fliedertiger
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Hallo,
vor ein paar Jahren sind Kostenübernahmeerklärungen für außergewöhnliche Leistungen die von den gesetzl. Krankenkassen nicht übernommen werden im Umlauf.
Ich selber habe diese Erklärung an der Uniklinik Münster Abt. Neurologie nicht unterschrieben und deshalb konnte eine Untersuchung auf Überweisung meines Hausarztes nicht durchgeführt werden.
Hintergrund war, daß ich am Tag der vorgesehenen Untersuchung ja dem Arzt sagen könne, daß ich nur Leistungen in Anspruch nehme, die auch von der KK gezahlt werden, die Kostenübernahmeerklärung jedoch für IMMER gültig sein solle, auch wenn ich eben per Notarzt etc. eingeliefert werde.
Diesen Blankoscheck habe ich verweigert und auch ein wenig Zoff bei Krankenkasse und Klinikleitung verursacht ...
fliedertigerische Grüße
vor ein paar Jahren sind Kostenübernahmeerklärungen für außergewöhnliche Leistungen die von den gesetzl. Krankenkassen nicht übernommen werden im Umlauf.
Ich selber habe diese Erklärung an der Uniklinik Münster Abt. Neurologie nicht unterschrieben und deshalb konnte eine Untersuchung auf Überweisung meines Hausarztes nicht durchgeführt werden.
Hintergrund war, daß ich am Tag der vorgesehenen Untersuchung ja dem Arzt sagen könne, daß ich nur Leistungen in Anspruch nehme, die auch von der KK gezahlt werden, die Kostenübernahmeerklärung jedoch für IMMER gültig sein solle, auch wenn ich eben per Notarzt etc. eingeliefert werde.
Diesen Blankoscheck habe ich verweigert und auch ein wenig Zoff bei Krankenkasse und Klinikleitung verursacht ...
fliedertigerische Grüße