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Kostenersatz bei privater Hilfe

anton123

Nutzer
Registriert seit
28 Juni 2007
Beiträge
3
Hallo zusammen,

meine Freundin ist nach einem Unfall (Fremdverschulden) gestern aus dem Krankenhaus entlassen worden. Sie geht noch ca. 6 - 8 Wochen auf Krücken und kann viele Sachen wie einkaufen etc. nicht selbst erledigen. Wenn ich mit ihrem PKW Besorgungsfahrten erledige oder sie zum Arzt fahre - muss die gegnerische Versicherung diesen Aufwand übernehmen und wenn ja in welcher Höhe? Gibt es da feste Sätze wie Kilometergeld?
Ausserdem glaube ich, dass ihr Anwalt nicht gerade eine Leuchte ist. Kann man irgendwo zumindest abschätzen, wie Schmerzensgeld berechnet wird?

Vielen Dank im Voraus und allen eine gute Besserung

anton123
 
Hallo anton123,

Mehraufwendungen die als Ursache den Unfall haben müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Meist wird dies mit Kilometergeld abgetan. Müssten glaub ich EUR 0,36 pro Entfernungskilometer (also nur eine Strecke) sein.

Mit dem Schmerzensgeld kann man mal googeln ob man vergleichbare Unfälle mit vergleichbaren Schädigungen findet (nur so als Anhaltspunkt).

Ob und wieviel gezahlt wird entscheidet im Endeffekt die Versicherung. Also immer schön Belege sammeln (Taxiquittung, Telefonkosten, etc.).

Gute Besserung, Gruß Jens
 
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