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Kopfnuss - Schmerzensgeld?

Spartan67

Nutzer
Registriert seit
4 März 2012
Beiträge
1
Hallo zusammen,

habe gestern auf einer Feier von einem pöbelnden und betrunkenen Gast einen Kopfstoß ins Gesicht versetzt bekommen. Ich selbst war nüchtern und hatte mich soweit unter Kontrolle, dass ich mich nicht zu einem Zurückschlagen verleiten lassen habe, obwohl ich einen Kopf größer bin und doppelt trainiert.
Habe dann die Polizei verständigt, die dann auch die Unfallaufnahme vollzogen hat.
Ich selbst bin dann ins Krankenhaus gefahren, wo mir zunächst kein Bruch diagnostiziert wurde. Da die Schmerzen dann über Nacht schlimmer geworden sind, bin ich in ein anderes Krankenhaus gefahren, wo dann ein Nasenbeinprellung, eine Oberkieferprellung und eine Oberlippenprellung diagnostiziert wurden. Ich habe starke Behinderungen beim Atmen und eine geschwollene Nase.

Nun meine Frage: Kann ich hier Schmerzensgeld verlangen? Der Täter ist 20 und berufstätig, somit sollten eigentlich alle Voraussetzungen gegeben sein?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Hallo Spartan,

vielleicht kannst Du von der privaten HPV Deines Unfallgegners (Verursachers) Schmerzensgeld verlangen....kann ich Dir aber nicht sagen.
Vielleicht wäre hier eine RA-Auskunft sehr gut.....mal sehen ob sich unsere Spezialisten hier melden.

Aber.... hast Du eine private Unfallversicherung?
Dann melde diesen Unfall schriftlich. Du kannst jetzt noch nicht wissen ob der Zusammenstoß spätere Folgen hat.
Schreibe ein Protokoll vom Zusammenstoß, sichere Zeugenanschriften und sammel alle Belege der Ärzte.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Nun meine Frage: Kann ich hier Schmerzensgeld verlangen?

Hallo Spartan67, klare Antwort: Ja klar! Vom Täter persönlich kannst Du Schmerzensgeld verlangen, von dessen Haftpflichtversicherer, falls vorhanden, übrigens nicht, weil die weder bei Vorsatztaten noch bei Alkohol zahlen müssen...

Für Details, insbesondere zur Frage der Höhe des Schmerzensgeldes und mögliche weitere Ansprüche (Zuzahlung Medikamente, Fahrtkosten etc) gebe ich Dir die dringende Empfehlung, einen Anwalt aufzusuchen. Bestenfalls hast Du eine Rechtschutzversicherung, aber auch ohne ist das kein Problem, denn die Kosten Deines Anwalts muss im Ergebnis auch der Schädiger zahlen.

Wenn gegen den Schädiger ein Strafverfahren wg Körperverletzung läuft kann man als Geschädigter einen Antrag auf Schmerzensgeld bereits in diesem Strafverfahren geltend machen, das ganze nennt sich Adhäsionsverfahren und spart die Mühen eines zivilrechtlichen Rechtsstreites... Wie gesagt, ab zum Anwalt mit Dir!

Gruss,
Double999
 
Ein Adhäsionsverfahren fahren kann ich nur abraten, weil die höhe sehr gering ausfällt wie wenn Du ein ziviles Gerichtsverfahren machst.

Ich hätte auch die Chance gehabt, aber bei mir ist das auch mehr Verletzungen.
Mein AW hat mir davon abgeraten, weil die Richter von Zivilprozesse immer mehr Schadensersatz fordern wie ein Richter der Strafprozess macht.
 
Hallo,

ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen und Schmerzensgeld fordern. Ob du Schmerzensgeld bekommst, entscheidet dann letzendlich natürlich der Richter. Aber Ich denke das deine Chance recht gut ist. Selbst wenn es nur 1000 Euro wären.

Übrigens Respekt, dass du ruhig geblieben bist und dem Täter keine reingedonnert hast.

Siehe dazu:
"Die Bemessungsgrundlage ist eine Frage des Einzelfalls und liegt zuletzt allein im Ermessen des Richters. Die so genannten Schmerzensgeldtabellen bieten da allenfalls einen ersten Eindruck. Wichtig sind Ausmaß und Schwere der Verletzung, die dadurch hervorgerufenen Schmerzen, die Lebensbeeinträchtigungen, die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und die Schwere der Schuld. Neben einer einmaligen Schmerzensgeldzahlung kommen fortlaufende Renten in Betracht.

(Quelle: Schmerzensgeld - Deutsche Anwaltshotline)

Halt uns auf dem Laufenden. Könnte wohl eine längere Geschichte daraus werden. Viel Erfolg! :)
 
Hallo,

Spartan67 war nur einen Tag (vor 3 Monaten) hier im Forum.
Ich glaube die Antworten können wir uns sparen:rolleyes:.

Gruß
Kai-Uwin
 
Uuii! Na, das wird er aber ohnehin nicht mehr erfahren, wenn bis jetzt nichts gemacht wurde, da sicher längst verjährt.


Gruss

Sekundant


Wie meinst du das? :confused:

Das ganze ist doch erst im März 2012 passiert... Verjährt so eine Tat so schnell? Immerhin wurden doch von der Polizei die Daten aufgenommen wurden, wenn ich das richtig verstanden habe... Oder übersehe da irgendetwas? :eek:

Gruß

Serpico
 
Ok,

ist mir beim Querlesen durchgerutscht, aber dennoch: das sagt noch nichts darüber, ob auch Strafantrag gestellt wurde, und der ist bei Körperverletzungimmer nötig.

Immerhin wurden doch von der Polizei die Daten aufgenommen

Zudem ist sein Interesse daran anscheinend nicht sehr gross:

Beitrag vom 04.03.2012, 14:54

Letzte Aktivität: 04.03.2012 21:25


Gruss

Sekundant
 
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