Liebe UO,
Kuckuk und Sonnie,
Danke für eure Kommentare. In der Regel haben sie Ansprüche. Aber auch sie sind an Bestimmungen, Geschäftsanweisungen, Gesetze gebunden.
§ 103, 104 ect. Die Arge hat ihre Ansprüche verwirkt. Da sie keinen Erstattungsantrag
im Jahr 2007 gestellt hat. Auch die Bundesagentur für Arbeit (Witz) erhält womöglich
keine Erstattung. Auch wegen Verjährung.
Und nun ratet mal wer das Geld einbehalten darf?
Die Krankenkasse!
Sprich die verklagte und verurteilte. Nebenbei möchte ich erwähnen, dass die
Berechnung des Erstattungsbetrages völlig willkürlich getätigt wurde.
Auch ein Rechthelfbescheid fehlt. Hier mutmaße ich mal Betrug.
Ich werde gegen diese Frau privat Klage erheben wegen Betruges, swie gegen den Teamleiter und dem Geschäftsführer der ARGE Jobcenter Cuxhaven.
Ich werde hier von meiner weiteren Vorgehensweise berichten.
So ganz eindeutig ist die Rechtslage nicht. Durch die mögliche Zahlung eines Krankengeldes, hätte ich Wohngeld und Kindergeldzuschuss beantragen können.
Ich wäre nicht ALG II Opfer.
Auch hat die Krankenkasse keine detaillierte Berechnung des mir zustehenden Krankengeldes
ausgefertigt. Auch die 4 Prozent Zinsen unter dem Tisch fallen lassen.
Ich habe heute 3 Beratungsscheine beim Amtsgericht beantragt.
Gegen die ARGE, Bundesagentur für Arbeit und Beschwerde gegen LSG Urteil.
Letzte Woche gegen die Krankenkasse.
Die Krankenkassen (egal welche, während meiner AU, Hamburg-Münchener Ersatzkasse,
DAK, DAK Gesundheit (hust), AOK Gesundheit (hust) haben mir Untersuchungen, Therapien verweigert. Immer wieder wurde als Begründung lt. MDK Gutachten, oder -ist in der ärztl. Gebührenverordnung nicht enthalten , erklärt worden.
Richter Bassen nannte diesen Fall kurios. Jetzt müsste ich eigtl. rückwirkend seit dem 28.07. 2008 EU Rente erhalten. Bis zum heutigen Tag.
Sollte dies umgesetzt werden bedeutet dies wiederum, dass die DRV (also auch ich)
diese Nachzahlungen mit der Behörde ARGE Jobcenter verrechnen muss.
Sollte aber ich einen Anspruch auf ALG I haben (weil die ja mein Arbeitslosenkonto
für 6 Monate aufgefüllt haben..........
Also wirklich vollkommen unübersichtlich, nicht transparent.
Ich war heute auch beim Arbeitsamt. Ich bat um Beratung, oder ob ich einen neuen Antrag stellen muss. Da ich ja zur Zeit ALG II erhalte.
Wer ist jetzt für mich zuständig?
Die Sachbearbeiterin tippte auf ihre Tastatur und sagte:
Tut mir Leid, dazu kann ich leider nichts sagen. Ich bitte unsre Lesitungsabzeilung
telefonisch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Ich notiere aber, dass sie hier waren.
Was für ein Wahnsinn
Bin ich jetzt verrückt der die?
Ich empfehle das Buch die Physiker, oder den Film.
LG
Norbert
PS: Übrigens ist das auch ein Grund oder mehrere Gründe:
Die Arge Jobcenter, Agentur für Arbeit, Kraneknkasse und DRV ist (lt. meinem Rechtsverständnis) nicht für mich verantwrtlich, sondern die BG!
Nur durch die Verweigerung dieser Behörde auf herstellen meiner Gesundherit,
sowie die Änderungen des SGB seit 2005 (geplant seit 1992), haben mich zu weinem Schwerkranken gemacht. Weil Real nicht gekümmert wurde, sondern wegverwaltet.