Ingeborg!
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Guten Tag!
Kennt sich jemand hiermit aus und kann mir die Voraussetzung zur KFZ-Hilfe erklären?
Die Richtlinien der Unfallversicherungsträger bestimmen u.a.:
...
Kraftfahrzeughilfe
Unfallverletzte haben Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe, wenn sie infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend
Ich bin Rollstuhlfahrerin (Hilfsmittel Rollstuhl aufgrund eines BG-Gezickes z.Zt. noch von KK übernommen) mit abnehmbarem Akku/e-fix, der durch die BG bezahlt wurde...!
Mit diesem Rollstuhl kann ich selbstverständlich nicht die nächste Stadt erreichen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Auch sonst muss ich von meinem Ehemann immer mit dem PKW incl. Rollstuhl gefahren werden, um mich dann am Ziel mit diesem Rolli weiter fort zu bewegen.
Bedeutet der von mir hervorgehobene Absatz, dass es entweder den Rolli oder die KFZ-Hilfe als Leistung der BG gibt? Von meiner BG erwarte ich keine erklärende Unterstützung - Ihr kennt das ja!
Danke schon 'mal!
Grüße von
Ingeborg!
Kennt sich jemand hiermit aus und kann mir die Voraussetzung zur KFZ-Hilfe erklären?
Die Richtlinien der Unfallversicherungsträger bestimmen u.a.:
...
Kraftfahrzeughilfe
Unfallverletzte haben Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe, wenn sie infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend
- auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, um ihren Arbeitsort, den Ort der beruflichen oder schulischen Ausbildung oder eine Werkstatt für Behinderte zu erreichen,
- aufgrund ihrer Gehbehinderung auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind und anstelle eines motorbetriebenen Rollstuhls für den Straßengebrauch einen Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges beantragen,
- auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind, um die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Ich bin Rollstuhlfahrerin (Hilfsmittel Rollstuhl aufgrund eines BG-Gezickes z.Zt. noch von KK übernommen) mit abnehmbarem Akku/e-fix, der durch die BG bezahlt wurde...!
Mit diesem Rollstuhl kann ich selbstverständlich nicht die nächste Stadt erreichen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Auch sonst muss ich von meinem Ehemann immer mit dem PKW incl. Rollstuhl gefahren werden, um mich dann am Ziel mit diesem Rolli weiter fort zu bewegen.
Bedeutet der von mir hervorgehobene Absatz, dass es entweder den Rolli oder die KFZ-Hilfe als Leistung der BG gibt? Von meiner BG erwarte ich keine erklärende Unterstützung - Ihr kennt das ja!
Danke schon 'mal!
Grüße von
Ingeborg!