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Kopie Krankenakte

Hallo Marima,

ist dir eigentlich recht, wenn die "Übersetzung" öffentlich geschieht?
Dort, wo #Sekundant "bes." liest, lese ich "bds." = beidseits (steht Ende einer Zeile).

Ich stolpere v.a. über die Auskunft der Ärztekammer.
M.W. ist "Krankenakte" das selbe wie "Patientenakte" und die Patientenakte darf eingesehen werden, Anrecht auf Kopien gegen Bezahlung etc., oben alles genannt, es gibt viel dazu im www und hier noch eine Übersicht: Wussten Sie folgende 8 Dinge über Patientenakten? – Schupp-Heiny (Ich hab nicht geprüft, wie seriös die Quelle ist, aber diese Infos waren auch in seriösen Quellen zu finden.)

Wie sehen die anderen User das:
Gibt es evtl. rechtlich einen Unterschied zw. Einsichtnahme von Akten vor der Änderung des Gesetzes (also alten Akten) und denen, die danach angelegt wurden? - Sollte man bei der ÄK nachhaken ?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, @HWS-Schaden hat recht und ich es vergessen - das recht auf einsicht (u kopie) der patientenakte ist seit einiger zeit sogar gesetzlich vorgesehen. und auch ja, was die ÄK da von sich gibt, lässt tief blicken. das solltest du ggf mal schriftlich anfordern, ob sie diese aussage auch noch so aufrecht erhalten, ist zu bezweifeln. eine nette e-mail dürfte genügen.

und zur patientenakte (=krankenakte) gehören uU auch andere unterlagen wie befunde, befundberichte an dritte, alles, was mit der behandlung in zusammenhang steht. wichtig sind diese deshalb, weil ggf daraus hervor geht, wie ausführlich die akte geführt wurde und ob sämtliche befunde erhoben und richtig interpretiert wurden, die behandlung demnach richtig war.


gruss

Sekundant
 
Hallo Marima,

Du hast ja schon viele Tipps bekommen, aber es lohnt sich auch zu überprüfen, ob der Arzt alles richtig aufgenommen hat oder einige Details weggelassen wurden. Hat Dein Hausarzt nicht einen Bericht über Deine Behandlung erhalten? Vielleicht kann er andernfalls seinen Kollegen darum bitten?

Viele Grüße und viel Erfolg

Lilie13
 
Hallo und Danke an alle,

nur wenn man etwas von sich preis gibt, kann einem geholfen werden.

Ich bin auf der Suche nach kleinen Bausteinen für mein Verfahren und wieder einmal hat sich die eine Woche Arbeit voll gelohnt, dank Sekundant ist mir "FBA 20" ins Auge gefallen, dieses ist im Verlauf meiner Erkrankung ein wichtiger Baustein.

Ich habe von dem Orthopäden auch ein altes Röntgenbild bekommen, wenn ein Radiologe es sich damals angeschaut hätte, wäre mein Leben anders verlaufen, aber es geht nicht gegen diesen Orthopäden, dann müsste ich noch 10 andere blinde Orthopäden verklagen.

MFG Marima
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Sekundant,

in deinem Link steht sogar meine Erkrankung wörtlich drin.

MFG Marima
 
Hallo zusammen,

ich habe nochmal eine neue Frage zu diesem Thema:

Ich kämpfe ja auch noch damit alles von verschiedenen Ärzten zusammenzubekommen.

Heute teilte eine Praxis mir mit, sie können mir die Kopien nicht zusenden, da sie meine Versichertenkarte zunächst einlesen müssten, da ich ja dieses Quartal noch nicht da war.

Mir kommt das komisch vor. Was wollen sie denn mit der KK abrechnen? es ist nur ein Befund... 4 Seiten, unf Gebühr muss ich eh selbst tragen...


Gruß M
 
Hallo mercury,

Mein Vorschlag:

schreib an die Praxis, dass sie dir die Unterlagen bis .... übersenden sollen.

Und füge noch hinzu: dass dazu kein Einlesen der Versicherungskarte notwendig ist.

Lg. Rolandi
 
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