@ Kai-Uwe:
ohh, jetzt wird es wirklich kompliziert und ich kann nur hoffen, dass du einen guten Fachanwalt für Versicherungsrecht hast. Nach meinem Informationsstand ist die von dir (sinngemäß ?) wiedergegebene Formulierung "und bei beiden steht das ab dem 6. Monat der AU von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen werden kann und anerkannt ab diesem Datum Rente gezahlt wird" ein rhetorisch-juristischer Streitpunkt. Ganz offen zugestanden: ich habe die Wortklauberei bei dieser Geschichte zwar irgendwann mal "akzeptiert", kann es aber beim besten Willen nicht wiedergeben, hier erscheint mir definitiv die Kompetenz eines Anwalts gefragt.
Die Informationen habe ich übrigens von der PV-Anspruchshilfe bekommen, s.
http://www.pv-anspruchshilfe.de und/oder
http://www.bu-claims.de. Vielleicht hilft dir ja ein Telefonat mit denen... (Dies soll übrigens keine Werbung sein, sondern lediglich die Alternative einer kostengünstigeren Lösung im Vergleich zum anwaltlichen Beratungsgespräch aufzeigen!)
@ Hela:
hatte ja schon geschrieben: war versehentlich ein bißchen tüddelig und hatte die mir bekannten Vorschriften zwischen gesetzlicher und privater BU schlichtweg miteinander vermischt.
Bei klareren Gedankengängen: was ich in dem von Kai-Uwe aufgezeigten Post geschrieben habe, hat nach meinem Kenntnisstand nach wie vor Gültigkeit. Aber bitte beachten: ich bin genauso Betroffene wie du und habe keinerlei juristische Fachkenntnis, meine Infos basieren lediglich aus selbst angeeignetem Fachwissen. In Zweifelsfällen bitte immer anwaltliche Beratung einholen.
Zu dem Aspekt der Versteuerung: wenn ich richtig informiert bin, unterliegt das Krankengeld der GKV dem Progressionsvorbehalt, wie z.B. auch Arbeitslosengeld. Je nach Höhe des Ertragsanteils der BUZ-Rente (s. hierzu auch Post
http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=20092&postcount=14 ) + Krankengeld der GKV müsstest du evtl. sogar noch das Krankengeld bzw. einem Anteil von diesem versteuern. Falls du massive Probleme mit der Steuererklärung hast, kann dir evtl. ein Lohnsteuerhilfeverein (Beratungsstellensuche unter
http://www.vlh.de/ ) günstiger als ein Steuerberater zur Seite stehen.
Bitte entschuldige meine Unachtsamkeit im vorletzten Post, hoffe konnte dir dennoch die benötigte Hilfe zur Selbsthilfe bieten.
Gruß
Joker