Hallo, habe folgendes Problem.
Rente wurde genehmigt und in einem Anschreiben ist zu lesen:
"Die notwendigen außergerichtlichen Kosten werden von uns auf Antrag in vollem Umfang erstattet (Kostenanerkenntnis dem Grunde nach)."
Wer von Euch hat eine solche Kostenberechnung schon einmal erstellt und welche Kosten können geltend gemacht werden
Gilt hier eine pauschale Berechnung oder muss ein genaue Aufstelllung der DRV vorgelegt werden?
anaconda
Rente wurde genehmigt und in einem Anschreiben ist zu lesen:
"Die notwendigen außergerichtlichen Kosten werden von uns auf Antrag in vollem Umfang erstattet (Kostenanerkenntnis dem Grunde nach)."
Wer von Euch hat eine solche Kostenberechnung schon einmal erstellt und welche Kosten können geltend gemacht werden
Gilt hier eine pauschale Berechnung oder muss ein genaue Aufstelllung der DRV vorgelegt werden?
anaconda