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Krankengeld / Verletztengeld

pussi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2007
Beiträge
1,930
wer kennt sich aus?

Krankengeld wird max. 78 wochen gezahlt.
Verletztengeld ebenso.

Beide versicherungbeiträge werden separat eingezahlt.

Wieso wird das krankengeld auf die zeit der zahlung des verletzengeldes angerechnet?

d.h.: bg zahlt verletztengeld 26 wochen.
Kk zahlt im anschluss die differenz bis zu 78 wochen = 52 wochen.

Ist das rechtens?

Mit freundlichen Grüßen
pussi
 
Guten Morgen Pussi,

die GKK zahlt bis 78 Wochen nach dem 1.Tag AU.

Egal ob Du die ersten 6 Wochen ALG bekommen hast oder noch Geld von Deinem Arbeitgeber, oder zwischendurch zur Reha warst und Geld von der Rentenversicherung bekommen hast.

Schönen Sonntag
und lieben Gruß
Kai-Uwe
 
jups, genauso ists :) danach has du ja dann die möglichkeit, falls du noch erwerbsunfähig oder teilweise erwerbsunfähig bist, eu-rente zu beantragen. zwischendurch musst du dich dann eben arbeitslos melden, da du sonst deine krankenkasse verlierst :mad:

falls du das musst viel glück und nicht aufgeben, es kommt eigentlich immer eine ablehnung, kannte mal eine die da arbeitet, die haben da echt quoten mit ablehnungen einzuhalten und bewilligen nur die "ganz schlimmen" fälle :cool:. also dann einfach widerspruch, mehrere gutachter und dann klappts :D
 
hallo, kai-uwe
hallo, bln

das war eigentlich nicht meine frage.

nach dem unfall habe ich sofort (zumindest denke ich das) verletztengeld (BG) erhalten.

nachdem ich wundersamerweise "geheilt" wurde, hat die bg mich rausgeschmissen, da nicht mehr "unfallfolgen".
daraufhin bezog ich krankengeld von der gkk, aber nur für den rest der 78 wochen, incl. der verletztengeldzahlung.
die ersten monat wurden durch die BG bezahlt!


selbstverständlich wurde ich aufgefordert, rentenantrag zu stellen,
wurde aber abgelehnt, mit der begründung: versicherungszeiten ären nicht erfüllt. (letzter absatz hat aber nichts mit meiner frage zu tun)

mfg
pussi
 
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