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Krankengeld und BUV

Hela

Nutzer
Registriert seit
31 Mai 2007
Beiträge
152
Hallo an alle,

ich habe eine generelle Frage

Wird das Krankengeld an die Leistungen aus privater Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verrechnet?

Danke für die Antwort(en).

Hela
 
Hallo Hela,

mich würde interessieren was du mit "Krankengeld" meinst: Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung (= Krankentagegeld).


Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

mit dem Krankengeld meine ich die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse. Das, was man bei Arbeitsunfähigkeit im Anschluss auf Fortzahlung seines Arbeitentgeltes bekommt.

Wenn man länger als 6 Monate „ununterbrochen außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung usw. entspricht“ liegt eine Berufsunfähigkeit vor.
Ich frage mich, falls das Krankengeld um die Leistungen aus privaten BUV gekürzt wird, was hätte man dann in dem ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit von dieser privaten Versicherung?



Viele Grüße,
Hela
 
Hallo Hela,

im Bereich der privaten Versicherung würden sich der Bezug einer privaten BU-Rente und Krankentagegeld gegenseitig ausschließen, da das Krankentagegeld definitionsgemäß nur gezahlt wird, solange keine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bin ich mir nicht sicher, ob die Leistungen der BU angerechnet werden dürfen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, das beide Leistungen zusammen dein früheres Netto nicht übersteigen dürfen (Bereicherungsverbot). Aber hierzu melden sich hoffentlich noch ein paar Spezialisten.

Gruß
Joker
 
BUZ und KTG

Hallo Joker,
das hat ja auch gleich meine Frage beantwortet.
Aber kann sich eine Versicherung (wenn man beides bei einer Gesellschaft hat) das für sie günstigere aussuchen?
Bei mir ist die BUZ zB XXX€ höher, aber meine Versicherung rechnet bis
Tag X (ein Jahr nach Unfall) KTG und dann danach BUZ und kein KTG mehr.

Gruß
Kai-Uwe
 
Buz + Gkv

Hallo Hela sieh mal unter
"BUZ-Rente" vom 30.05. nach,
da hatte ich die gleiche Frage gestellt und sie wurde gut beantwortet.:D

Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

wegen deiner Frage zum Übergang Krankentagegeld - BU habe ich mal im Prölls/Martin (27. Aufl., 2004) nachgeschlagen. Dort heißt es:

Der maßgebliche Zeitpunkt für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ist derjenige, in dem ein tatsächlich erhobener (und schriftlich abfefaßter: LG Berlin NVersZ 02,22) medizinischer Befund die Erwerbsunfähigkeit attestiert (Anm.: es folgen div. Urteilsangaben), falls das Gutachten nicht unrichtig war (...) oder ein späterer Zeitpunkt vereinbart worden ist (...)

Wichtig wäre meines Erachtens in deinem Fall, wann entweder in einem ärztlichen Befundbericht oder Gutachten des Versicherers erstmalig von Berufsunfähigkeit ausgegangen wurde bzw. die weitere Prognose dies entsprechend beinhaltet.

Hast du diesbezüglich schon mal in deinen ganzen medizinischen Befunden gegraben?
Wurde die Berufsunfähigkeit durch ein Gutachten der PKV festgestellt oder wie lief das alles bei dir ab?

Gruß (von einem immer tüddeliger werdenden :eek:)
Joker
 
Hallo Hela,

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bin ich mir nicht sicher, ob die Leistungen der BU angerechnet werden dürfen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, das beide Leistungen zusammen dein früheres Netto nicht übersteigen dürfen (Bereicherungsverbot). Aber hierzu melden sich hoffentlich noch ein paar Spezialisten.

Gruß
Joker

Hallo Joker,

danke für deine Antwort.
Bei mir ist nicht der Fall, dass die beide Leistungen (Krankengeld von der GKV und Leistungen aus BUZ) zusammen mein früheres Netto übersteigen.
Wobei, wenn es stimmt, dass man die GKV nicht über den Leistungen aus privaten BUZ informieren muss, wäre das auch egal?

Ich habe aber jetzt auch gelernt, dass die Leistungen aus privaten BUZ steuerpflichtig (Ertragsanteilsbesteuerung) sind. Das würde heißen, wenn die zwei Leistungen aneinander angerechnet werden, bekomme ich im Schnitt sogar weniger als vorher (wenn ich nur Krankengeld aus GKV erhalte), weil BUZ versteuert wird.

Aber nach deinem Beitrag von 02.07. (@Hallo Kai-Uwe, danke auch für deinen Hinweis auf das Thema :

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=2532&highlight=BUZ-Rente

In dem großen Wald habe ich keinen Baum gesehen :eek:

würde es doch heißen, dass sich Krankengeld der GKV + Rente der privaten BUZ nicht aneinander anrechnen?

Viele Grüße,
Hela
 
Hallo Joker,

Danke für Deine Antwort.

Ich habe 2 BUZ und bei beiden steht das ab dem 6. Monat der AU von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen werden kann und anerkannt ab diesem Datum Rente gezahlt wird. Bei besserung des Gesundheitszustandes unter 50% wird natürlich keine Rente mehr gezahlt.

Ich habe im 6.Monat die Versicherungen angeschrieben, sie haben an meine Ärzte Formular verschickt und nur wegen eines Tipp´s hier im Forum, habe ich meine Arbeitszeit in Minuten (über eine Woche) aufgeschlüsselt und mein behand. Oberarzt hat dazu den Grad der Berufsunfähigkeit attestiert. So hatte ich schon einmal was in der Hand.

Bis jetzt mußte ich noch zu keinem GA, aber ich denke das wird noch kommen.
Eine Versicherung zahlt "vorläufig" Rente (hat aber auch gleich das KTG gestrichen), die andere will sich ganz drücken:eek:, da ist jetzt ein RA drann.

Liebe Grüße Kai-Uwe
 
@ Kai-Uwe:

ohh, jetzt wird es wirklich kompliziert und ich kann nur hoffen, dass du einen guten Fachanwalt für Versicherungsrecht hast. Nach meinem Informationsstand ist die von dir (sinngemäß ?) wiedergegebene Formulierung "und bei beiden steht das ab dem 6. Monat der AU von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen werden kann und anerkannt ab diesem Datum Rente gezahlt wird" ein rhetorisch-juristischer Streitpunkt. Ganz offen zugestanden: ich habe die Wortklauberei bei dieser Geschichte zwar irgendwann mal "akzeptiert", kann es aber beim besten Willen nicht wiedergeben, hier erscheint mir definitiv die Kompetenz eines Anwalts gefragt.

Die Informationen habe ich übrigens von der PV-Anspruchshilfe bekommen, s. http://www.pv-anspruchshilfe.de und/oder http://www.bu-claims.de. Vielleicht hilft dir ja ein Telefonat mit denen... (Dies soll übrigens keine Werbung sein, sondern lediglich die Alternative einer kostengünstigeren Lösung im Vergleich zum anwaltlichen Beratungsgespräch aufzeigen!)

@ Hela:

hatte ja schon geschrieben: war versehentlich ein bißchen tüddelig und hatte die mir bekannten Vorschriften zwischen gesetzlicher und privater BU schlichtweg miteinander vermischt.

Bei klareren Gedankengängen: was ich in dem von Kai-Uwe aufgezeigten Post geschrieben habe, hat nach meinem Kenntnisstand nach wie vor Gültigkeit. Aber bitte beachten: ich bin genauso Betroffene wie du und habe keinerlei juristische Fachkenntnis, meine Infos basieren lediglich aus selbst angeeignetem Fachwissen. In Zweifelsfällen bitte immer anwaltliche Beratung einholen.

Zu dem Aspekt der Versteuerung: wenn ich richtig informiert bin, unterliegt das Krankengeld der GKV dem Progressionsvorbehalt, wie z.B. auch Arbeitslosengeld. Je nach Höhe des Ertragsanteils der BUZ-Rente (s. hierzu auch Post http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=20092&postcount=14 ) + Krankengeld der GKV müsstest du evtl. sogar noch das Krankengeld bzw. einem Anteil von diesem versteuern. Falls du massive Probleme mit der Steuererklärung hast, kann dir evtl. ein Lohnsteuerhilfeverein (Beratungsstellensuche unter http://www.vlh.de/ ) günstiger als ein Steuerberater zur Seite stehen.

Bitte entschuldige meine Unachtsamkeit im vorletzten Post, hoffe konnte dir dennoch die benötigte Hilfe zur Selbsthilfe bieten.

Gruß
Joker
 
Danke Joker,
ich habe da eben angerufen und warte nun auf einen Rückruf...ich werde darüber berichten.......immer wenn man denkt jetzt stehst du mit dem Rücken an der Wand...tut sich eine neue Tür auf.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Joker,

danke für deine Antworten.
Du brauchst dich nicht zu entschuldigen. Es ist klar, dass alles was wir hier schreiben und erfahren in großen und ganzen auf selbst angeeignetem Fachwissen basiert. Oder sind das Erfahrungen, wobei man schon öfters gesehen hat, es kann auch anders sein…

Ich sehe das als Richtung, als Ansatz, als Idee…ohne diesen Forum wäre ich ganz doof da geständen.

Ich bleibe am Ball und halte euch auf dem Laufenden.

Viele Grüße:),
Hela
 
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