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Krankengeld: Rechtsänderungen kritisch begleiten!

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2010
Beiträge
1,114
.
Am 17.12.2014 hat das Bundeskabinett das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
beschlossen. Anders als im vorherigen Referentenentwurf, Grundlage für die An-
hörung der Verbände, sind seitdem auch Änderungen zum Krankengeld-Recht vor-
gesehen (Stichwort: „BSG-Krankengeld-Falle“), Änderung Nr. 15 auf Seite 6
(insges. S. 16), Begründung auf Seite 94 (insges. S. 104):

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2014/0641-14.pdf

Derzeit beraten die Bundesrats-Ausschüsse, insbesondere

Arbeit und Soziales am 22.01.2015
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/as/termine-to/2015-01-22.html?nn=4353110
http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/as/as-node.html

Gesundheit am 28.01.2015 (Sondersitzung)
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/g/termine-to/2015-01-28_sonder.html?nn=4351662
http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/g/g-node.html

Nachdem zuvor bereits zwei Initiativen gegen die „BSG-Krankengeld-Falle“ ge-
scheitert sind, sollte gerade der vorgesehenen Krankengeld-Änderung öffentliche
Aufmerksamkeit zukommen, denn sonst wird wohl klammheimlich geschehen,
was die Versicherten nicht wollen.

Näheres hier:
http://www.sozial-krankenkassen-ges...-der-VdK-1-7-Mio-Mitg/?postID=17617#post17617

Gruß!
Machts Sinn
 
Brief

.
Sitzung des Sozial-/Gesundheits-Ausschusses am 22./28.01.2015


Sehr geehrte …

mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen der Bundesrats-Ausschüsse, insbesondere für Arbeit und Sozialpolitik sowie für Gesundheit, wende ich mich zunächst persönlich auch an Sie. Beteiligungen weiterer Verantwortlicher und der Medien sind gleichfalls vorgesehen.


Situation

Auch im Gesundheitswesen sind es die Schwächsten der Schwachen, mit denen der Staat beim Krankengeld Unwesen treibt. Es sind Leute, die während längerer Arbeitsunfähigkeit auch noch arbeitslos oder während der Arbeitslosigkeit länger arbeitsunfähig geworden sind und dringend auf Krankengeld angewiesen wären.
Seit Jahren sind sie „Zielgruppe der BSG-Krankengeld-Falle“, werden von den Krankenkassen beim denkbar kleinsten formalen Fehler nach Art der Guillotine ratzfatz von ihren Krankengeld-Ansprüchen samt bisherigen Versicherungsverhältnissen getrennt und so zu Opfern einer (un-)rechtlichen Konstruktion des Bundes“sozial“gerichts.
Die Sozialgerichtsbarkeit hilft in diesen Fällen nicht. Im Gegenteil, seit Beginn seiner Amtszeit als Präsident des Bundessozialgerichts hat Peter Masuch als Vorsitzender des 1. Senates die „Ober-Hoheit“ über die BSG-Krankengeld-Falle. Offenbar achtet er peinlich genau darauf, dass da nichts aus dem Ruder läuft. Beim letzten Sitzungstag am 16.12.2014 haben seine Mannen erneut fünf Sieger aus der zweiten Runde vor den Landessozialgerichten Nordrhein-Westfalen (3), Baden-Württemberg und Niedersachsen-Bremen zu Opfern gemacht.


Aktuelle Entscheidungen des BSG im Kontext:

Die offiziellen Mitteilungen des Bundessozialgerichtes per Terminvorschau 1) und Terminbe-richt 2) sind ernüchternd - ganz anders jedenfalls als die Äußerungen des BSG-Präsidenten anlässlich des Jubiläums „60 Jahre Bundessozialgericht“. 3) Von wegen humaner Rechtsstaat oder gar "eineiige Zwillinge Sozialstaat und Bundessozialgericht“. Im Kontext zur „BSG-Krankengeld-Falle“ erscheinen auch die Äußerungen des BSG-Präsidenten „Wir kümmern uns um die, die sonst durchs Rost fallen“ 4) als krasses Gegenteil der Realität beim Krankengeld.

1) Terminvorschau Nr. 61/14 vom 11.12.2014 http://juris.bundessozialgericht.de...3084766c3ef82d95ece884819&Datum=2015&nr=13669
2) Terminbericht Nr. 61/14 vom 16.12.2014 http://juris.bundessozialgericht.de...3084766c3ef82d95ece884819&Datum=2015&nr=13685
3) „60 Jahre Bundessozialgericht“ am 11.09.2014 in Kassel http://www.bsg.bund.de/DE/01_Das_Gericht/das_gericht_bundespraesident.html
4) Weser Kurier 11.09.2014 http://www.weser-kurier.de/startsei...ie-sonst-durchs-Rost-fallen-_arid,939458.html

Diese Wirklichkeit offenbart ein eigenartiges Selbstverständnis von der angeblichen Zustän-digkeit des Bundessozialgerichtes innerhalb der Gesellschaft im Umgang mit den „Rechten der Schwächeren und Schwächsten“. Solch deutliche Defizite kann auch die Festansprache des Bundespräsidenten Joachim Gauck nicht ausgleichen. 5) So kommt den Äußerungen des BSG-Präsidenten Peter Masuch anlässlich des Jahrespressegesprächs 2014 vom "Menschenwerk" und von „guten Früchten vielfältiger Bemühungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses obersten Bundesgerichts“ 6) eine bemerkenswert sonderbare Bedeutung bei.

5) Festansprache des Bundespräsidenten http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/P...despraesident_2014.pdf?__blob=publicationFile
6) Statement des BSG-Präsidenten http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/P...essegespraech_2014.pdf?__blob=publicationFile

Am 19.02.2015 ist beim Bundessozialgericht das Jahrespressegespräch 2015 mit Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2014 und aktuellen Informationen. 7) Ob die Erkenntnisse über den „schriftlichen Bericht“ hinausgehen, wird insbesondere von den Fragen der Medienvertreter abhängen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit Jahren durch die „BSG-Krankengeld-Falle“ geprägt. Dies hat inzwischen auch der Gesetzgeber erkannt und reklamiert, dass die Rechtsprechung zu „ungewollten Härten“ führt. 8.)

7.) Jahrespressegespräch des BSG http://www.bsg.bund.de/DE/12_Buehne/buehne_node.html
8.) Drucksache 151/14 (Beschluss) vom 23.05.2014 (Seite 10 unten) http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...0200/151-14(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1)


Gesetzesinitiative GKV-VSG (Krankengeld, § 46 SGB V)

Nachdem frühere Änderungsinitiativen vom Juni 2013 9) und vom Tag des Grundgesetzes am 23.05.2014 10) gescheitert sind 11) macht der Gesetzgeber derzeit den dritten Anlauf.

9) Drucksache 17/13947 vom 12.06.2013 (Seiten 25/26)) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf
10) Drucksache 151/14 (Beschluss) vom 23.05.2014 (7. Seiten 10/11) http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...0200/151-14(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1)
11) Drucksache 18/1579 vom 28.05.2014 (7. Seite 9 unten) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801579.pdf

Da die Änderungen zum Krankengeld (§ 46 SGB V) im Referentenentwurf 12) noch nicht enthalten waren, sind sie der öffentlichen Aufmerksamkeit bisher weitgehend entgangen; die Stellungnahmen der Verbände vom Oktober und November 2014 enthalten dazu – quasi zwangsläufig – nichts. 13) Die Korrekturen ergeben sich aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung. 14) Der Vorschlag und die Begründung zu Nummer 15 (§ 46) Buchstabe b) lassen allerdings vermuten, dass entweder kein Interesse besteht, das vom 1. BSG-Senat aus dem Sozialrecht ausgegliederte Krankengeld-Recht wieder adäquat unterzubringen oder dass das Ministerium die – sozialrechtlichen – Zusammenhänge bisher nicht durchschaut.

12) Referentenentwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG vom 13.10.2014 http://www.gkind.de/fileadmin/Datei...exte/2014-10-13_Referentenentwurf_GKV-VSG.pdf
13) Google Recherche Stellungnahmen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz https://www.google.de/webhp?sourcei...kv-Versorgungsstärkungsgesetz+"stellungnahme"
14) Gesetzentwurf der Bundesregierung (15. Seite 13) http://www.bmg.bund.de/fileadmin/da...rgungsstaerkungsgesetz/141217_Entwurf_VSG.pdf
 
.
Kritik

Es ist unzureichend, allein mit dem in § 46 SGB V neu eingefügten Satz 2 über das Fortbestehen des Krankengeldanspruchs der BSG-Konstruktion eine Absage zu erteilen, wonach bei derselben Arbeitsunfähigkeit mehrere Krankengeld-Ansprüche für die Zeiten zwischen den Arzt-Terminen entstehen (müssen). Zur BSG-Rechtsprechung erscheinen weitergehende gesetzliche Maßnahmen erforderlich. Diese dürfen nicht auf der „BSG-Krankengeld-Falle“ aufbauen, insbesondere diese nicht zeitlich aus beiden Richtungen zugänglich machen und keinesfalls künftig auch den weit größeren Personenkreis der Beschäftigten in die Risikogruppe mit einbeziehen – wie dies offenbar geplant, zumindest aber gesetzestechnisch vorbereitet ist. Sonst würde das Problem ausgedehnt und auf den nächsten Werktag verschoben.

Stattdessen ist – ausgehend von der bisherigen gesetzlichen Regelung - Konsolidierung angesagt. Nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V in der Fassung seit 01.01.1989 entsteht der Anspruch auf Krankengeld … „im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.“

Dieser im Singular formulierte Gesetzeswortlaut lässt auch unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung darauf schließen, dass im Falle einer Arbeitsunfähigkeit „ein“ Anspruch auf Krankengeld entsteht; der Text stellt erkennbar auf den „einen“ Tag nach der „erstmaligen“ ärztlichen Feststellung der „zusammenhängenden“ Arbeitsunfähigkeit ab.

Für ein Verständnis, dass sich die Arbeitsunfähigkeit in mehrere Teil-Arbeitsunfähigkeiten entsprechend zufälligen Zeiträumen ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgliedern ließe und dementsprechend mehrere Ansprüche auf Krankengeld entstehen könnten, bietet sich kein Anhalt. Die Bestätigung fortbestehender Arbeitsunfähigkeit (Folgebescheinigung) stellt nicht die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit dar, sondern setzt diese frühere Feststellung voraus.

Dies verkennt der 1. BSG-Senat beharrlich, wenn er § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V im Plural an-wendet und die Begrifflichkeiten ohne Rücksicht auf die gesetzliche Wortlaut- und Inhalts-grenze verändert, „Anspruch“ in „Ansprüche“, „Tag“ in „Tage“, ärztliche „Feststellung“ in ärztliche „Feststellungen“ und „Arbeitsunfähigkeit“ in „Arbeitsunfähigkeiten“, um damit zum Ergebnis zu kommen, dass die Voraussetzungen des Krankengeld-Anspruchs für die Zeiträume zwischen den Arztbesuchen jeweils erneut erfüllt werden müssen.

Nach allgemein gültigen Sozialrechtsgrundsätzen entsteht ein Leistungsanspruch mit der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen und besteht fort bis sich eine wesentliche Änderung ergibt. Insoweit sind die Regelungen des § 40 SGB I 15) und des § 46 SGB V 16) identisch. Trotzdem wird dies – bis auf wenige Ausnahmen – durch „Papageien-Rechtsprechung“ übergangen.

15) § 40 SGB I http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__40.html
16) § 46 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html


„Papageien-Rechtsprechung“

Obwohl es grundsätzlich Sache der zuständigen Fachgerichte ist, eine Norm des einfachen Rechts auszulegen 17), bezieht sich die Sozialgerichtsbarkeit quasi flächendeckend statt auf die gesetzlichen Vorgaben auf aus dem Zusammenhang gerissene Sätze der BSG-Rechtsprechung. Ohne die Überzeugungskraft ihrer Gründe nach verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfindung 18) innerhalb der Gewaltenteilung 19) sowie die Eignung als Präjudiz für künftige Fälle – zusammengefasst die Autorität und Kompetenz des Gerichts 20) – insoweit zu hinterfragen, geht die Sozialgerichtsbarkeit stillschweigend auch darüber hinweg, dass § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V in der bisherigen Auslegung des BSG – mit den auch vom Gesetzgeber erkannten „ungewollten Härten“ – mit der Verfassung kaum vereinbar sein dürfte und in diesem Falle von der Rechtsprechung des im Instanzenzug übergeordneten Gerichts abzuweichen wäre. Jedenfalls dürfen Besonderheiten wie sie beispielsweise durch die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien 21) und das System 22) vorgegeben sind, nicht außer Betracht bleiben.

17) Beschluss des BVerfG vom 12.01.2006, 1 BvL 12/05 (Rd.Nr. 7) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/lk20060112_1bvl001205
18) Beschluss des BVerfG vom 15.01.2009, 2 BvR 2044/07 - http://www.bundesverfassungsgericht...idungen/DE/2009/01/rs20090115_2bvr204407.html
19) Beschluss des BVerfG vom 25.01.2011 - 1 BvR 918/10 - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110125_1bvr091810.html
20) Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010 - 1 BvL 11/06 (Rd.Nr. 79) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr253005
21) Wolfgang Keller - Die rechtzeitige ärztliche Feststellung des Fortbestehens von Arbeitsunfähigkeit … - http://www.krvdigital.de/ce/die-rec...setzung-fuer-weiteres-krankengeld/detail.html
22) Systemversagen: staatliche Stellen als „BSG-Krankengeld-Fallen-Schubser“ - Systemversagen: G-BA, KBV, GKV Spitzenverband, Patienten-Beauftragter und UPD als „BSG-Krankengeld-Fallen-Schubser“ ?


Ausnahmen

Lediglich die Sozialgerichte Trier, Mainz und Speyer sowie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen haben die richterliche Unabhängigkeit mit eigenen sozial-rechtlichen Überlegungen ausgefüllt. Obwohl die Urteile des 16. Senats des LSG NRW vom 17.07.2014 23) überzeugend waren, sind sie vom BSG am 16.12.2014 vom Tisch gefegt worden. Anzeichen für dafür ausreichende rechtliche Argumente gibt es seit Jahren nicht; auch mit den schriftlichen Urteilen ist keine über fiktive apodiktische Vorgaben hinausgehende Überraschung mehr zu erwarten.

23) LSG NRW vom 17.07.2014: L 16 KR 429/13, L 16 KR 160/13 und L 16 KR 146/14
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171751
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171682
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171761
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Erkennt der Bundestag die ihm zum Krankengeld untergeschobene Mogelpackung?

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Wenn heute der Bundestag erstmals über das Versorgungsstärkungsgesetz berät, darf mit Spannung
verfolgt werden, ob im Ärztegetöse auch das Wort Krankengeld fällt.

Die dazu vorgesehenen Änderungen sind eine Mogelpackung, nicht nur mit Blick auf die Versicherten,
sondern offenbar auch mit der Erwartung, dass die Abgeordneten wenigstens diesen Punkt unkritisch
abnicken. Jedenfalls ist ihnen mit der Begründung zum Gesetzentwurf nicht vermittelt worden, worum
es eigentlich geht:



Gruß!
Machts Sinn
 
Protokoll

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Hier ist das Protokoll zur gestrigen Sitzung:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18091.pdf

Das Wort Krankengeld ist auch 1 mal enthalten, aber in anderem Zusammenhang -
dafür kommt 200 mal das (Teil-) Wort "sozial" und 166 mal das (Teil-) Wort "arzt" oder "ärzt"
vor.

Gruß!
Machts Sinn
 
Bisher tut sich nichts - und künftig?

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Seit den 5 BSG-Krankengeld-Fallen-Urteilen des Präsidenten-Senates vom 16.12.2014
und seit dem Änderungsvorschlag der Bundesregierung zum Krankengeld-Paragrafen
46 SGB V per Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes vom 17.12.2014 sind nun
3 Monate vergangen.

Getan hat sich in dieser Zeit aber nichts. Weder im Bundesrats-Gesundheitsausschuss, im
Bundesrats-Plenum noch bei der ersten Lesung im Bundestag ist das Wort „Krankengeld“
verwendet worden.

So bleibt jetzt auf den Bundestags-Gesundheitsausschuss zu hoffen, bei dessen nächster Sitzung
am 18.03.2015 bzw. bei seinen Sachverständigen-Anhörungen am 25.03.2015 und natürlich auf
die Interessen-Vertretungen der Versicherten, sofern es solche überhaupt gibt und sie bereit sind,
sich – außer mit dem Ärztegetöse – auch mit dem Problem der BSG-Krankengeld-Falle und ihrer
modifizierten Erhebung in den Stand der Volksvertreter-Krankengeld-Falle sowie der quasi Teil-
Legalisierung der BSG-Rechtsprechung der letzten Jahre zu befassen.

Gruß!
Machts Sinn
 
AOK-Bundesvorstand und seine Haltung zu Versicherten-Interessen

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Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes vom 17.03.2015 zur Anhörung des Gesundheits-
ausschusses am 25.03.2015

http://www.sozial-krankenkassen-ges...-der-VdK-1-7-Mio-Mitg/?postID=19028#post19028

ist zu Artikel 1 Nr. 15 § 46 SGB V Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld (sog. BSG-Krankengeld
-Falle)
mehr als bemerkenswert:

Nach dem bisherigen Entwurf zum GKV-VSG fällt nicht nur der bisherige „Karenztag“ vor Beginn des
Krankengeldes weg; es fallen auch die vom 1. BSG-Senat im Jahr 2007 – illegal, weil dem Gesetzgeber
vorbehalten – eingeführten „Karenztage“ nach jeder AUB-Folge-Bescheinigung weg.

Statt bisher – fiktiv konstruiert – mehreren Krankengeld-Ansprüchen (nach jeder AUB) soll künftig – rechtlich
zutreffend – tatsächlich nur ein Anspruch entstehen.

Der 1. BSG-Senat ist nicht mehr für Krankengeld zuständig. Durch seine – frühere – fiktive Konstruktions-
rechtsprechung ist zum Krankengeld nichts geklärt. Seine lediglich „apodiktischen Vorgaben“ zur „gesetzes-
automatischen abschnittsweisen Krankengeld-Bewilligung mit einer Kette von einzelnen Verwaltungsakten“
widersprechen den verbindlichen Regelungen der SGB I und X; darüber geht das BSG seit Jahren ins-
gesamt hinweg. Mit Sinn und Zweck des Krankengeldes ist dies nicht zu begründen.

Es ist auch nicht richtig, dass AU jeweils gesondert ärztlich prognostiziert werden muss. Die unbefristete
Feststellung bzw. Bescheinigung der AU ist ausreichend. Entgegen eigenen Vorgaben und den tatsächlichen
Verhältnissen setzt die Rechtsprechung regelmäßig unzutreffend die bescheinigte Dauer der AU mit der
festgestellten Dauer der AU gleich.

Im Übrigen verkennt der AOK-Bundesverband, dass die Rechtsprechung an das Gesetz gebunden ist, nicht
die Gesetzgebung an fiktive Konstruktionsrechtsprechung. Der Gesetzgeber darf nicht untätig zusehen, wie
die von ihm vor Jahrzehnten eingeführten Sozialrechts-Grundsätze – gerade zum Vertrauensschutz und zur
Anhörung – beliebig missachtet werden. Den Wünschen der Krankenkassenpraxis stehen Rechte der
Versicherten entgegen.

Die Stellungnahme des AOK-Bundesvorstandes erscheint in diesem Punkt als ein mit dem Recht, jedenfalls
mit Versicherten-Interessen, unvereinbares Positionspapier.

Stattdessen ist es erforderlich, den Krankengeld-Anspruch ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit für deren
Dauer gesetzlich zu gewährleisten.

Gruß!
Machts Sinn
 
Habe die Seiten 37 f meinem Anwalt geschickt mit Bitte um Weiterleitung an AOK, mal sehen ob sich was tut.

Gruss
 
Achtung: Trickser am Werk - Sandmännchen für Versicherte

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Nach den dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bisher vorliegenden
Stellungnahmen

AOK-Bundesverband
IKK e.V. - Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

wird der mit dem Gesetzentwurf zum GKV-VSG zu § 46 SGB V vorgesehene Satz 2 unisono
begrüßt“.

Kein Wunder, denn damit werden die Krankenkassen später richtig Geld sparen. Die positiv
formulierte Regelung hat für die Versicherten in Wirklichkeit hauptsächlich negativen Inhalt
und müsste ehrlicherweise so lauten:

„Der Anspruch auf Krankengeld erlischt, wenn nach dem Ende der ärztlich festgestell-
ten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit nicht am nächsten
Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird.“


Das betrifft nicht nur Personen ohne Beschäftigungsverhältnis, sondern alle Versicherten.

Doch der Sandmännchen-Trick ist wirksam: alle schlafen tief und fest, am lautesten schnarcht
bisher der Sozialverband Deutschland e.V. und der Sozialverband VdK Deutschland e.V.
spielt gleich gar nicht mit.

Wann dämmert´s endlich?

Gruß!
Machts Sinn
 
Phrasen und Erbsenzählerei - aber nichts zum Paradigmenwechsel

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Die wegen Inhaltslosigkeit erwähnenswertesten Textstellen im Zusammenhang mit der
BSG-Krankengeld-Falle lauten:

Sehr positiv werden auch die Regelungen des § 46 gesehen, welche hoffentlich den
Großteil der Probleme einer unterbrechungsfreien Zahlung des Krankengeldes zu
vermeiden helfen.
- was wohl gerade umgekehrt gemeint ist -

und

Es wird erwartet, dass die derzeit vermehrt auftretenden Probleme bei der Bescheini-
gung von Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Krankengeld durch die vorge-
schlagene Änderung reduziert werden können
.
Allgemein wird bemerkt, dass der nächste Arbeitstag, der ein Werktag ist, ein Samstag sein
kann, aber nicht alle Ärzte samstags arbeiten.

Einheitlich wird übergangen, dass die BSG-Krankengeld-Falle für Personen ohne Beschäfti-
gungsverhältnis um einen Arbeits-/Werktag sowie um Sonn- und Feiertage entschärft
wird,
dafür künftig aber auch auf alle Arbeitsunfähigen im Beschäftigungsverhältnis anwendbar ist.

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Machts Sinn,

gleiche Unrecht für alle! Es bleibt abzuwarten, was passieren wird
Dennoch befürchte ich das der Aufschrei erst erfolg,t wenn das Kind im Brunnen gefallen ist.:(

Schon erstaunlich das Juristen weiterhin schlafen, da es keine Gesetzesänderung bedarf, lediglich bedarf es das bestehende Gesetzte eingehalten werden.;)
Mal eine kleine Anregung, Dein Beitag vom 19.03.2015 um 10:18 bringt es auf den Punkt und sollte jeden Fachanwalt m.E. zum Nachdenken bewegen.

Auch Rechtsanwälte sind haftbar,...:D

Hier sollte Dein Beitrag in Richtung Rechtsanwälte weitergeleitet werden, von Dir und nach Herzenslust von allen Lesern an den Ihnen bekannten Rechtsanwälten.

Ich lege los,..
 
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