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Krankengeld: Rechtsänderungen kritisch begleiten!

§ 46 Satz 2 SGB V seit 23.07.2015

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Anfrage bei den maßgeblichen Stellen:

Auslegung des § 46 Satz 2 SGB V



Sehr geehrte Damen und Herren,


am 21.05.2015 wurde das neue Formular Arbeitsbescheinigung ab 2016 freigegeben. Darin setzt der Arzt ein Kreuz bei „Endbescheinigung“, wenn bereits beim Ausstellen der Bescheinigung fest steht, dass die Arbeitsunfähigkeit an dem angegebenen Tag endet.

Nach § 46 Satz 2 SGB V in der Fassung ab 23.07.2015 bleibt der Anspruch auf Krankengeld jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.

Der Zusammenhang zwischen „Endbescheinigung“ und dem „bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit“ ist offenkundig. Daraus ergibt sich, dass § 46 Satz 2 SGB V nur Anwendung finden kann, wenn per „Endbescheinigung“ der „letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit“ angegeben ist, nicht aber bei „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich“-Bescheinigungen.

Teilen Sie diese – auch mit Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 31.08.2015, S 3 KR 405/13, vertretene – Rechtsauffassung?


Mit freundlichen Grüßen
 
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1 ½ Jahre nach der Gesetzesänderung
von der „BSG-Krankengeld-Falle“ zur „Gesetzlichen Krankengeld-Falle“:

Patientenschützer warnen vor der „Krankengeldfalle“
Von Anette Dowideit | heute auf WELT und N24


https://www.welt.de/finanzen/verbra...chuetzer-warnen-vor-der-Krankengeldfalle.html


Auszüge

In Deutschland rutschen nach Einschätzung von Patientenschützern jedes Jahr mehrere Tausend Menschen durch das soziale Sicherungsnetz, weil sie in die sogenannte Krankengeldfalle tappen. Das schätzt die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD). Im vergangenen Jahr suchten dort etwa 10.000 Menschen Rat zum Thema Krankengeld, „ein ganz erheblicher Anteil von ihnen“ wegen einer Lücke in ihrer Krankschreibung, die dazu führt, dass die Betroffenen vor dem finanziellen Ruin stünden, sagte die juristische Leiterin der UPD, Heike Morris, der „Welt am Sonntag“. ...

Die Politik bekommt dieses Problem nach Einschätzung der UPD bislang nicht in den Griff. Zwar gab es 2015 eine Gesetzesänderung, die die Krankengeldfalle entschärfte. Seither müssen sich die Krankschreibungen nicht mehr wie bisher um einen Tag überlappen. Doch das Problem sei damit längst nicht behoben, sagt UPD-Juristin Morris. „Die Grundproblematik hat die Gesetzesänderung nicht beseitigt“, sagt sie. Dafür sprechen auch Angaben der Techniker Krankenkasse, die auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ mitteilte, zwei Drittel dieser Lückenfälle entstünden nach wie vor.

Das Krankengeld ist einer der größten Kostenblöcke für die gesetzlichen Krankenkassen. … „Da entlastet es die Kassen natürlich erheblich, wenn ein Langzeitkranker, der sonst Anspruch auf Leistungen im Wert von Zehntausenden Euro hat, plötzlich durch solch eine Lücke aus der Versorgung fällt“, sagt Morris. Die Patientenberatung fordert die Kassen auf, ihren Spielraum für mehr Kulanz zu nutzen.

Einen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf gebe es nicht, urteilt der Patientenbeauftragte Laumann. Ihn erreichten heute nur noch „vereinzelt“ solche Bürgerbeschwerden, sagt er.

Klar: Laumann, Gröhe, Merkel .... alle CDU – Und was meint wohl Martin Schulz dazu? Das Thema passt prima in seinen Wahlkampf!

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Wer gerne mehr Praxis-Bezug hätte, schaue
ergänzend in die Printausgabe:

DIE WELT AM SONNTAG
Nach Krankheit VERARMT - Seite 42, Finanzen

Zur Theorie gibt es hier mehr:

 
Kanzlerkandidat Martin Schulz und die Krankengeld-Falle

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Die Medien fragen nach

Martin Schulz´Glaubwürdigkeit

andere auch:

 
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Ausschussarbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion Arbeit und Soziales sowie Gesundheit


Martin Schulz ist innerhalb der SPD-Spitze bei weitem nicht der Einzige, den dies offenbar überhaupt nicht
interessierte. Wer will ihm dies verdenken; er war zwar damals auch im Partei-Vorstand, aber doch am Weitesten
weg – in höheren Sphären der EU.

Da waren andere unmittelbarer konfrontiert, insbesondere die Arbeitsgruppen

Arbeit und Soziales mit ihrer Sprecherin Katja Mast
http://www.spdfraktion.de/fraktion/arbeitsgruppen/arbeitsgruppe-arbeit-soziales

Gesundheit mit ihrer Sprecherin Hilde Mattheis
http://www.spdfraktion.de/fraktion/arbeitsgruppen/arbeitsgruppe-gesundheit

Weil sich schon länger aufdrängt, dass die unsägliche Krankengeld-Fallen-Problematik eine Folge des Schnittstellen-
Milieus ist, waren beide wiederholt beteiligt:

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Die jeweils letzte E-Mail ging auch an die übrigen Arbeitsgruppen-Mitglieder.
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Bilanz und Verhältnis des Patientenbeauftragen zur Krankengeld-Falle

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Von der "illegalen BSG-Krankengeld-Falle" über die "unverhältnismäßige
gesetzliche Krankengeld-Falle" zu "mehr Information und Transparenz"



Dies ist die aktuelle Bilanz des Patientenbeauftragten Laumann zur Änderung des
§ 46 SGB V vor zwei Jahren:



Fundstelle:
https://www.patientenbeauftragter.d...0623_Sprechzettel_Staatssekretaer_Laumann.pdf

Basis dafür sind die Feststellungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland – UPD:



Fundstelle:
https://www.patientenbeauftragter.de/images/20170623UPD/20170623_Statement_Thorben_Krumwiede_UPD.pdf

Anmerkung:
Offenbar hat der Patientenbeauftragte nicht mitbekommen, dass die Informations- und
Transparenz-Kampagne der Krankenkassen bereits seit Jahren läuft, Krankengeld-Fallen-
Opfer aber nicht verhindern kann. Und vielleicht sollte er mal in die Arbeitsunfähigkeits-
Richtlinien schauen. Dort wird die Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit eben-
so wie die rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit aus-
drücklich erlaubt. Nach Auffassung des BSG kann regelmäßig nicht angenommen werden
kann, dass der Vertragsarzt weiß, dass das ihm erlaubte rückwirkende Attest zum Verlust
langzeitiger Krankengeld-Ansprüche des Versicherten führt. Das Problem ist so alt wie die
„illegale BSG-Krankengeld-Falle“ (Ulrich Knispel: "Zur ärztlichen Feststellung des Fortbe-
stehens von Arbeitsunfähigkeit bei abschnittsweiser Krankengeldgewährung", NZS 2014
Heft 15, 561 – 569).

In Wirklichkeit geht es jetzt darum, das Krankengeld-Versagen der Deutschen
Sozialgerichtsbarkeit und des Gesetzgebers
zu kaschieren. Anstatt den Murks noch
weiter auszubauen, müssen die Schikanen durch Abschaffung der „unverhältnismäßigen
gesetzlichen Krankengeld-Falle“ beendet werden. Auch der „SGB X-widrige Selbstvollzug
fiktiven Krankengeld-Rechts“ ist nicht länger hinnehmbar. Gröhe, Laumann und die
Große Koalition sind gefordert, noch vor der Wahl aktiv zu werden.

Heuchelei ist nicht hilfreich; was der Staatssekretär Lauman jetzt sagt, war schon vor
dem 23.07.2015 inhaltlich richtig: "Es kann nicht sein, dass Patienten ihren Kranken-
geldanspruch nur deshalb verlieren und damit womöglich in massive finanzielle Nöte
geraten, weil sie die Leistungsvoraussetzungen nicht kennen."
 
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Der neue "Krankengeld-Fallen-Fall",
der hilflose Anwalt und das Opfer:


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