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Kraftfahrzeugshilfe

Annas

Mitglied
Registriert seit
21 Juni 2017
Beiträge
43
Ich habe eine Frage zur Kraftfahrzeugshilfe. Gibt es die Möglichkeit eine Unterstützung zu bekommen bei privatem Unfall eines nur nebenberuflichem Geringverdieners? Danke
 
Hallo Annas,

ich verstehe nicht so ganz, Du hattest einen anerkannten DU. Dann wäre Deine UK dafür zuständig.

Teilhabe zum Arbeitsleben
Teilhabe zum öffentl. Leben

Was für einen Umbau bzw. was benötigst Du u. U. exakt für Dein Auto?

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo Annas,

ich sehe da kein hindernis, wenn die voraussetzungen wie in

§ 3 Persönliche Voraussetzungen

(1) Die Leistungen setzen voraus, daß

1. der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen, und
2. der behinderte Mensch ein Kraftfahrzeug führen kann oder gewährleistet ist, daß ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt.

http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html

erfüllt sind. die auslösende ursache (privat/beruflich) der behinderung (sch.. wort, beeinträchtigung) ist nicht ausschlaggebend, sondern die berufliche notwendigkeit des bedarfs.


gruss

Sekundant
 
Hallo Kasandra, diese Frage bezog sich nicht auf mich. Bei mir stellt sich die Frage, ob ich nur noch Automatik fahren kann, dann aber auch.
Danke !
 
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