Hallo Zusammen,
ich habe bereits vor 2 Jahren eine Reha erhalten, die von der Rentenversicherung übernommen worden ist. Mittlerweile bin ich von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte ALG 2. Mein Arbeitsvertrag besteht aber noch. Ich bin immer noch nicht arbeitsfähig, so dass mein Arzt mich dazu aufgefordert, einen weiteren Antrag für eine Reha zu stellen. Nun bleibt aber die Frage nach der Zuständigkeit der Kostenträger. Zahlt jetzt wieder die Rentenkasse oder muss ich mich jetzt an die Krankenkasse wenden?
Herzliche Grüße
Lilie13
ich habe bereits vor 2 Jahren eine Reha erhalten, die von der Rentenversicherung übernommen worden ist. Mittlerweile bin ich von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte ALG 2. Mein Arbeitsvertrag besteht aber noch. Ich bin immer noch nicht arbeitsfähig, so dass mein Arzt mich dazu aufgefordert, einen weiteren Antrag für eine Reha zu stellen. Nun bleibt aber die Frage nach der Zuständigkeit der Kostenträger. Zahlt jetzt wieder die Rentenkasse oder muss ich mich jetzt an die Krankenkasse wenden?
Herzliche Grüße
Lilie13