derrotekobold
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 4 Nov. 2009
- Beiträge
- 269
hallo,
ich hatte im august 2009 einen antrag auf reha gestellt wg. folgen eines autounfalls in der freizeit. das problem war, dass die funktionelle kopfgelenksstörung und verletzungen der ligamenta alaria bis dezember 2009 nicht erkannt wurden. dementsprechend stand in den arztberichten immer nur z.n. hws-schleudertrauma o.ä.. der antrag wurde dann abgelehnt. ich habe widerspruch eingelegt und wurde zu einem neurologisch-psychiatrischen gutachter geladen. der stellte natürlich nichts fest, klar, es ging ja auch um den orthopädischen bereich. der schrieb dann ins gutachten, die letztendliche entscheidung über den widerspruch sollte auf grundlage eines orthopädischen gutachtens erfolgen. das hat die drv aber nie angefordert. der widerspruch wurde nun abgelehnt.
nun habe ich folgende fragen:
1. in dem bescheid steht "Die Kosten für das Widerspruchsverfahren konnten nicht übernommen werden, da Ihr Widerspruch nicht erfolgreich war." => Heißt das, ich muss die übernehmen? Und wenn wie hoch sind die denn?
2. Macht es Sinn, zu klagen (inzwischen habe ich aussagekräftigere Arztberichte)? => Ich weiß nicht, ob das 1. erfolgreich ist und 2. ob mir eine Reha so viel bringen würde, da mir viele Behandlungen eher geschadet als geholfen haben...
Es wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet!
Viele Grüße
derrotekobold
ich hatte im august 2009 einen antrag auf reha gestellt wg. folgen eines autounfalls in der freizeit. das problem war, dass die funktionelle kopfgelenksstörung und verletzungen der ligamenta alaria bis dezember 2009 nicht erkannt wurden. dementsprechend stand in den arztberichten immer nur z.n. hws-schleudertrauma o.ä.. der antrag wurde dann abgelehnt. ich habe widerspruch eingelegt und wurde zu einem neurologisch-psychiatrischen gutachter geladen. der stellte natürlich nichts fest, klar, es ging ja auch um den orthopädischen bereich. der schrieb dann ins gutachten, die letztendliche entscheidung über den widerspruch sollte auf grundlage eines orthopädischen gutachtens erfolgen. das hat die drv aber nie angefordert. der widerspruch wurde nun abgelehnt.
nun habe ich folgende fragen:
1. in dem bescheid steht "Die Kosten für das Widerspruchsverfahren konnten nicht übernommen werden, da Ihr Widerspruch nicht erfolgreich war." => Heißt das, ich muss die übernehmen? Und wenn wie hoch sind die denn?
2. Macht es Sinn, zu klagen (inzwischen habe ich aussagekräftigere Arztberichte)? => Ich weiß nicht, ob das 1. erfolgreich ist und 2. ob mir eine Reha so viel bringen würde, da mir viele Behandlungen eher geschadet als geholfen haben...
Es wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet!
Viele Grüße
derrotekobold