Diese fand ich heute in unserer Zeitung:
AN können auch nach Arbeitsende noch KG erhalten, wenn der Arzt sie am letzten Arbeitstag krankgeschrieben hat.
Das hat das LSG in Essen entschieden.
Das KG müsse gezahlt werden, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung mit Anspruch auf KG ende.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 14.Juli hat das Gericht dieser Tage in Essen veröffentlicht (Az L 16 KR 73/10).
Das KG wird von den GKV gezahlt, wenn ein AN durch Krankheit längere Zeit ausfällt.
Die Spitzenverbände der KV haben nach dem Essener Urteil allerdings Revision beim Bundessozialgericht in Kassel beantragt (B 1 KR 19/11)
Ich habe den Beitrag aus der Zeitung abgeschrieben, die Kürzungen wie AN, LSG, GKV, KV, KG sind von mir.
Was ich nur nicht verstehe:
Ab wann zahlt die GKV?
Ab 1.Tag oder ab 6.Woche?
Wer zahlt in der Zwischenzeit?
Vielleicht hat jemand eine Antwort darauf.
Lieben Gruß
Kai-Uwin
AN können auch nach Arbeitsende noch KG erhalten, wenn der Arzt sie am letzten Arbeitstag krankgeschrieben hat.
Das hat das LSG in Essen entschieden.
Das KG müsse gezahlt werden, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung mit Anspruch auf KG ende.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 14.Juli hat das Gericht dieser Tage in Essen veröffentlicht (Az L 16 KR 73/10).
Das KG wird von den GKV gezahlt, wenn ein AN durch Krankheit längere Zeit ausfällt.
Die Spitzenverbände der KV haben nach dem Essener Urteil allerdings Revision beim Bundessozialgericht in Kassel beantragt (B 1 KR 19/11)
Ich habe den Beitrag aus der Zeitung abgeschrieben, die Kürzungen wie AN, LSG, GKV, KV, KG sind von mir.
Was ich nur nicht verstehe:
Ab wann zahlt die GKV?
Ab 1.Tag oder ab 6.Woche?
Wer zahlt in der Zwischenzeit?
Vielleicht hat jemand eine Antwort darauf.
Lieben Gruß
Kai-Uwin