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Krankengeld

Sob

Nutzer
Registriert seit
14 Okt. 2007
Beiträge
20
Guten Tag! Meine Frage ist folgende: Wenn bei der Krankengeldberechnung die Einmalzahlungen nicht berücksichtigt wurden und jetzt nach 11 Monaten aufgrund dessen eine Nachzahlung erfolgt, habe ich dementsprechend Anspruch auf eine Verzinsung des Nachzahlbetrages?
 
Vielen Dank für die rege Beteidigung auf meine Gestern gestellte Frage! DiesesThema sollte egentlich mehr Intresse finden denn offensichtlich,so habe ich beim Recherchieren heraus finden können,zahlt die Krankenkasse grundsätzlich keine Zinsen auf nachzuahlende Beträge an den/ die Versicherten. Obwohl sie nach dem Sozialgesetz,dass habe ich selbst herausfinden können, dazu Verpflichtet sind. Es gibt nähmlich den §44 SGB I ,wonach Sozialleistungen nach 6 Monaten mit 4% Zinsen bedacht werden müssen. Aber ihr wisst ja offensichtlich alle darüber Bescheid ,ansonsten wäre ja hinsichtlich meiner Frage mehr als eine 0 zusehen gewesen. nochmals Vielen Dank für die aussergewöhnlich hohe Beteidigung.
 
Hallo Sob,

es kommt sehr oft darauf an wie man eine Frage ins Forum stellt.

Wir sind keine Dienstleister:).

Auf eine freundlich gestellt Frage, mit etwas Hintergrunderklärung wirst Du hier immer sehr schnell eine Antwort bekommen.

Dann noch ein netter Gruß :D zum Schluß und allen macht das Antworten ein Vergnügen.

Gruß
Kai-Uwe
P.S. Zwischen den Sätzen ein Absatz und es ließ sich viel besser.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sob,
keine Ursache. Dein zweiter Artikel zeigt, dass Du Dir sehr schnell geholfen hast und bei Benutzung der Suche auch schnell fündig geworden bist. 9 Beiträge in den letzten 9 Monaten...also einer pro Monat im Durchschnitt läßt Rückschlüsse auf eine rege Beteiligung an den Fragen der anderen erkennen. Ich möchte Dir ganz herzlich dafür danken.

Gruß von der Seenixe
 
Einen Dank das sich doch noch jemand gemeldet hat ! Ich wusste nicht das freundlichkeit in Ausführungen notwendig ist um Antworten auf sachliche Fragestellungen zuerhalten, ich bitte das zu entschuldigen. Seenixe,soll dein Beitrag ironisch gemeint sein? Es tut mir leid wenn ich nicht all zu oft im Forum anwesend war,durch Krankheit und Krankenhausaufenthalte ist es manchmal nicht möglich ständig Present zu sein. Wenn es mir trotzdem erlaubt wird noch Fragen zum Krankengeld stellen zu dürfen, so teilt es mir bitte mit. Einen freunlichen Gruss an alle Forumteilnehmer!
 
Hallo Sob!

Also wirklich, da muss ich Dir Recht geben.
Wie kommt Kai-Uwe nur dazu, Dir einen wohl gemeinten
Rat zu geben.
Da gibst Du uns schon die Ehre mit Deinem Besuch hier im Forum,
lässt uns an Deinen Gedanken teilhaben, stellst uns eine Frage
mit der wir unsere Zeit "totschlagen" uns Gedanken machen dürfen
und dann sollst Du auch noch freundlich oder sogar nett sein.
Das geht wirklich zu weit.

Trotzdem bedanke ich mich für Deinen-
jetzt freundlichen Gruss und grüsse Dich ganz freundlich zurück.

Grüsseli
maja
 
Hallo Maja ! Dein Beitrag strotzt vor Ironie. Danke
 
Krankengeldnachzahlung - Wer bekommt was?

Liebe UO,

heute habe ich von der DAK Gesundheit ein Schreiben erhalten.
Es geht um die KG Nachzahlung von 01.08.2007-27.07.008.

In diesem Schreiben wurden die Erstattungen (ALG I u. II) von der Gesamtaufstellung KG Nachzahlung abgezogen.

Meine Fragen:

1. Darf die Krankenkasse diese Zahlungen einbehalten?
2. Muss die Krankenkasse keine Zinsen verantworten?
3. Darf die Bundesagentur für Arbeit ALG I v. 12.02. 2008-27.07.2008
nachfordern?
4. Darf die ARGE Jobcenter dies auch? Muss sie mir als Einzelperson
einen Erstattungsbescheid zusenden? Oder gilt die Bedarfsgemeinschaft?

Laut Geschäftsanweisung der Bundesagentur verjährt der Anspruch
nach 4 Jahren (§113 SGBX ).

Laut dieser Geschäftsanweisung § 111 SGBX muss die Bundesagentur oder
ARGE Jobcenter innerhalb von 12 Monaten ihren Anspruch formulieren.
Dies ist sicher nicht geschehen.

De Facto haben diese Behörden ihren Anspruch verwirkt?

Darf die KK diese Gelder einbehalten, trotz Verjährung?

Für mich ist diesees Vorgehen schockierend. So hatte ich das Geld für
Untersuchungen und Therapien eingeplant.

Für mich bedeutet dies für immer krank. Schublade rein und weg.

hier ein link:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_164...itsarbeit/Allgemein/IW-Sammlung-GA-SGB-X.html

Das besondere (kuriose) ist, dass die ARGE mich hätte an die Bundesagentur verweisen müssen (weil die Vorraussetzungen dafür
gegeben waren).

Auch dadurch hat sie ihren Anspruch verloren.

Ich wäre für Tipps sehr dankbar.

LG

Norbert
 
Hallo Norbert.


So wie ich weiß darf die Arge das Geld zurück fordern denn du hast es zu Unrecht bekommen weil du ja sonst das KG bekommen hättes.
Aber wie lange es gilt kann ich nicht sagen aber dein Anspruch ist ja auch nicht verjährt.

Sollte ich EMR rückwirkend erhalten wird es vom AA gleich eingezogen.Ich bekomme noch ALG 1 nach §145.
Aber ob ich die Unfallrentennachzahlung behalten darf weiß ich nicht es soll ja nicht verechnet werden können wenigtens nicht auf Arbeitsentgeld.Mir würde ja trotz Unfallrente auch mein ALG zustehen.

Mensch das gibt sovieles was man beachten muß und uns wird nichts geschenkt die knöpfen uns das bißchen Geld schon ab.

lg sonja
 
Hallo sozimod,

Es geht um die KG Nachzahlung von 01.08.2007-27.07.008.

das ist ja ein riesen Zeitraum. Wie das passieren konnte, frag ich besser nicht.

Die Behörden GKV,Agentur,DRV rechnen untereinander ab nach dem Schema, wer zuerst kommt, malt zuerst. Was übrig bleibt bekommst Du überwiesen. Einen Bescheid darüber habe ich meiner Erinnerung nach nicht bekommen, aber kann mich auch irren.

Das sind ja totale Spezialfragen, da ist der user MachtsSinn ganz gut. Guck mal im Krankenkassenforum, dort ist der auch und außerdem echte Kassenprofis, also (kritische) Leute, die z.T. auch als GKV-SB tätig sind und solche Materie ihr Arbeitsalltag ist. Die ziehen doch mit der linken Hand die gesetzl Grundlagen aus der Tasche

Grüße
 
Liebe UO,
Kuckuk und Sonnie,

Danke für eure Kommentare. In der Regel haben sie Ansprüche. Aber auch sie sind an Bestimmungen, Geschäftsanweisungen, Gesetze gebunden.

§ 103, 104 ect. Die Arge hat ihre Ansprüche verwirkt. Da sie keinen Erstattungsantrag
im Jahr 2007 gestellt hat. Auch die Bundesagentur für Arbeit (Witz) erhält womöglich
keine Erstattung. Auch wegen Verjährung.

Und nun ratet mal wer das Geld einbehalten darf?

Die Krankenkasse!

Sprich die verklagte und verurteilte. Nebenbei möchte ich erwähnen, dass die
Berechnung des Erstattungsbetrages völlig willkürlich getätigt wurde.
Auch ein Rechthelfbescheid fehlt. Hier mutmaße ich mal Betrug.
Ich werde gegen diese Frau privat Klage erheben wegen Betruges, swie gegen den Teamleiter und dem Geschäftsführer der ARGE Jobcenter Cuxhaven.

Ich werde hier von meiner weiteren Vorgehensweise berichten.

So ganz eindeutig ist die Rechtslage nicht. Durch die mögliche Zahlung eines Krankengeldes, hätte ich Wohngeld und Kindergeldzuschuss beantragen können.
Ich wäre nicht ALG II Opfer.

Auch hat die Krankenkasse keine detaillierte Berechnung des mir zustehenden Krankengeldes
ausgefertigt. Auch die 4 Prozent Zinsen unter dem Tisch fallen lassen.

Ich habe heute 3 Beratungsscheine beim Amtsgericht beantragt.

Gegen die ARGE, Bundesagentur für Arbeit und Beschwerde gegen LSG Urteil.

Letzte Woche gegen die Krankenkasse.

Die Krankenkassen (egal welche, während meiner AU, Hamburg-Münchener Ersatzkasse,
DAK, DAK Gesundheit (hust), AOK Gesundheit (hust) haben mir Untersuchungen, Therapien verweigert. Immer wieder wurde als Begründung lt. MDK Gutachten, oder -ist in der ärztl. Gebührenverordnung nicht enthalten , erklärt worden.

Richter Bassen nannte diesen Fall kurios. Jetzt müsste ich eigtl. rückwirkend seit dem 28.07. 2008 EU Rente erhalten. Bis zum heutigen Tag.

Sollte dies umgesetzt werden bedeutet dies wiederum, dass die DRV (also auch ich)
diese Nachzahlungen mit der Behörde ARGE Jobcenter verrechnen muss.

Sollte aber ich einen Anspruch auf ALG I haben (weil die ja mein Arbeitslosenkonto
für 6 Monate aufgefüllt haben..........

Also wirklich vollkommen unübersichtlich, nicht transparent.

Ich war heute auch beim Arbeitsamt. Ich bat um Beratung, oder ob ich einen neuen Antrag stellen muss. Da ich ja zur Zeit ALG II erhalte.

Wer ist jetzt für mich zuständig?

Die Sachbearbeiterin tippte auf ihre Tastatur und sagte:

Tut mir Leid, dazu kann ich leider nichts sagen. Ich bitte unsre Lesitungsabzeilung
telefonisch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Ich notiere aber, dass sie hier waren.

Was für ein Wahnsinn

Bin ich jetzt verrückt der die?

Ich empfehle das Buch die Physiker, oder den Film.

LG

Norbert

PS: Übrigens ist das auch ein Grund oder mehrere Gründe:

Die Arge Jobcenter, Agentur für Arbeit, Kraneknkasse und DRV ist (lt. meinem Rechtsverständnis) nicht für mich verantwrtlich, sondern die BG!

Nur durch die Verweigerung dieser Behörde auf herstellen meiner Gesundherit,
sowie die Änderungen des SGB seit 2005 (geplant seit 1992), haben mich zu weinem Schwerkranken gemacht. Weil Real nicht gekümmert wurde, sondern wegverwaltet.
 
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