Hallo zusammen,
habe gestern auf einer Feier von einem pöbelnden und betrunkenen Gast einen Kopfstoß ins Gesicht versetzt bekommen. Ich selbst war nüchtern und hatte mich soweit unter Kontrolle, dass ich mich nicht zu einem Zurückschlagen verleiten lassen habe, obwohl ich einen Kopf größer bin und doppelt trainiert.
Habe dann die Polizei verständigt, die dann auch die Unfallaufnahme vollzogen hat.
Ich selbst bin dann ins Krankenhaus gefahren, wo mir zunächst kein Bruch diagnostiziert wurde. Da die Schmerzen dann über Nacht schlimmer geworden sind, bin ich in ein anderes Krankenhaus gefahren, wo dann ein Nasenbeinprellung, eine Oberkieferprellung und eine Oberlippenprellung diagnostiziert wurden. Ich habe starke Behinderungen beim Atmen und eine geschwollene Nase.
Nun meine Frage: Kann ich hier Schmerzensgeld verlangen? Der Täter ist 20 und berufstätig, somit sollten eigentlich alle Voraussetzungen gegeben sein?
Vielen Dank für eure Hilfe!
habe gestern auf einer Feier von einem pöbelnden und betrunkenen Gast einen Kopfstoß ins Gesicht versetzt bekommen. Ich selbst war nüchtern und hatte mich soweit unter Kontrolle, dass ich mich nicht zu einem Zurückschlagen verleiten lassen habe, obwohl ich einen Kopf größer bin und doppelt trainiert.
Habe dann die Polizei verständigt, die dann auch die Unfallaufnahme vollzogen hat.
Ich selbst bin dann ins Krankenhaus gefahren, wo mir zunächst kein Bruch diagnostiziert wurde. Da die Schmerzen dann über Nacht schlimmer geworden sind, bin ich in ein anderes Krankenhaus gefahren, wo dann ein Nasenbeinprellung, eine Oberkieferprellung und eine Oberlippenprellung diagnostiziert wurden. Ich habe starke Behinderungen beim Atmen und eine geschwollene Nase.
Nun meine Frage: Kann ich hier Schmerzensgeld verlangen? Der Täter ist 20 und berufstätig, somit sollten eigentlich alle Voraussetzungen gegeben sein?
Vielen Dank für eure Hilfe!