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Korrespondiert der Invaliditätsgrad mit dem Inhalt des Gutachtens?

Rick-Martin

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Jan. 2019
Beiträge
6
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe das Forum eifrig durchforstet und den Eindruck erlangt, dass hier viele sehr fachkundige Personen vertreten sind. Daher würde ich mich freuen, wenn der ein oder andere User die Muße hätte, mir seine Einschätzung hinsichtlich meines konkreten Sachverhaltes mitzuteilen. Dass das im Ernstfall den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, steht außer Frage.
Es geht darum, dass die Funktionsfähigkeit meiner Hand nach einem Unfall so gut wie gar nicht mehr besteht. Die private Unfallversicherung hat zur Feststellung der Invalidität ein Gutachten eingeholt. Was mich irritiert, ist, dass ich dem Gutachten zwar inhaltlich folgen kann, dass ich aber gerade deshalb sehr darüber irritiert bin, dass nur ein Invaliditätswert von 1/2 festgesetzt wurde.
Meine Frage ist daher tatsächlich nur, ob die schriftlichen Ausführungen mit dem Wert korrespondieren oder ob es nicht gar einen Widerspruch darstellt.

"[...]Unfallbedingte Diagnose:

- stark eingeschränkte Funktionsfähigkeit der rechten Hand nach schwerer Heilentgleisung mit CRPS infolge Strecksehnenverletzung am Mittelfinger und Operation
- Eingesteiftes Mittelfingermittelgelenk in 45 Grad, Überstreckung des Grundgelenkes, Streckstellung des Endgelenkes
- Schonhaltung aller übriger Finger in Beugung der Mittelgelenke und schmerzhafte Steife aller Fingergelenke
- Aufgehobener Faustschluss, Grob- und Spitzgriff
- Eingeschränkte Opposition des Daumena
- Endgradig eingeschränkte Beweglichkeit des rechten Handgelenks
- Berührungs-, Ruhe- und Bewegungsschmerz

Es ist ein Endzustand der Verletzungsfolgen (Invalidität) eingetreten.
Bemessung der Invalidität zurzeit und auf Dauer: 1/2
Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich. [...]"

Das Gutachten umfasst natürlich wesentlich mehr Seiten, auf denen u.a. auch auf die Verschmächtigung der Muskulatur etc. eingegangen wird. Ich denke aber, dass die Diagnosen für die Festsetzung des Invaliditätswertes bedeutsam sein dürften.
Und eben jene Diagnosen spiegeln sich meines Erachtens nicht in dem festgesetzten Wert wider.

Wie seht ihr das?

Vielen Dank für die Mühe!

Rick
 
Hallo Rick,
wenn Deine Diagnosen, wie sie der Gutachter beschreibt zutreffen, dann ist der Wert der Invalidität zu niedrig. Hast Du den Sachverhalt mal mit einem Deiner Ärzte besprochen?
Was sagen die zu dieser Bewertung.

Gruß von der Seenixe
 
Guten Morgen Seenixe,

danke für die Rückmeldung.

Ja, das habe ich. Dieser vertritt die Ansicht, dass die Diagnosen damals korrekt aufgeführt wurden - der Zustand hat sich sogar weiter verschlechtert -, dass aber deshalb erst recht nicht nachvollziehbar sei, weshalb nur ein Invaliditätsgrad von 1/2 angesetzt wurde. Auf Grund des klinischen Befundes sowie der aufgeführten Diagnosen sei seines Erachtens ein Handwert von 1/1 festzusetzen.

Wie sähe das nun in der Praxis aus?
Da das Gutachten inhaltlich nicht angeprangert wird und diesbezüglich auch weiteren Gutachten entspricht, in denen der GdB und die MdE festgesetzt wurden, geht es ja wirklich "nur" darum, dass der Invaliditätsgrad nicht passt. Wäre der Weg dann dennoch ein Gegengutachten in Auftrag zu geben?
Vielleicht denke ich da zu laienhaft, aber besteht nicht die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass ganz offenkundig ein (Logik-)Fehler vorliegt? Etwas überspitzt formuliert, kann man ja auch nicht gutachterlich feststellen, dass das Bein abgetrennt wurde, aber dann nur den halben Beinwert festlegen.
 
Hallo Rick,
Gegenüber der Versicherung würde ich erst mal Widerspruch gegen die Invaliditätseinschätzung des Gutachters schriftlich einlegen. Meist senden sie das Gutachten dann noch einmal zu einem Gutachterinstitut zur Begutachtung nach Aktenlage. Du solltest mit Deiner Begründung relativ allgemein bleiben - so von wegen Nachvollziehbarkeit und Meinung Deines behandelnden Arztes. Du schreibst nichts zum Zeitrahmen - Unfallzeitpunkt- Wichtige Drei-Jahres-Frist - AUB ... hier solltest Du unbedingt in Deine AUB schauen um keine Fristen zu versäumen. Außerdem ist in diesen Vertragsbedingungen auch festgelegt, wie eine weitere Begutachtung erreicht werden kann.
Notfalls bleibt nur der Weg über eine Klage, welche aber einige Kosten verursacht.

Gruß von der Seenixe
 
Ok, danke für die Hinweise.
Welchen Handwert würdest du denn auf Grund der Diagnosen als angemessen erachten? Teilst du die Meinung meines Arztes?
 
Hallo,

da ich bisher mit Handverletzungen verschont bin, kann ich nicht aus eigener Erfahrung berichten. Ich gehe auf Grund der Diagnosen eher von 100 % Invalidität der Hand - dann mal dem Handwert.

Gruß von der Seenixe
 
Ich danke dir für deine unverbindliche Einschätzung und wünsche dir, dass du auch weiterhin verschont bleibst.

Sollte es noch weitere User mit etwaigen Erfahrungswerten geben, freue ich mich natürlich.
 
Hallo Rick,

ggf. solltest Du Deine Fragen noch mal in der Rubrik CPRS / Morbus Sudeck stellen.

Was ich bei Dir nicht genau verstehe, was hat Deine private Versicherung mit dem von Dir erwähnten Gutachten der BG -> MdE zu tun?

Hast Du die beiden GA jeweils zur Verfügung gestellt?

Das ist nicht immer klug, denn BG- MdE ist gesetzliche Unfallversicherung und bei Dir geht es um Zivilrecht jetzt.

Wer waren jeweils für welches Recht Deine Gutachter?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

danke auch dir für deine Hinweise.

Die Gutachten hinsichtlich GdB und MdE haben nichts mit dem Gutachten der privaten Unfallversicherung zu tun. Sie lagen der privaten Unfallversicherung auch nicht vor.
Es fällt allerdings auf, dass sie hinsichtlich der Diagnosen sehr ähnlich sind.

@seenixe : Kann man den Thread in die Rubrik "CRPS/Morbus Sudeck" kopieren oder müsste ich ihn neu erstellen?
 
Hallo,

ich würde Dich bitten, einen neuen Beitrag zu schreiben, weil es da um die medizinischen Aspekte gehen sollte und nicht um die Versicherungstechnischen Probleme.

Gruß von der Seenixe
 
Ok, dann denke ich, dass er hier richtig eingestellt und ein weiterer Thread nicht erforderlich ist.
 
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