Hallo Kai- Uwe´s Frau,
da uns wohl wenn nicht noch ein Wunder geschehen sollte, der Weg zum SG auch nicht erspart bleiben wird, hatte ich mich dahingehend auch schon mal erkundigt.
Soviel ich weiß ist das Verfahren beim SG kostenfrei, es sei denn, das ihr einen Anwalt beauftragt. Anwaltszwang besteht in erster Instanz nicht.
Wenn ihr euch an einen Sozialverband wenden solltet wird da eine geringe Gebür in erster Instanz fällig, ich weiß die genaue Summe leider nicht mehr, aber das war ganz wenig, ich meine so zwischen 20 und 30 Euro.
Die einizigen Kosten die du hast sind deine Porto und Benzinkosten.
Habt ihr denn vor das alleine durchzuziehen?
Wünsche euch auf jeden Fall viel, viel Glück für die Sache.
Gruß von stinababy