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Krankengeld - Vertrackte Situation

Lucky-123

Nutzer
Registriert seit
16 Juni 2009
Beiträge
2
Hallo,

ich fange erst mal mit einer Sache an und hoffe, dass man ihr mir Iden geben könnt.

Ich war Geschäftführer und Eigner einer inzwischen Insolventen GmbH. Bin unter den Ereignissen in der eigenen Firma schweren Depressionen erlegen, krankgeschrieben worden und habe aus dann von der Techniker Krankenkasse Krankentagegeld bezogen. Die Erkrankung wurde so schlimm, dass ich vollständig die Übersicht über mein Leben verlren habe. Seit einigen Wochen geht es mir besser und finde eine total chaotische Situation vor.

Nachdem über 1 Jahr gezahlt wurde, hat die Krankenkasse hat im Januar, also vor Ablauf der 78 Wochen, die Krankentagegeldzahlung eingestellt. Begründung war, dass ein neues Gesetz diesen Anspruch aufgehoben hat.

Ich bin entsprechend schwer verschuldet, ohne das ich es wahrgenommen habe. Aus meiner Firma ist keine Substanz mehr übrig. Ich bin vollständig verarmt.

Mein behandelnder Arzt nimmt die Verbesserung aus den letzten Wochen wahr, hält mich weiterhin für krank. So hat er mir kürzlich eine weitere rein formell eine weitere AU ausgestellt.

Frage 1. Was kann ich jetzt, als 6 Monate nachdem die Zahlungen der KK eingestellt wurden noch tun? Bzw., ist dass denn überhaupt rechtskräftig, was die Kasse da mit mir gemacht hat.

Frage 2. Wo bekomme ich als ehemaliger Selbständiger rechtskräftige Unterstützung in verarmter Situation?

Mein Arzt, der sonst sehr Kompetent ist, ist nun recht ratlos, wie das eitergehen soll.

Ich hoffe jemand war in ähnlicher Lage und hat dies gemeistert.

Lucky
 
Hallo Lucky,

Deine Situation ist ja nicht super, aber geh mal davon aus das hier viele Opfer sind die durch ihre Unfälle oder Krankheiten verarmt und einsam sind.

Hast Du in "guten Tagen" vielleicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung BUZ abgeschlossen?
ALG1 bekommst Du wohl nicht? Oder warst Du als GF bei Dir angestellt? Dann steht Dir auch ARG1 zu und die Krankengeldzeit wird dazu gerechnet.

Zur Frage 1, würde ich mir die Gesetzte zeigen lassen.

Zur Frage 2, nur wenn Du selber Vorsoge betrieben hast, z.B.Rechtschutzversicherung, kannst Du jetzt darauf zurück greifen.

Vielleicht haben andere User hier noch bessere und andere Ratschläge für Dich.

Ich wünsche Dir Kraft und mach Dir einen Durchblick Deiner Unterlagen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo @Lucky-123,

wie ich sehe kann man zu Dir als erstes Schreiben, "willkommen im Forum"
da Du das erste mal hier bist.
Du bist im schreiben sehr schnell mit dem Begriff "vollständig verarmt" !
Wenn Du denn als Selbstständiger jetzt so verarmt bist wie zahlst Du denn
da Deine Krankenversicherung ? Dum gehst ja, Deinen Zeilen nach, zum Arzt
und lässt Dich behandeln.
Und mit welcher Hilfe bist Du denn aus
"den Ereignissen in der eigenen Firma schweren Depressionen erlegen" heraus gekommen?

Was die Krankentagegeld Zahlung betrifft dann sollte das doch in einer
Form Bescheid von der KK gewesen sein, oder? Darin muss dann doch auch
die Begründung stehen nach welchen Gesetz die Zahlung eingestellt ist.
Wenn nicht so verfahren wie es Kai-Uwe geschrieben hat, am besten anrufen
und sich das dann noch schriftlich zustellen lassen.
Zu Frage 2 "Wo bekomme ich als ehemaliger Selbständiger rechtskräftige Unterstützung in verarmter Situation?"
Hattest Du vor der Firma die Dir aus den Fingern geglitten ist eine Anstellung
als Arbeitnehmer oder Angestellter?
Wenn JA dann kannst Du ALG1 bekommen berechnet
nach Deinem Einkommen der letzten 12 Monate der Firma, solange Du
nicht länger als 5 Jahre Rückwirkend da beschäftigt warst.

Aber so richtig ist Deine Situation mit denen der hier Anwesenden nicht zu
vergleichen, da wir außer dem sozialen Abstieg nichts weiter gemeinsam haben.
Wir hier sind Opfer eines Unfalls geworden, Du bist Opfer Deiner Selber,oder
doch anderer?


ondgi
 
Hallo Lucky,

willkommen im Forum. Dein Benutzername hört sich ja glücklicher an als deine derzeitige Situation.

Wenn ich es richtig sehe, bist du ein Opfer des Gesundheitsfonds geworden. Letztes Jahr ist ein Gesetz verabschiedet worden, dass freiwillig Versicherte Selbständige ab 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben und man dieses Risiko privat absichern musste.

Mittlerweile findet sich im Netz Meldung, dass ab August 2009 Selbständige doch wieder Anspruch auf Krankengeld haben.

Bezüglich deiner finanziellen Situation schließe ich mich Kai-Uwes Frau an: hast du privat vorgesorgt? Ansonsten fällt mir nur Hartz 4 ein.

So, und jetzt ab in die Puschen und prüfen, welche Versicherungen du abgeschlossen hast. Außerdem würde ich Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen und abklären, ob die geplanten Gesetzesänderungen auch rückwirkend greifen.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker und Kai-Uwe's Frau,

vielen Dank fuer Eure Antworten. Das hat mir weiter geholfen.

LG, Lucky
 
Hallo @Lucky-123,
schade das Du meine Fragen nicht beantwortet hast und das mein Hinweis
Dir nicht nützlich war.
Ansonsten Dir viel Glück noch!

ondgi
 
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