oerni
Erfahrenes Mitglied
Hi Alle,
SPD fordert von Lobbyisten Offenlegung der Finanzen
von Peter Ehrlich (Berlin)
Die SPD will nur noch solchen Verbänden und Lobbygruppen die Teilnahme an Anhörungen von
Bundestag und Regierung ermöglichen, die ihre Finanzierung offenlegen.
Die Abgeordneten Peter Friedrich und Christian Lange stellten eine entsprechende Initiative vor.
Ziel der Vertreter der jungen Gruppe in der SPD-Fraktion und der sogenannten Netzwerker ist,
die rund 2040 beim Bundestag eingetragenen Lobbygruppen zu mehr Transparenz zu zwingen.
Die Lobbygruppen sollen zur Offenlegung ihrer Finanzen gezwungen werden
Der Vorstoß belebt die Diskussion über die Lobbyarbeit. Nachdem die Abgeordneten inzwischen
ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen, soll auch die Rolle der Verbände und anderer Interessenvertreter
für die Öffentlichkeit durchschaubarer werden. Für Politik und Öffentlichkeit "muss eindeutig nachvollziehbar sein,
in wessen Namen dieser Verband handelt und woher seine finanziellen und sonstigen Ressourcen stammen",
erklärten Lange und Friedrich. Intransparenz dagegen könne die Legitimität demokratischer Entscheidungen gefährden.
Der Bundestag ist innerhalb der EU das einzige Parlament, bei dem sich Lobbyisten förmlich registrieren lassen müssen.
Bereits 1973 wurde die Einrichtung einer Lobbyistenliste beschlossen. Jede Gruppe, die Interessen gegenüber Bundestag
und Regierung vertritt, muss die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung sowie die Mitgliederzahl nennen.
Friedrich kritisierte, dass der Bundestag sich nicht immer an die eigenen Regeln halte. Er legte eine Liste von Verbänden vor,
die an Anhörungen teilgenommen hatten, ohne registriert zu sein. Selbst die gegen Korruption streitende
Organisation Transparency International sei einmal bei einer Anhörung gewesen, ohne registriert zu sein.
Inzwischen allerdings ist Transparency offiziell gemeldet.
Die SPD-Abgeordneten wollen erreichen, dass auch die Bundesverwaltung in ihrer Geschäftsordnung festlegt,
bei internen Anhörungen nur Lobbyisten zuzulassen, die ihre Finanzierung dem Bundestag offenlegen.
(Lobbyistengruppe: HVBG)
SPD fordert von Lobbyisten Offenlegung der Finanzen
von Peter Ehrlich (Berlin)
Die SPD will nur noch solchen Verbänden und Lobbygruppen die Teilnahme an Anhörungen von
Bundestag und Regierung ermöglichen, die ihre Finanzierung offenlegen.
Die Abgeordneten Peter Friedrich und Christian Lange stellten eine entsprechende Initiative vor.
Ziel der Vertreter der jungen Gruppe in der SPD-Fraktion und der sogenannten Netzwerker ist,
die rund 2040 beim Bundestag eingetragenen Lobbygruppen zu mehr Transparenz zu zwingen.
Die Lobbygruppen sollen zur Offenlegung ihrer Finanzen gezwungen werden
Der Vorstoß belebt die Diskussion über die Lobbyarbeit. Nachdem die Abgeordneten inzwischen
ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen, soll auch die Rolle der Verbände und anderer Interessenvertreter
für die Öffentlichkeit durchschaubarer werden. Für Politik und Öffentlichkeit "muss eindeutig nachvollziehbar sein,
in wessen Namen dieser Verband handelt und woher seine finanziellen und sonstigen Ressourcen stammen",
erklärten Lange und Friedrich. Intransparenz dagegen könne die Legitimität demokratischer Entscheidungen gefährden.
Der Bundestag ist innerhalb der EU das einzige Parlament, bei dem sich Lobbyisten förmlich registrieren lassen müssen.
Bereits 1973 wurde die Einrichtung einer Lobbyistenliste beschlossen. Jede Gruppe, die Interessen gegenüber Bundestag
und Regierung vertritt, muss die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung sowie die Mitgliederzahl nennen.
Friedrich kritisierte, dass der Bundestag sich nicht immer an die eigenen Regeln halte. Er legte eine Liste von Verbänden vor,
die an Anhörungen teilgenommen hatten, ohne registriert zu sein. Selbst die gegen Korruption streitende
Organisation Transparency International sei einmal bei einer Anhörung gewesen, ohne registriert zu sein.
Inzwischen allerdings ist Transparency offiziell gemeldet.
Die SPD-Abgeordneten wollen erreichen, dass auch die Bundesverwaltung in ihrer Geschäftsordnung festlegt,
bei internen Anhörungen nur Lobbyisten zuzulassen, die ihre Finanzierung dem Bundestag offenlegen.
(Lobbyistengruppe: HVBG)