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Kostenvoranschlag nicht aktzeptiert

Simon

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Mai 2007
Beiträge
19
Hallo Zusammen,

meine Ursprungssituation ist der Beitrag Motorradunfall 09/05 mit Folge u.a Plexusläsion / GDB 100%.

Fast 4 Jahre nach meinem Unfall besteht immer noch ein Hin und Her zwischen meinem Anwalt und der gegnerischen Versicherung. Manchmal frage ich mich warum wir Menschen überhaupt noch Namen erhalten, und nicht einfach per Nummern identifiziert werden. Schließlich behandeln uns die Versicherungen nach Schadensnummer und nicht nach der Person selbst. Naja, that`s life.... )O;

Nun zu meinem derzeitigen Anliegen, mein Anwalt hat mir gesagt dass ich bei gewissen Positionen meiner Schadensersatzansprüche keine Rechnungen vorlegen muss, sondern Kostenvoranschläge genügen. Dies ist meiner Meinung nach auch richtig (siehe §249, BGB), denn ob ich tatsächlich gewisse Dinge anschaffe, bleibt doch mir überlassen. Liege ich da falsch?

Jedenfalls behauptet die Versicherung dass nach Kostenvoranschlägen nicht abgerechnet werden kann, da bei Kosten für Mehrbedarf konkret abzurechnen ist und eine fiktive Abrechnung somit nicht möglich ist

Wer kann mir hierzu was sagen? Wie gehe ich richtig vor? Was empfehlt ihr mir?

Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir hierzu weiterhelfen könnt.

Viele Grüße

....und lasst euch nicht unter kriegen, weder von einer Krankheit noch von einer Behörde....
 
Hallo Simon,

nach Kostenvoranschlägen kann man nicht alles abrechnen. Den Schaden am Fahrzeug ja. Nachteil dort, die Versicherung kann die Umsatzsteuer einbehalten, die bekommst du erst erstattet, wenn sie dann angefallen ist.

Bei Mehrbedarf funktioniert das aber nicht. Du musst den Schaden nachweisen, der entstanden ist, und das du dadurch Mehraufwendungen hattest. Das geht nur mit Belegen.

Fiktiv ist dies nicht möglich, da, wenn du die Sachen nicht kaufst => dir kein Schaden entstanden ist, durch Mehraufwand, den du nicht hast (ich hoffe du kannst meinem Kauderwelsch gedanklich folgen). Sachen die du angeblich benötigst und dann doch nicht kaufst, hast du nicht gebraucht und somit ist kein Schaden entstanden.

Dazu auch:

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


Insoweit bin ich der Meinung, dass die Versicherung dort im Recht ist und dir nur Schaden ersetzen muss, der tatsächlich entstanden ist.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

ertmal herzlichen Dank für deine Reaktion!

Nun stellt sich hier die Frage was denn alles als Mehrbedarf definiert ist. Ich erkenne dass das Wort "Mehrbedarf" eigentlich selbsterklärend ist, aber wie sieht das in der Rechtssprechung aus?

Es handelt sich in meinem Fall nicht nur um einen Kostenvoranschlag, sondern um unterschiedliche Positionen bei denen die Vers. nun die Rechnungen verlangt.


Gruß
Simon
 
Hallo Simon,

was hast du denn beantragt, für das die Versicherung nun Belege haben will?

Zum Mehrbedarf hab ich einfach mal gegoogelt und das hier:

Vermehrte Bedürfnisse (Mehrbedarfsschaden)

Vermehrte Bedürfnisse sind der Mehrbedarf, den Sie dadurch haben, dass Sie infolge der Verletzungen manches nicht mehr selbst tun können und das durch zusätzliche Hilfen ausgleichen müssen. Also etwa wenn Sie sich nicht mehr selbst waschen und duschen oder anziehen können. Dazu gehört auch der Teil der Haushaltstätigkeit, den Sie nicht für Ihre Angehörigen, sondern für sich selbst erbracht haben.

Für diese Art von vermehrten Bedürfnissen haben Sie Anspruch auf eine Rente, die für einen Zeitraum von drei Monaten im Voraus bezahlt werden muss. Die Rente bemisst sich nach den Kosten einer Hilfsperson, soweit hierfür nicht die Pflegeversicherung aufkommt. Wenn Ihre Familienangehörigen einspringen, dann kann man für deren geleistete Hilfe den Nettolohn einer (fiktiven) Hilfskraft ansetzen, auf die man verzichtet hat.

Mehrbedarf, der Ihnen ersetzt werden muss, ist aber auch ein behindertengerechter Umbau der Wohnung, der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder die Umrüstung Ihres Fahrzeuges, aber auch alle die zusätzlichen Heil- und Hilfsmittel, auf die Sie infolge des Unfalles angewiesen sind.


unter dem Link:

http://www.nuernberger-schluender.de/rechtsanwalt/schadensersatz.html

gefunden.

Vielleicht hilft das dir ein wenig weiter.

Gruß Jens

PS: zu was hast du eigentlich einen RA, der müsste dir diese Auskünfte doch auch geben können, rechtlich fundiert...:(
 
Hallo Jens,

da ich zum Unfallzeitpunkt noch den alten Führerschein hatte, habe ich mir einen KV zur Erlangung des Führerscheins wie er eben vor dem Unfall war machen lassen. D.h. ich bin derzeit im Besitz des Kfz-Führerscheins und nicht mehr, allerdings wurde im KV berechnet was mein alter Führerschein mit der jetzigen Behinderung kosten würde. D.h. incl.Motorrad und 7,5t unter Berücksichtigung meiner Behinderung. Da kam ein Betrag von knapp €5.000 zusammen ---> Abgelehnt!

Des Weiteren habe ich einen KV für einen Kfz-Umbau von knapp €3.000 vorgelegt. Ich habe jedoch mein Kfz durch eine Bekanntschaft aus der Klinik umbauen lassen und habe das alles für andere Preise bekommen (Richard, ich danke dir! (O; ), allerdings ohne Rechnung ---> Abgelehnt!

Hoffe du kannst meinen Erklärungen folgen.... (O;

Gruß
Simon
 
Hallo Simon,

für die Führerscheinsache würde ich bei der Versicherung Kostendeckungszusage beantragen. Wenn du den Führerschein dann machst und die Kosten kommen, kannst du diese dann durchreichen an die Versicherung. Oder die VS rechnet direkt mit dem Dienstleister ab, bei dem du den FS machst.

Das mit dem Umbau ist dumm gelaufen, aber du kannst dir doch zumindest die Summe holen, die du für den Umbau bezahlt hast. Lass dir doch ne Quittung ausstellen von deiner Klinikbekanntschaft. Mehr als du dort gezahlt hast könntest du nicht fordern, da dir der finanzielle Schaden nur in dieser Höhe entstanden ist. Dann hast du wenigstens das Geld erst mal wieder.

Gruß Jens
 
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