Zinsen verantworten?
3. Darf die Bundesagentur für Arbeit ALG I v. 12.02. 2008-27.07.2008
nachfordern?
4. Darf die ARGE Jobcenter dies auch? Muss sie mir als Einzelperson
einen Erstattungsbescheid zusenden? Oder gilt die Bedarfsgemeinschaft?
Laut Geschäftsanweisung der Bundesagentur verjährt der Anspruch
nach 4 Jahren (§113 SGBX ).
Laut dieser Geschäftsanweisung § 111 SGBX muss die Bundesagentur oder
ARGE Jobcenter innerhalb von 12 Monaten ihren Anspruch formulieren.
Dies ist sicher nicht geschehen.
De Facto haben diese Behörden ihren Anspruch verwirkt?
Darf die KK diese Gelder einbehalten, trotz Verjährung?
Für mich ist diesees Vorgehen schockierend. So hatte ich das Geld für
Untersuchungen und Therapien eingeplant.
Für mich bedeutet dies für immer krank. Schublade rein und weg.
hier ein link:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_164...itsarbeit/Allgemein/IW-Sammlung-GA-SGB-X.html
Das besondere (kuriose) ist, dass die ARGE mich hätte an die Bundesagentur verweisen müssen (weil die Vorraussetzungen dafür
gegeben waren).
Auch dadurch hat sie ihren Anspruch verloren.
Ich wäre für Tipps sehr dankbar.
LG
Norbert