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Kosten für Gutachten nach § 109

Hallo Melli,
Die Kosten für das §109 Gutachten muss nicht in jedem Fall selbst getragen werden. Wenn bereits ein Gerichtsgutachten vorliegt muss nachhaltig nachgewiesen werden, dass es entsprechende Fehlinterpretationen gibt, wissenschaftliche Ansprüche nicht erfüllt werden usw.
Du hast natürlich Recht, dass dies sehr vom Richter/ Gericht ab, aber deine Behauptung bezüglich der Kosten wird weder durch das Gesetz gedeckt, noch entspricht es der vollständigen Praxis. Wenn dem So wäre, würde das SGG nutzlos....

Gruß von der Seenixe
 
Hi, Seenixe, danke für deine Info. Genau das haben wir getan, diese Nachweise erbracht, weshalb das Gericht ja überhaupt zähneknirschend unserem Antrag auf das § 109-Gutachten nachgeben musste. Den Zorn darüber hat man anscheinend in der Höhe der Vorschussforderung deutlich gemacht.

Hi, Oerni, danke für den Link, sehr interessant.

Hi, Sekundant, ich werde weiter mit meinem Anwalt darüber sprechen. Danke.

LG
Meli
 
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