Rick-Martin
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 22 Jan. 2019
- Beiträge
- 6
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe das Forum eifrig durchforstet und den Eindruck erlangt, dass hier viele sehr fachkundige Personen vertreten sind. Daher würde ich mich freuen, wenn der ein oder andere User die Muße hätte, mir seine Einschätzung hinsichtlich meines konkreten Sachverhaltes mitzuteilen. Dass das im Ernstfall den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, steht außer Frage.
Es geht darum, dass die Funktionsfähigkeit meiner Hand nach einem Unfall so gut wie gar nicht mehr besteht. Die private Unfallversicherung hat zur Feststellung der Invalidität ein Gutachten eingeholt. Was mich irritiert, ist, dass ich dem Gutachten zwar inhaltlich folgen kann, dass ich aber gerade deshalb sehr darüber irritiert bin, dass nur ein Invaliditätswert von 1/2 festgesetzt wurde.
Meine Frage ist daher tatsächlich nur, ob die schriftlichen Ausführungen mit dem Wert korrespondieren oder ob es nicht gar einen Widerspruch darstellt.
"[...]Unfallbedingte Diagnose:
- stark eingeschränkte Funktionsfähigkeit der rechten Hand nach schwerer Heilentgleisung mit CRPS infolge Strecksehnenverletzung am Mittelfinger und Operation
- Eingesteiftes Mittelfingermittelgelenk in 45 Grad, Überstreckung des Grundgelenkes, Streckstellung des Endgelenkes
- Schonhaltung aller übriger Finger in Beugung der Mittelgelenke und schmerzhafte Steife aller Fingergelenke
- Aufgehobener Faustschluss, Grob- und Spitzgriff
- Eingeschränkte Opposition des Daumena
- Endgradig eingeschränkte Beweglichkeit des rechten Handgelenks
- Berührungs-, Ruhe- und Bewegungsschmerz
Es ist ein Endzustand der Verletzungsfolgen (Invalidität) eingetreten.
Bemessung der Invalidität zurzeit und auf Dauer: 1/2
Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich. [...]"
Das Gutachten umfasst natürlich wesentlich mehr Seiten, auf denen u.a. auch auf die Verschmächtigung der Muskulatur etc. eingegangen wird. Ich denke aber, dass die Diagnosen für die Festsetzung des Invaliditätswertes bedeutsam sein dürften.
Und eben jene Diagnosen spiegeln sich meines Erachtens nicht in dem festgesetzten Wert wider.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für die Mühe!
Rick
ich habe das Forum eifrig durchforstet und den Eindruck erlangt, dass hier viele sehr fachkundige Personen vertreten sind. Daher würde ich mich freuen, wenn der ein oder andere User die Muße hätte, mir seine Einschätzung hinsichtlich meines konkreten Sachverhaltes mitzuteilen. Dass das im Ernstfall den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, steht außer Frage.
Es geht darum, dass die Funktionsfähigkeit meiner Hand nach einem Unfall so gut wie gar nicht mehr besteht. Die private Unfallversicherung hat zur Feststellung der Invalidität ein Gutachten eingeholt. Was mich irritiert, ist, dass ich dem Gutachten zwar inhaltlich folgen kann, dass ich aber gerade deshalb sehr darüber irritiert bin, dass nur ein Invaliditätswert von 1/2 festgesetzt wurde.
Meine Frage ist daher tatsächlich nur, ob die schriftlichen Ausführungen mit dem Wert korrespondieren oder ob es nicht gar einen Widerspruch darstellt.
"[...]Unfallbedingte Diagnose:
- stark eingeschränkte Funktionsfähigkeit der rechten Hand nach schwerer Heilentgleisung mit CRPS infolge Strecksehnenverletzung am Mittelfinger und Operation
- Eingesteiftes Mittelfingermittelgelenk in 45 Grad, Überstreckung des Grundgelenkes, Streckstellung des Endgelenkes
- Schonhaltung aller übriger Finger in Beugung der Mittelgelenke und schmerzhafte Steife aller Fingergelenke
- Aufgehobener Faustschluss, Grob- und Spitzgriff
- Eingeschränkte Opposition des Daumena
- Endgradig eingeschränkte Beweglichkeit des rechten Handgelenks
- Berührungs-, Ruhe- und Bewegungsschmerz
Es ist ein Endzustand der Verletzungsfolgen (Invalidität) eingetreten.
Bemessung der Invalidität zurzeit und auf Dauer: 1/2
Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich. [...]"
Das Gutachten umfasst natürlich wesentlich mehr Seiten, auf denen u.a. auch auf die Verschmächtigung der Muskulatur etc. eingegangen wird. Ich denke aber, dass die Diagnosen für die Festsetzung des Invaliditätswertes bedeutsam sein dürften.
Und eben jene Diagnosen spiegeln sich meines Erachtens nicht in dem festgesetzten Wert wider.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für die Mühe!
Rick