• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Kosten Anwalt Verletzenrente oder Vdk?

Tobias1985

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Aug. 2017
Beiträge
24
Liebe Mitglieder,

wie sagt man so schön.... nach der Begutachtung ist vor der Begutachtung.

Mir wurde von der BG eine vorläufige Verletzenrente anerkannt wegen einem CRPS rechts, eingeschränkte Schulterbeweglichkeit und röntgenologischen Veränderungen.

So schön und so gut. Der Gutachter meinte allerdings ein CRPS dauert nie länger als 2 Jahre.

Meine Angst ist das meine Rente nicht verlängert wird. Gebessert hat sich leider gar nichts. Im Gegenteil! Ich habe meine Arbeitszeit von 80 % auf 60 % reduzieren müssen weil ich sonst meinen Job riskiert hätte.

Ich befinde mich immer noch in Schmerztherapeutischer Behandlung eines städtischen Klinikums und in Orthopädischer Behandlung.

Temperaturdifferenz bis zu 8 Grad,Verfärbung,Nageldystrophie und vermehrte Behaarung. Dies ist alles ist weiterhin vorhanden.

Bei extremem Wetterwechsel schwillt die Hand zudem extrem an.

Ich habe keinen Rechtsschutz und bekomme natürlich auch keinen!

Meine Überlegung war es dem Vdk beizutreten. Allerdings lese ich hier drüber nicht viel positives...warum auch immer.

Ich weiß das man auch keinen Anwalt braucht vor dem Sozialgericht....aber trotzdem.

Vdk beitreten oder nicht? Oder einen Anwalt für Sozialrecht selber zahlen? Kann da jemand etwas über die Kosten sagen?

Da ich eine Mde von 20 % aktuell habe und "nur" 60 % arbeiten kann habe ich es natürlich nicht besonders dicke.

Mir fehlt so ja schon monatlich Geld.

Ich möchte mich einfach rechtzeitig informieren falls es zu einem Rechtsstreit wegen einer unbefristeten Mde geht.
 
Moin Moin Tobias,

dem VDK fehlt i. d. R. die Zeit und das Geld (72€ Euro Mitgliedsbeitrag) und ggf. auch der BG- Background, um sich Intensiv, mit deiner Sache zu beschäftigen.

Bei BG Angelegenheiten eher ein Anwalt, aber auch nicht jeden:rolleyes::oops:. Er sollte sich schon ein wenig fundiert begründen-darlegen können, was Sache ist. (kostet Geld)

Nichtsdestotrotz ggf. gibt es ja, ein fähigen VDK - "Rechtsreferent" bei euch in der Nähe?
Grüße
 
Vielen Dank für deine Antwort. Ich weiß nicht ob es einen Vdk Rechtsreferenden hier in der Nähe gibt.

Ich weiß ja noch nicht mal ob meine Verletztenrente auf dem Spiel steht.

Es sind nur Sorgen die ich mir mache.

Aber nächstes Jahr steht definitiv eine neue Begutachtung an.

Ich erfülle sämtliche Anforderungen an die Budapest Kriterien.Auch hat sich nachweislich nichts verbessert.

Man muss sich nur die einschlägige Fachliteratur und Rechtssprechung dazu anschauen.

Vor allem wurde ja auch schon alles seitens der BG anerkannt.

Geht dann nur um die unbefristete Rente.

Der Teufel ist ein Eichhörnchen :)
 
Hallo Tobias,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir den VdK nicht empfehlen. Und in BG-Angelegenheiten schon mal gar nicht.

Wenn Deine Finanzen nicht ausreichen, versuch Beratungs-/Prozesskostenhilfe zu bekommen.

Beratungshilfe – Wikipedia


Die Behauptung des Gutachters ist natürlich Quatsch. Fraglich sind auch Deine 20 %, wenn Du nur 60 % arbeiten kannst.

Warum solltest Du keine Rechtsschutzversicherung bekommen?
Ich hab die Advocat online abgeschlossen.


Hallo Siegfried,

in Sachsen-Anhalt eher nicht. Beim Termin Sozialgericht stellte sich die Motivationslosigkeit der Anwältin heraus. Die Richterin empfahl mir, die Klage zurückzunehmen und meine A. daraufhin auch. Beim Recherchieren im Internet fand ich innerhalb von 10 min ein Urteil vom Bundessozialgericht, dass auf meinen Fall passte. Der Anwalt hatte ganz locker gewonnen.
Es gab in den 1,5 Jahren ein einziges Telefongespräch und kein einziges Gespräch vorm Termin. Sie kam auch noch zu spät.
Zum Anhörungstermin war sie 10 min früher da.

LG Christiane
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Christiane,und was hast du dann gemacht?
Das mit dem Urteil ist genau das was ich meine. Da kann man sich ja fast schon selbst helfen.
 
Hallo Tobias,

ich würde die erneute Begutachtung abwarten. Sollte die gegen dich ausfallen, dann Widerspruch einlegen und und dann kannst du immernoch nen Anwalt nehmen.

Jetzt kostet der nur Geld und kann nix tun.

Wenn es zu keiner Besserung gekommen ist, bleibt noch der Faktor Gewöhnung. Patient gewöhnt sich an Schaden, also Senkung MdE. Aber dagegen spricht ja dass du sogar eine Senkung der Arbeitszeit hattest.

Also statt Verbesserung Verschlimmerung.

Das kannst du alles erstmal selbst begründen, auch ohne Anwalt. Anwalt wirst du benötigen, falls das neue GA tatsächlich unter 20% fällt UND dein Widespruch scheitert. Die Aussage vom GA mit den 2 Jahren ist völlig falsch. Vor allem wenn du schon trophische Störungen hast, die sogar sichtbar sind...

Ich würde die Pferde nicht scheu machen

Entgegenwirken könntest du höchstens mit dem, indem du einen Verschlimmerungsantrag stellst. Der BG also zuvorkommst. Dann wird die BG wahrscheinlich sagen "nö" imemrnoch 20% und nicht mehr, aber eben auch nicht weniger...

Gruß M
 
Aber eine Rechtsschutzversicherung würde ich jetzt abschließen. Noch liegt nichts bei Gericht.

@Tobias..... es ging um eine "lumpige" berufliche Reha..... DRV.

Im Jan. 2016 hatte ich einen AU (liege im Verfahren mit BG) .... bin ausgesteuert. Der Amtsarzt hat für eine berufliche Reha plädiert. Die Reha-Abteilung hat den Antrag gleich an die DRV weitergeleitet. Neuer Antrag also im März 2018.... der Gerichtstermin Mai 2018. Den neuen Antrag wollte die DRV unter den Tisch fallen lassen. Gab dann erst Streit..... Jetzt liege ich schon wieder im Widerspruchsverfahren mit det DRV. Trotz Amtsarzt des Jobcenters!

Ich "weiß nicht", was in diesem Land los ist. Aber Fakt ist, dass seit der Agenda 2010 Erwerbsminderungsrenten, Reha-Maßnahmen, bg-liche Verfahren in Masse rückläufig sind! Obwohl Gelder vorhanden sind, wird es den Versicherten vorenthalten!


LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema Rechtsschutzversicherung:
anders als beim Zivilrecht (ab Unfalldatum) tritt beim Sozialrecht, der Versicherungsfall, erst ab Bescheiderstellung
ein. Somit kann man beim Sozialrecht eine RS abschließen, obwohl das Ereigis schon eingetreten war.
Aber.... man hat bei den RS Versicherungen i. d. R. , eine gewisse Wartefrist. (normal 3 Monate, aber auch je nach Versicherung 0)
 
Zuletzt bearbeitet:
Top