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Kraftfahrzeughilfe - Bitte um Hilfe zur Definition...

Ingeborg!

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Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
1,210
Ort
Keine Angaben!
Guten Tag!

Kennt sich jemand hiermit aus und kann mir die Voraussetzung zur KFZ-Hilfe erklären?

Die Richtlinien der Unfallversicherungsträger bestimmen u.a.:

...
Kraftfahrzeughilfe

Unfallverletzte haben Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe, wenn sie infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend

  • auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, um ihren Arbeitsort, den Ort der beruflichen oder schulischen Ausbildung oder eine Werkstatt für Behinderte zu erreichen,
oder

  • aufgrund ihrer Gehbehinderung auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind und anstelle eines motorbetriebenen Rollstuhls für den Straßengebrauch einen Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges beantragen,
oder

  • auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind, um die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Neben den Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs umfasst die Kraftfahrzeughilfe auch Leistungen für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis. Einzelheiten regeln die Verbände der Unfallversicherung in Gemeinsamen Richtlinien über Kfz-Hilfe (PDF, 98 kB) (PDF-Datei, 81 kB)




Ich bin Rollstuhlfahrerin (Hilfsmittel Rollstuhl aufgrund eines BG-Gezickes z.Zt. noch von KK übernommen) mit abnehmbarem Akku/e-fix, der durch die BG bezahlt wurde...!

Mit diesem Rollstuhl kann ich selbstverständlich nicht die nächste Stadt erreichen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Auch sonst muss ich von meinem Ehemann immer mit dem PKW incl. Rollstuhl gefahren werden, um mich dann am Ziel mit diesem Rolli weiter fort zu bewegen.


Bedeutet der von mir hervorgehobene Absatz, dass es entweder den Rolli oder die KFZ-Hilfe als Leistung der BG gibt? Von meiner BG erwarte ich keine erklärende Unterstützung - Ihr kennt das ja!

Danke schon 'mal!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

leider kann ich dir dazu nichts schreiben! Was mir aber dazu einfällt ist, dass du doch einfach mal unverbindliche bei der BG oder KK usw. anrufst und dich beraten lässt! Denke das ist das einfachste und schnellste! Drücke dir die Daumen!
 
Hallo Ingeborg,

unter dem von dir eingestellten Link sind eigentlich alle Infos zu finden.

1. gibts nur einen Zuschuss, das Auto wird nicht komplett bezahlt, wohl aber der Umbau
2. bei medizinischer Rehabilitation kann, wenn UO auf Rollstuhl angewiesen ist, Kfz-Zuschuss plus! Rollstuhl für den Hausgebrauch oder faltbarer Rollstuhl zur Mitnahme gewährt werden, aber kein elektrischer R. zusätzlich zum Kfz-Zuschuss.
Gilt deiner denn als elektischer?

Welche Fragen sind dazu noch offen?

Hier in HB haben Rollstuhlfahrer unter bestimmten Bedingungen zusätzlich Anspruch auf einen Taxischein (in begrenzter Höhe im Rahmen des persönl. Budgets), um SchwB für Fahrten, die sie mit ihrem Rolli (auch elektr.) nicht machen können, die Teilhabe am gesellschaftl. und kulturellen Leben zu ermöglichen.
Guckst du hier: http://www.slbremen-ev.de/index.php?menuid=29&reporeid=22
und prüfst dann, ob dies bei dir entsprechend geregelt ist wie in Bremen.

Viel Erfolg! Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
KFZ-Hilfe ./. Rollstuhl...

Hallo HWS-Schaden!

Hierzu/Zitat: Gilt deiner denn als elektischer?

Eben das ist mir nicht klar!Mein Rolli hat nach Umbau einen Aussenantrieb, der über ein Steuerelement (e-fix) gefahren wird.Der dazugehörige Akku muss ständig über unseren Hausstrom aufgeladen werden.Hierzu erhalte ich nach einigem Schriftwechsel die unverhandelbare (weil gesetzlich vorgeschrieben) Kostenerstattung.Da mir die KFZ-Hilfe wichtiger ist, würde ich auf die Stromverbrauchs-Kostenerstattung verzichten - falls da so sein soll!

Ich wende mich an's Forum, weil ich bisher auf keinen dahingehenden ausführlichen schriftlichen Antrag eine Antwort erhalten habe...! Auskunfts- und Beratungspflicht? Was'n das?

Nun bin ich durch ein weiteres Gutachten in einer aussichtsreicheren Position, so dass ich dieses Problem (KFZ-Hilfe) wieder neu angehen kann.

Danke für die Antworten - ich werde 'mal berichten, wie's weitergeht!
Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

Einfach mal einen Antrag bei deiner BG stellen.
Bin E-Rolli-Fahrer, habe dazu aber auch KFZ-Hilfe erhalten.
Stromerstattung gibt es dazu!


Schöne Grüße
Wolly
 
Anträge, immer wieder Anträge... @fender01, bitte melden!

Hallo wollyp!

Danke für Deine Antwort!

Du hast sicher gelesen, dass ich bereits seit Jahren Anträge auf KFZ-Hilfe stelle.

Und auch Anträge zu anderen Leistungen der Unfallversicherung, die mir mein Leben (und das meines Ehemannes) erleichtern würden - bzw. erleichtert hätten! Meine Anfragen blieben überwiegend unbeantwortet, es sei denn, ein behandelnder Arzt hätte nicht genehm oder mit einer nicht ganz 100%-igen Wortwahl etwas attestiert, dann wurde umgehend (nach z.B. nur einer Bearbeitungserinnerung!) ... abgelehnt!

Habe also jetzt erst einmal die eilige Sache erneut angeleiert, weil die Gegenseite (BG) einen 'Fehler' in ihrer intensiven Sachbearbeitung gegen mich eingeräumt hat. Kann schon 'mal passieren, wenn man sich fast sicher ist, den Verunfallten als störendes Ärgernis entsorgen zu können. Auf jeden Fall habe ich 'Mehrarbeit' verursacht und die BG kommt seit dem nicht weiter aus dem Quark. Verschleppungstaktik, wie immer!

An dieser Stelle komme ich jetzt mit meinem erneuten Leistungsbegehren um die Ecke: Ich sollte also genau wissen, wie umfangreich ich vorgehen kann.

@wollyp: Was hast Du genau beantragt und wie argumentiert, wie wurde die Gewährung begründet? Hat Dir Deine BG die Rechtsgrundlage/n genannt?

Vielleicht könnte @fender01 hierzu etwas beitragen?

Danke!


Grüße von
Ingeborg!


Der kleine Rundumschlag musste sein - tat gut!
 
Hallo Ingeborg,

was mir persönlich Hilft das ich alle Schritte gemeinsam mit meinem RA bespreche, da es keine neutralen Beratungsstellen für BG Fälle gibt.

Fazit, mein RA macht alles für mich bezüglich der BG und ich informiere mich bei meinen Ärzten. Auch mein RA lässt sich von Ärzte beraten.

Letztendlich arbeite ich mein gestelltes Programm der Ärzte und meines RA ab.


Klar bin ich jederzeit offen für andere Wege, sollte es einen anderen Weg zusätzlich geben.
 
Hallo Ingeborg,

ich würde Dir gerne helfen, aber mit Kfz-Hilfe habe und hatte ich noch nie etwas zu tun. Das machen bei uns ausschließlich die Reha-Berater.

Es tut mir leid.
Fender01
 
Hallo Ingeborg,

Ich habe nicht alles gelesen, aber was ich gelesen habe, ist sehr schlimm.

In meiner Sache wurde alles genehmigt!
Selber kann und darf ich aus gesundheitlichen Gründen kein KFZ mehr fahren.
Berufen habe ich mich hier drauf, weil ich auf dem Land wohne-->
oder auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind, um die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Waren den schon Berufshelfer bei dir Zuhause und haben sich ein Bild von deinem Gesundheitszustand und Umfeld gemacht.


Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg!

Schöne Grüße
Wolly
 
Danke!

Guten Morgen!

Herzlichen Dank an alle, die mir geantwortet haben.
Ihr habt mir geholfen!

@wollyp: Für einen Berufshelfer ist es längst zu spät, aber irgendeine Unterstützung wäre gut gewesen. Meine ganz spezielle BG war von Anfang an darum bemüht, mich in jeder nur erdenklichen Weise zu behindern - verwaltungstechnisch gesehen! Und jetzt ist man dort auch noch beleidigt und beklagt sich über die Mehrarbeit, die durch das misslungene Manöver gegen mich entstanden ist...

War aber alles üüüberhaupt keine Absicht!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,

ich habe eine Frage zur Kraftfahrzeughilfe.
Mein derzeitiges Auto ist schon alt und kaum noch etwas wert. Mit meinem linken Bein fällt es mir schwer
das Kupplungspedal zu drücken. Hinzu kommen noch von mir nicht beeinflussbare Zuckungen des Beines. Daher würde ich mir gern einen Gebrauchtwagen mit Automatik zulegen.
Wie kann ich einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe stellen und gibt es Formulare dafür?

LG
avarisa
 
Hallo avarisa,

gib mal oben in der Suche ein > Kraftfahrzeughilfe < und klicke auf > in Beiträgen suchen <. Du findest darüber einige Infos und Links, die dir weiterhelfen werden.
Auch über google o.ä. wirst du fündig.

Dies nur als erste Hilfe, bis dir jemand mit eigener Erfahrung antwortet. Viel Erfolg!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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