Brief
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Sitzung des Sozial-/Gesundheits-Ausschusses am 22./28.01.2015
Sehr geehrte …
mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen der Bundesrats-Ausschüsse, insbesondere für Arbeit und Sozialpolitik sowie für Gesundheit, wende ich mich zunächst persönlich auch an Sie. Beteiligungen weiterer Verantwortlicher und der Medien sind gleichfalls vorgesehen.
Situation
Auch im Gesundheitswesen sind es die Schwächsten der Schwachen, mit denen der Staat beim Krankengeld Unwesen treibt. Es sind Leute, die während längerer Arbeitsunfähigkeit auch noch arbeitslos oder während der Arbeitslosigkeit länger arbeitsunfähig geworden sind und dringend auf Krankengeld angewiesen wären.
Seit Jahren sind sie „Zielgruppe der BSG-Krankengeld-Falle“, werden von den Krankenkassen beim denkbar kleinsten formalen Fehler nach Art der Guillotine ratzfatz von ihren Krankengeld-Ansprüchen samt bisherigen Versicherungsverhältnissen getrennt und so zu Opfern einer (un-)rechtlichen Konstruktion des Bundes“sozial“gerichts.
Die Sozialgerichtsbarkeit hilft in diesen Fällen nicht. Im Gegenteil, seit Beginn seiner Amtszeit als Präsident des Bundessozialgerichts hat Peter Masuch als Vorsitzender des 1. Senates die „Ober-Hoheit“ über die BSG-Krankengeld-Falle. Offenbar achtet er peinlich genau darauf, dass da nichts aus dem Ruder läuft. Beim letzten Sitzungstag am 16.12.2014 haben seine Mannen erneut fünf Sieger aus der zweiten Runde vor den Landessozialgerichten Nordrhein-Westfalen (3), Baden-Württemberg und Niedersachsen-Bremen zu Opfern gemacht.
Aktuelle Entscheidungen des BSG im Kontext:
Die offiziellen Mitteilungen des Bundessozialgerichtes per Terminvorschau 1) und Terminbe-richt 2) sind ernüchternd - ganz anders jedenfalls als die Äußerungen des BSG-Präsidenten anlässlich des Jubiläums „60 Jahre Bundessozialgericht“. 3) Von wegen humaner Rechtsstaat oder gar "eineiige Zwillinge Sozialstaat und Bundessozialgericht“. Im Kontext zur „BSG-Krankengeld-Falle“ erscheinen auch die Äußerungen des BSG-Präsidenten „Wir kümmern uns um die, die sonst durchs Rost fallen“ 4) als krasses Gegenteil der Realität beim Krankengeld.
1) Terminvorschau Nr. 61/14 vom 11.12.2014
http://juris.bundessozialgericht.de...3084766c3ef82d95ece884819&Datum=2015&nr=13669
2) Terminbericht Nr. 61/14 vom 16.12.2014
http://juris.bundessozialgericht.de...3084766c3ef82d95ece884819&Datum=2015&nr=13685
3) „60 Jahre Bundessozialgericht“ am 11.09.2014 in Kassel
http://www.bsg.bund.de/DE/01_Das_Gericht/das_gericht_bundespraesident.html
4) Weser Kurier 11.09.2014
http://www.weser-kurier.de/startsei...ie-sonst-durchs-Rost-fallen-_arid,939458.html
Diese Wirklichkeit offenbart ein eigenartiges Selbstverständnis von der angeblichen Zustän-digkeit des Bundessozialgerichtes innerhalb der Gesellschaft im Umgang mit den „Rechten der Schwächeren und Schwächsten“. Solch deutliche Defizite kann auch die Festansprache des Bundespräsidenten Joachim Gauck nicht ausgleichen. 5) So kommt den Äußerungen des BSG-Präsidenten Peter Masuch anlässlich des Jahrespressegesprächs 2014 vom "Menschenwerk" und von „guten Früchten vielfältiger Bemühungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses obersten Bundesgerichts“ 6) eine bemerkenswert sonderbare Bedeutung bei.
5) Festansprache des Bundespräsidenten
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/P...despraesident_2014.pdf?__blob=publicationFile
6) Statement des BSG-Präsidenten
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/P...essegespraech_2014.pdf?__blob=publicationFile
Am 19.02.2015 ist beim Bundessozialgericht das Jahrespressegespräch 2015 mit Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2014 und aktuellen Informationen. 7) Ob die Erkenntnisse über den „schriftlichen Bericht“ hinausgehen, wird insbesondere von den Fragen der Medienvertreter abhängen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit Jahren durch die „BSG-Krankengeld-Falle“ geprägt. Dies hat inzwischen auch der Gesetzgeber erkannt und reklamiert, dass die Rechtsprechung zu „ungewollten Härten“ führt. 8.)
7.) Jahrespressegespräch des BSG
http://www.bsg.bund.de/DE/12_Buehne/buehne_node.html
8.) Drucksache 151/14 (Beschluss) vom 23.05.2014 (Seite 10 unten)
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...0200/151-14(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1)
Gesetzesinitiative GKV-VSG (Krankengeld, § 46 SGB V)
Nachdem frühere Änderungsinitiativen vom Juni 2013 9) und vom Tag des Grundgesetzes am 23.05.2014 10) gescheitert sind 11) macht der Gesetzgeber derzeit den dritten Anlauf.
9) Drucksache 17/13947 vom 12.06.2013 (Seiten 25/26))
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf
10) Drucksache 151/14 (Beschluss) vom 23.05.2014 (7. Seiten 10/11)
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...0200/151-14(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1)
11) Drucksache 18/1579 vom 28.05.2014 (7. Seite 9 unten)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801579.pdf
Da die Änderungen zum Krankengeld (§ 46 SGB V) im Referentenentwurf 12) noch nicht enthalten waren, sind sie der öffentlichen Aufmerksamkeit bisher weitgehend entgangen; die Stellungnahmen der Verbände vom Oktober und November 2014 enthalten dazu – quasi zwangsläufig – nichts. 13) Die Korrekturen ergeben sich aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung. 14) Der Vorschlag und die Begründung zu Nummer 15 (§ 46) Buchstabe b) lassen allerdings vermuten, dass entweder kein Interesse besteht, das vom 1. BSG-Senat aus dem Sozialrecht ausgegliederte Krankengeld-Recht wieder adäquat unterzubringen oder dass das Ministerium die – sozialrechtlichen – Zusammenhänge bisher nicht durchschaut.
12) Referentenentwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG vom 13.10.2014
http://www.gkind.de/fileadmin/Datei...exte/2014-10-13_Referentenentwurf_GKV-VSG.pdf
13) Google Recherche Stellungnahmen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
https://www.google.de/webhp?sourcei...kv-Versorgungsstärkungsgesetz+"stellungnahme"
14) Gesetzentwurf der Bundesregierung (15. Seite 13)
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/da...rgungsstaerkungsgesetz/141217_Entwurf_VSG.pdf