Hallo Zusammen,
meine Ursprungssituation ist der Beitrag Motorradunfall 09/05 mit Folge u.a Plexusläsion / GDB 100%.
Fast 4 Jahre nach meinem Unfall besteht immer noch ein Hin und Her zwischen meinem Anwalt und der gegnerischen Versicherung. Manchmal frage ich mich warum wir Menschen überhaupt noch Namen erhalten, und nicht einfach per Nummern identifiziert werden. Schließlich behandeln uns die Versicherungen nach Schadensnummer und nicht nach der Person selbst. Naja, that`s life.... )O;
Nun zu meinem derzeitigen Anliegen, mein Anwalt hat mir gesagt dass ich bei gewissen Positionen meiner Schadensersatzansprüche keine Rechnungen vorlegen muss, sondern Kostenvoranschläge genügen. Dies ist meiner Meinung nach auch richtig (siehe §249, BGB), denn ob ich tatsächlich gewisse Dinge anschaffe, bleibt doch mir überlassen. Liege ich da falsch?
Jedenfalls behauptet die Versicherung dass nach Kostenvoranschlägen nicht abgerechnet werden kann, da bei Kosten für Mehrbedarf konkret abzurechnen ist und eine fiktive Abrechnung somit nicht möglich ist
Wer kann mir hierzu was sagen? Wie gehe ich richtig vor? Was empfehlt ihr mir?
Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir hierzu weiterhelfen könnt.
Viele Grüße
....und lasst euch nicht unter kriegen, weder von einer Krankheit noch von einer Behörde....
meine Ursprungssituation ist der Beitrag Motorradunfall 09/05 mit Folge u.a Plexusläsion / GDB 100%.
Fast 4 Jahre nach meinem Unfall besteht immer noch ein Hin und Her zwischen meinem Anwalt und der gegnerischen Versicherung. Manchmal frage ich mich warum wir Menschen überhaupt noch Namen erhalten, und nicht einfach per Nummern identifiziert werden. Schließlich behandeln uns die Versicherungen nach Schadensnummer und nicht nach der Person selbst. Naja, that`s life.... )O;
Nun zu meinem derzeitigen Anliegen, mein Anwalt hat mir gesagt dass ich bei gewissen Positionen meiner Schadensersatzansprüche keine Rechnungen vorlegen muss, sondern Kostenvoranschläge genügen. Dies ist meiner Meinung nach auch richtig (siehe §249, BGB), denn ob ich tatsächlich gewisse Dinge anschaffe, bleibt doch mir überlassen. Liege ich da falsch?
Jedenfalls behauptet die Versicherung dass nach Kostenvoranschlägen nicht abgerechnet werden kann, da bei Kosten für Mehrbedarf konkret abzurechnen ist und eine fiktive Abrechnung somit nicht möglich ist
Wer kann mir hierzu was sagen? Wie gehe ich richtig vor? Was empfehlt ihr mir?
Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir hierzu weiterhelfen könnt.
Viele Grüße
....und lasst euch nicht unter kriegen, weder von einer Krankheit noch von einer Behörde....