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Kosten für Widerspruchsverfahren Reha (HWS)

derrotekobold

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4 Nov. 2009
Beiträge
269
hallo,

ich hatte im august 2009 einen antrag auf reha gestellt wg. folgen eines autounfalls in der freizeit. das problem war, dass die funktionelle kopfgelenksstörung und verletzungen der ligamenta alaria bis dezember 2009 nicht erkannt wurden. dementsprechend stand in den arztberichten immer nur z.n. hws-schleudertrauma o.ä.. der antrag wurde dann abgelehnt. ich habe widerspruch eingelegt und wurde zu einem neurologisch-psychiatrischen gutachter geladen. der stellte natürlich nichts fest, klar, es ging ja auch um den orthopädischen bereich. der schrieb dann ins gutachten, die letztendliche entscheidung über den widerspruch sollte auf grundlage eines orthopädischen gutachtens erfolgen. das hat die drv aber nie angefordert. der widerspruch wurde nun abgelehnt.

nun habe ich folgende fragen:
1. in dem bescheid steht "Die Kosten für das Widerspruchsverfahren konnten nicht übernommen werden, da Ihr Widerspruch nicht erfolgreich war." => Heißt das, ich muss die übernehmen? Und wenn wie hoch sind die denn?

2. Macht es Sinn, zu klagen (inzwischen habe ich aussagekräftigere Arztberichte)? => Ich weiß nicht, ob das 1. erfolgreich ist und 2. ob mir eine Reha so viel bringen würde, da mir viele Behandlungen eher geschadet als geholfen haben...

Es wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet!
Viele Grüße
derrotekobold
 
hi, kobold
dein beitrag ist mir schleierhaft!

wird doch hoffentlich kein aprilscherz sein - dafür ist das thema zu ernsthaft.
trau mich heut gar nicht, was ernst zu nehmen!

im sg-verfahren entstehen dir doch nur ra-kosten.
klar musst du klagen.
morgen
werden sicher andere hilfreiche antworten kommen.
schlaf mal gut, da du über ostern eh nix erreichst.
lg
pussi
 
hallo pussi,

danke für deine antwort! und: nein, meine fragen waren kein aprilscherz! leider...

was ich nicht verstehe, ist folgendes: ich habe ja noch nicht vorm sozialgericht klage eingereicht. ich habe lediglich selbst schriftlichen widerspruch gegen den ablehnungsbescheid der reha bei der drv eingelegt. für was sollte ich jetzt die kosten tragen?

wegen dem klagen überlege ich eben, ob der aufwand das wert ist. ich habe hier schon von einigen im forum mit kopfgelenksproblemen gelesen, dass ihnen die reha nicht geholfen hat. deshalb frage ich mich, ob es überhaupt sinn macht, diese einzuklagen...?

viele grüße
derrotekobold
 
hi,
seit wann sind widerspruchsverfahren kostenpflichtig?
wär mir ganz neu.

hoffentlich kann ein anderer user ein wenig mehr erklären.
lg
pussi
 
Hallo zusammen,

nach meinem Kenntnisstand sind Widerspruchsverfahren grundsätzlich kostenfrei, es sei denn, man schaltet einen Anwalt ein. Und ich denke darauf bezieht sich auch die Aussage der Behörde: wenn derrotekobald einen Anwalt eingeschaltet haben sollte, beteiligt sich die DRV nicht an dessen Kosten.

Gruß
Joker
 
hallo joker,

das klingt sehr logisch, deine erklärung. ich hatte keinen anwalt, hab den widerspruch alleine eingelegt mit meinem arzt und deshalb dürften mir ja keine kosten entstehen.

viele grüße
derrotekobold
 
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