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Krankengeld noch nach Vertragsende

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Diese fand ich heute in unserer Zeitung:

AN können auch nach Arbeitsende noch KG erhalten, wenn der Arzt sie am letzten Arbeitstag krankgeschrieben hat.
Das hat das LSG in Essen entschieden.
Das KG müsse gezahlt werden, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung mit Anspruch auf KG ende.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 14.Juli hat das Gericht dieser Tage in Essen veröffentlicht (Az L 16 KR 73/10).
Das KG wird von den GKV gezahlt, wenn ein AN durch Krankheit längere Zeit ausfällt.
Die Spitzenverbände der KV haben nach dem Essener Urteil allerdings Revision beim Bundessozialgericht in Kassel beantragt (B 1 KR 19/11)

Ich habe den Beitrag aus der Zeitung abgeschrieben, die Kürzungen wie AN, LSG, GKV, KV, KG sind von mir.;)

Was ich nur nicht verstehe:
Ab wann zahlt die GKV?
Ab 1.Tag oder ab 6.Woche?
Wer zahlt in der Zwischenzeit?

Vielleicht hat jemand eine Antwort darauf.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Ist mir auch neu, aber auf jeden Fall interessant. Auch wenn es halt nur auf eine kleine Zahl der Fälle zutrifft.
 
Hallo,

ist zwar ein altes Thema, aber beantworten kann ich es gerne.
Wenn das Arbeitsverhältnis am 31.10.2011 endet muss die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt spätestens am 30.10.2011 festgestellt werden, dann natürlich fortlaufend sein.
Da der Anspruch auf Krankengeld erst einen Tag nach ärtzlicher Feststellung entsteht.(vgl. §46 SGB V)
Die Krankenkasse zahlt dann ab dem 01.11.2011 Krankengeld, solange eine AU vor liegt, bis zur Höchstanspruchsdauer.
Der Arbeigeber zahlt nur bis zum 31.10.2011 das Entgelt über die Entgelfortzahlung weiter, wenn Anspruch besteht. Ansonsten würde auch am 31.10.2011 Krankengeld gezahlt werden.

Grüße
 
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