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Krankengeld bei chronischer Erkrankung?

michisma

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
228
Hallo Zusammen

Ich brauche dringend Eure Hilfe.
Ich wurde vor 3 Wochen zum 4 mal an der rechten Schulter operiert.
Das letzte Mal davor im Oktober 2006 und bezog Krankengeld 72 Wochen.
Ich habe im April 2007 wieder mit meiner Arbeit begonnen.
Nach Anfrage bei der AOK wurde mir telefonisch mitgeteilt es wäre möglich,dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe da es eine chronische Erkrankung sei.
Die chronische Erkrankung ist aber bis jetzt noch nirgends aufgetaucht auch nicht bei den Zusahlungen ist doch sehr seltsam oder?
war seit April 2007 auch nicht wieder wegen der Beschwerden krankgeschrieben Komisch.
Ich glaub mich tritt ein Pferd,was kann ich jetzt machen?

Ich geh ja nebenbei noch zu einer Weiterbildung und wollte auch wissen wie ich mich da zu Verhalten habe,sein Mittwoch hab ich nichts von der AOK gehört und jetzt das.

Ich bin echt ratlos und bitte Euch um Hilfe

Liebe Grüße
michisma
 
Hallo michisma,

leider kann ich dir da nicht wirklich weiterhelfen, ich weiß nur, das man wenn man 3 Jahre nicht auf eine alte Erkrankung AU geschrieben war, dann darauf wieder Anspruch aug Krankengeld hat, also bei Wiedererkrankung.
Wie das bei chronischer Erkrankung ist, das weiß ich leider nicht, ich weiß nur das dies mal wieder Typisch ist, die versuchen sich rauszureden wo sie können um ja nicht zahlen zu müssen.
Lass dich bloß nicht abspeisen und bleib da hartnäckig.
Gruß von stinababy
 
Hallo Michisma,
ich meine auch, daß da die Dreijahresfrist greift. Also wenn Du auf die Krankheit bereits in den letzten drei Jahren krank geschrieben warst dann zählt das dazu. Ansonsten müssen sie zahlen.

Aber erst einmal hast Du doch die 6 Wochen vom AG bzw. vom Arbeitsamt. Danach zahlt die KK. Wenn Du schon einmal so etwas bekommen hast und am Ende ausgesteuert wurdest haben sie Dir doch geschrieben ab wann sie Dir wieder krankengeld zahlen. Guck mal in den alten Unterlagen nach.
Aber sonst schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld
Nach deiner Aussage hast Du ab 2007 doch wieder gearbeitet und damit hast Du auch einen neuen Anspruch.
Lass Dich nicht verrückt machen!

LG Netti
 
Hallo Michisma!

Ich schließe mich Netti an, Du hast wieder vollen Krankengeldanspruch , der vermeintliche 3 Jahreszeitraum war im Frühjahr um. Chronische Erkrankung hin oder her...
Man darf nämlich für ein und dieselbe Krankheit nur einmal innerhalb von 3 Jahren die 72/78 Wochen Krankengeld voll ausschöpfen, da Du aber seit 2007 wieder durchgängig sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, kannst Du nun wieder aus dem Vollen schöpfen und erneut 72 Wochen Krankengeld zuzüglich 6 Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber beanspruchen.

Dein neues Krankengeld wird nun aber nach der letzten Tätigkeit vor der erneuten OP berechnet.
Die Berechnung von damals interessiert nicht mehr, was eventuell zu finanziellen Einbußen führen kann.

Alles Gute.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Michisma!

Hier die Gesetzesgrundlage...

Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der 1.Blockfrist

Allgemeines:
Für Versicherte, die aufgrund einer AU wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren erhaöten haben, besteht nach Beginn einer neuen Blockfrist ein Neuanspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (§ 48 Abs. 2 SGB V).

Versicherung mit Krankengeldanspruch

Ein Neuanspruch auf Krankengeld besteht nur dann, wenn die bei Eintritt der erneuten AU wegen derselben Krankheit bestehende Versicherung einen Anspruch auf Krankengeld einschließt. Hierdurch wird klargestellt, daß sowohl Bezieher der in § 50 Abs.1 SGB V genannten Leistungen (z.B. Rente wegen Erwerbsminderung, Vollrente wg. Alters, Ruhegehalt, Vorruhestandsgeld...), als auch für freiwillig Versicherte, deren Krankengeldanspruch durch Satzungbestimmung ausgeschlossen ist, auch bei Wiedererkrankung kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

6-Monatszeitraum

Weitere Voraussetzung für den Krankengeldanspruch nach Beginn einer neuen Blockfrist ist, daß zwischen dem Ablauf ded Krankengeldanspruchs nach 78 Wochen und dem erneuten Eintitt von AU ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegt, in dem der Versicherte

- nicht wegen der bisherigen Krankheit AU war und außerdem
- entweder erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung im Sinne des
§ 103 AFG zur Verfügung stand.

Der Zeitraum von 6 Monaten (= 180 Kalendertage) muß nicht ununterbrochen verlaufen sein, er kann sich auch aus mehreren Teilabschnitten zusammensetzen.

Jede Erwerbstätigkeit (von mindestens 6 Monaten) begründet grundsätzlich einen neuen Krankengeldanspruch. Hierzu gehören auch selbständige Tätigkeiten und geringfügige Beschäftigungen nach § / SGB V in Verbindung mit § 8 SGB IV.

War der Versicherte in dem Zeitraum von 6 Monaten zeitweise wegen einer anderen Krankheit AU, so ist diese AU einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 48 Abs. 2 SGB V gleichzusetzen.

So, ich hoffe nun alle Unklarheiten aufgeklärt zu haben.


Gruß- Gummibär
 
Hallo gummibär,

also, wenn ei jemanden der schon ausgesteuert war und er längere Zeit Erwerbsminderungsrente erhalten hat, diese nicht verlängert wird, ist es also schlau, wenn man 6 Monate Arbeitslosengeld1 bezieht, nicht nach § 125 sondern ganz normal und erst dann eine erneute AU einreicht, dann besteht doch wieder auf die alte Erkrankung voller Anspruch auf Krankengeld.
Richtig, oder
Du weißt schon warum ich frage;)
L.G. stinababy
 
Hallo zusammen

Vielen Dank für die Hilfe
Mein Sachbearbeiter bei der AOK hat mir mitgeteilt,dass ich kein Krankengeld erhalte weil ich im Januar 2010 2 Wochen krank geschrieben war.
Mir ist in der Arbeit ein Bewohner gestürzt und hat mich mitgerissen,dabei habe ich mich an der Schulter erneut verletzt.
Nein,kein BG Fall da die Sc hulter vorgeschädigt war.
Ist doch toll oder?
Jetzt muß ich mich bei der Agentur für Arbeit melden obwohl ich einen festen Arbeitsplatz habe.
Was kann ich da falsch machen?
Bei Uns läuft nämlich nie was reibungslos und was schief gehen kann geht immer schief.
Bin echt deprimiert und fühle mich völlig überfordert.
Zu den Schmerzen und der Blöden Schiene auch das noch,es wird im Moment alles zu viel für mich.

Liebe Grüße
michisma
 
Hallo Michisma,
das würde ich mir nicht gefallen lassen! Du hast erneuten Anspruch auf krankengeld und wenn die BG den Fall nicht anerkennt gibt es hier sicher ein paar erfahrene Leute die Dir was raten können was zu machen ist. Ich kenne ich mich leider nicht aus mit BG Sachen.

Aber bleib dran und ich würde erst mal bei der KK beim Abteilungsleiter nachfragen wie das denn begründet ist. Ich glaube Dein SB ist da auf dem falschen Tripp!:rolleyes:

Ich wünsch Dir viel Glück!

LG Netti
 
Hallo Michisma,
ich würde im diesem Fall auf eine schriftliche Antwort von der Krankenkasse bestehen!
Manchmal reicht es nicht, wenn man sich nur telefonisch verständigt. Eine Ablehnung müsste demzufolge eine Begründung erhalten.
Aber zunächst steht doch der Arbeitgeber wieder mit Lohnfortzahlung für 6 Wochen in der Pflicht.Erst danach besteht Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Freundliche Grüße und gute Besserung!
Altwieeinbaum
 
Hallo michisma,

Mir ist in der Arbeit ein Bewohner gestürzt und hat mich mitgerissen,dabei habe ich mich an der Schulter erneut verletzt.
Nein,kein BG Fall da die Sc hulter vorgeschädigt war.
Ist doch toll oder?

Die BG hat keinen Anspruch auf vollkommen gesunde Patienten. Ich hatte damals einen Arzt der sofort bestätigte, dass auch bei einer gesunden Schulter dieser Unfall so passiert wäre. Vielleicht ist das auch bei Dir der Fall? Frage mal einen guten D-/H-Arzt. Von meinem Gefühl her würde ich sagen da gab es eine plötzliche von außen wirkende Kraft auf Deinen Körper => Arbeitsunfall...

Auch bei dem Krankengeld würde ich, wie meine Vorschreiber empfehlen, nachhaken und auf die Schriftform bestehen. Vieles sieht dann schon anders aus...

MfG
max01
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Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
Hallo Zusammen

Danke für die aufmunternden Zeilen.
Ich werde am Montag bei der AOK auf eine schriftliche Begründung drängen.
Der Dujrchgangsarzt bei dem ich im Dezember nach den Arbeitsunfall war hat gesagt es wäre bei der Vorgeschichte kein BG Fall.
Wo kann ich da nachhaken?

Liebe Grüße
michisma
 
Hallo michisma,

wenn das schon im Dezember war... Dann ist ja fast ein Jahr vergangen. Wird - so glaube ich - jetzt nicht mehr so einfach sein. Ist der Unfall damals grundsätzlich der BG gemeldet worden?

Ich würde mit meinem Haus- evtl. auch Facharzt Rücksprache halten, wie deren Meinung ist. Wenn diese die Unfallkausalität sehen würde ich mir einen freundlicheren D-/H-Arzt suchen und es dort probieren. Evtl. kann auch die KK helfen, schließlich laufen die Behandlungskosten evtl. auf den falschen Kostenträger.

Vielleicht hat noch jemand aus Erfahrung weitere Tipps. Schönes Restwochenende.

MfG
max01
---
Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
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