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Krankengeld und Hartz4

mamatom

Nutzer
Registriert seit
31 Okt. 2007
Beiträge
2
Hallo ihr alle,
mein Mann hatte einen schweren Arbeitsunfall.
Er wird bis Frühjahr nicht mehr arbeiten gehen können.
Er bekommt dann ja Krankengeld. Soweit so gut.
Aber ich hab mal rumgeschnüffelt....
und bin auf Folgendes gestossen, dass Krankengeld ist kein Einkommen, das heisst es wird keine Einkommensbereinigung gemacht.
Das heisst uns fehlen auf einen Schlag 240 €.
Das ist heftig. Hab ich mich da richtig kundig gemacht?
Das wäre ja mehr wie fies... Mein MAnn konnte nichts dafür und wird nun so bestraft?

Im Moment sehr verzweifelte Grüsse anne
 
Hallo mamatom,

willkommen hier im Forum.

etwas verwirrend, was Du da schreibst

Krankengeld und Hartz IV

Wenn es ein Arbeitsunfall war oder ist, was sagt denn die BG dazu.

Grundlage des Krankengeldes ( Verletzengeld BG) ist die Grundlage des Brutto-Jahreseinkommens Deines Mannes. In der Regel entspricht das Verletzengeld der BG ca. dem Netto-Einkommen was der jeweilige Verunfallte vor dem Unfall hatte, daher verstehe ich Deinen Ansatz nicht so ganz

Wenn Du Dich in den FAQ's hier mal umschaust wirst Du viele wertvolle Hinweise erhalten.

Ist es ein anerkannter Arbeitsunfall?

Vielleicht erklärst Du die Situation mal etwas genauer

Schönen Tag noch und Deinem Mann gute Besserung.

Reikja
 
Hallo Reikja,
auweia, ich weiss es ist etwas verwirrend geschrieben, das liegt wohl einfach daran, dass es für mich im Moment sehr verwirrend ist.
Ja, ich weiss, das Krankengeld ist sounsoviel vom normalen Gehalt und wird weitergezahlt...
ABEr
wir bekommen ja zusätzlich Hartz4.
Bisher wurde der Lohn meines Mannes bereinigt.
Er bakm ca 800€ netto, davon blieben ca 240 € anrechnungsfrei.
Wenn er jetzt aber bald Krankengeld bekommt, weil es sich definitiv über viel länger als 6 Wochen hinzeiht, dann wird dieses KRankengeld ja nicht mehr bereinigt, sondern wird komplett an das Hartz4 angerechnet oder eingerechnet ohne die Berücksichtigung von den 240€ Freibetrag.
Verstehst du jetzt, was ich meine?
Ja, es ist ein anerkannter Betriebsunfall.
Ich habe michschon durch viele Themen gelesen, aber dies speziell hab ich noch nicht gefunden.

Anrechenbares Einkommen ist dies jedenfalls, da es das Gehalt ersetzt und für den Lebensunterhalt dient. Die Frage ist aber, ob es lediglich Einkommen ist (Freibetrag 30 Euro usw.,) oder Erwerbseinkommen (Freibetrag 100 Euro plus 20 % oder ein anderer Prozentsatz vom Rest).

Der Freibetrag ist nur auf zu berücksichtigendes Einkommen zu gewähren; privilegierte Einkommensteile bleiben außer Betracht.

Auch nachfolgend aufgeführten Personen steht der Freibetrag zu:

Arbeitnehmer während der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (nicht aber für den anschließenden Bezug von Krankengeld)?

Dies wäre doch sehr ungerecht. Er konnte nichts dafür. Und ohne seine Arbeit, die er vorher gemacht hat, gäbe es ja auch keinen Arbeitsunfall...

Bin wirklich im Moment über jede Hilfe dankbar!

LG Anne
 
Hallo mamatom,

ich würde Dir raten, werde Mitglied im einer Sozialvertretung. (geändert Seenixe)

Adresse findest Du im internet. Da kannst Du alle Fragen loswerden, der Beitrag pro Monat beträgt xx Euro und die helfen Euch wenn es mal Ärger mit der BG oder ähnliches gibt.

L. G.

Reikja
 
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