DGB ... - fremde Federn und eigene Ignroanz!
Der DGB ist maßgeblich daran beteiligt, mit einer Gesetzesänderung der Nahtlosigkeitsfalle
bei Arbeitsunfähigkeit entgegenzuwirken.
Schon dieser erste Satz ist Hohn, will sich mit fremden Federn schmücken, die auch der VdK – eben-
falls völlig zu Unrecht – für sich in Anspruch nimmt:
Ein wichtiger Fortschritt für Patienten sind gesetzliche Klarstellungen beim Krankengeld, die der
VdK seit Langem gefordert hat. „Endlich wird die Versorgungslücke beim Krankengeldbezug ge-
schlossen“, so Ulrike Mascher.
http://www.vdk.de/deutschland/pages...kungsgesetz_gesetzgeber_muss_noch_nachbessern
Zum ursprünglich unsäglichen, völligen untaglichen Regierungsentwurf vom 17.12.2014 ist dem DGB
im offensichtlichen sozialrechtlichen Tiefschlaf tatsächlich nichts Besseres eingefallen als nach Tagen
zu differenzieren (Werktage, Wochentage, Arbeitstage, Samstage, Sonntag, Feiertage), hier Seite 8:
http://www.bundestag.de/blob/366696...a5/deutscher-gewerkschaftsbund--dgb--data.pdf
Dabei war eine Rechtsänderung überhaupt nicht erforderlich. Die bisherige Regelung war nämlich prima!
Sie hätte – nachdem sie ca. 45 Jahre anstandslos funktionierte – nur nicht umgangen werden dürfen. Anstatt
sich gegen den Rechtsmissbrauch zu engagieren ließ (auch) die DGB Rechtsschutz GmbH gerade den BSG-
Präsidenten-Senat jahrelang gewähren. Dabei wäre es – nicht nur aus Rechtsgründen – ihre Aufgabe gewesen,
statt passiv zur Umgehung aktiv zur Einhaltung des § 46 SGB V a. F. beizutragen. Der Wortlaut der Bestimmung
ist nämlich zwingend. Nicht nur beiläufig verknüpfte die Regelung den Anspruch auf Krankengeld mit nur einem
Wartetag (Karenztag) – nicht aber mit x-Wartetagen zu jeder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wer könnte
oder müsste dies besser wissen als der DGB und die DGB Rechtsschutz GmbH? Immerhin war es die
gewerkschaftsnahe SPD, die schon lange nicht mehr engagierter um eine politisch-soziale Position
gerungen hat als um die Vermeidung auch des einen Karenztages. Hier die Fakten:
SPD-Antrag vom 21.06.1960
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/03/019/0301926.pdf
BT-Protokoll 29.09.1960
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/03/03125.pdf
BT-Protokoll 23.02.1961
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/03/03145.pdf
SPD-Antrag 03.03.1961
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/03/025/0302571.pdf
BT-Protokoll 31.05.1961
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/03/03161.pdf
Gesetzentwurf vom 03.05.1988
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/022/1102237.pdf
Äderungsantrag der SPD vom 22.11.1988
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/034/1103439.pdf
Die Fragen an die SPD und die Gewerkschaften lauten als: Wie konnten sich seit 2007 trotzdem x-Karenztage
durchsetzen und etablieren? Haben Sie völlig verpennt, was das Anliegen und die Errungenschaften des
sozialen Rechtsstaates waren? Wie gehen Sie mit dem Erbe Ihrer Urväter um?
Aber das ist längst nicht das Ende der Ignoranz. Die seit 23.07.2015 gültige Neuregelung des § 46 SGB V
entspricht exakt den Vorschlägen des
AOK-Bundesverband (Seite 38)
http://www.bundestag.de/blob/365550/0e6bf9cb7186dcedbf6c399bcf7de3ba/aok-bundesverband-data.pdf
und des GKV-Spitzenverbandes (Seite 53)
http://www.bundestag.de/blob/366576/712f6fa497ba09b8a5fcf7ff0837cfa1/gkv-spitzenverband-data.pdf
Die Änderungsvorschläge der Krankenkassen wurden erst auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens
– per Fraktionsvereinbarung – in den Gesetzestext übernommen. Schon allein diese Tatsachen sollten aufhorchen
lassen. Aber in sozialrechtlicher Verbundenheit gepaart mit dem Eifer des Selbstlobes will wohl keiner erkennen
oder gar reklamieren, dass das Krankengeld von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages ohne jede Dis-
kussion gesetzlich aus den für die übrigen Sozialleistungen zum Lebensunterhalt gültigen Regelungen des
SGB I und X zu Augenhöhe und Vertrauensschutz ausgenommen worden ist. Sogar die Gesetzesbegründung
verschweigt diese rechtlich erhebliche Tatsache.
Aus solchem selbstgerechten Tiefschlaf ist der soziale Rechtsstaat offenbar nicht mehr zu erwecken.
Gute Nacht Deutschland!