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Kopfgelenksinstabilität? Probleme Atlas / Axis - Verschlechterung durch Spineliner Therapie

Hallo Markus123,

DAS Argument für Upright-MRT-Aufnahmen ist ja, dass nur dort realistisch dargestellt werden kann, wie sich die Bewegungen der Halswirbelsäule unter Belastung des Kopfes darstellen.

Im entspannten Liegen hat die HWS eine ganz andere Position bei Bewegungen als im Sitzen mit dem Gewicht des Kopfes obendrauf. Und das kann bei Kopfneigungen schon einen gewaltigen Unterschied machen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Ja, dieses Argument habe ich auch im Widerspruch gebracht. Wie gesagt, man wird sehen ob ich damit Erfolg habe. Ansonsten muss ich wohl klagen.
 
Hallo Manuf,

meine Instabilität wurde damals aufgrund von Funktions-Röntgen erkannt. Eine MRT-Untersuchung ist geeignet - wie Du sicher weißt - um speziell die Weichteile abzubilden.

Gruß Bobb
 
Hallo,

ich konnte gestern mit Dr. Förg selbst telefonieren wegen der Diskussion hier im Forum, ob bei der Kopfgelenksuntersuchung auch die Kippung des Kopfes nach vorne/zurück enthalten ist. Klare Antwort von ihm: NEIN
Die Kopfgelenkuntersuchung beinhaltet also: Neutralstellung, Rotation nach links und rechts, Kippung seitlich links und rechts.

Wenn bei der Kopfgelenks-MRT also eine zusätzliche Kippung des Kopfes nach vorne und zurück gewünscht wird, wäre das eine ganz neue Untersuchung, die extra abzurechnen wäre in gleicher Höhe wie die obige Untersuchung. Das heißt 5 Bilder genausoviel wie extra 2.

Bei der MRT der HWS ist die Kippung nach vorne und hinten natürlich dabei.

Gruß Bobb
 
Hallo Markus123,

es gäbe evtl. auch noch das Argument, dass Funktionsaufnahmen im Liegen gar nicht möglich sind, weil Dir z.B. bei Drehung des Kopfes im Liegen sofort Schwarz vor Augen wird. Ich habe zur Zeit dieses Problem; kann den Kopf im Stehen in alle Richtungen sehr weit drehen, aber sobald etwas Druck beim Liegen auf das Haupt kommt, sehe ich Schwarz (wörtlich gemeint)
Halte mir aber dieses Argument noch in Reserve, falls meine normalen Begründungen meines Arztes für den MDK nicht ausreichen.

Gruß Bobb
 
Hallo zusammen,

bei mir war es genau so. Ich hab das Upright mit Facharztüberweisung und allen genannten Argumenten bei der Gkv (AOK) beantragt und wurde ablehnt. Bin dann ins Widerspruchverfahren und bekam 2 negative Gutachten des MDK. Keinerlei Rücksichtnahme auf bisherige Urteile, Schmerzsymptome im Liegen, Platzangst usw. Ach mein letzter Versuch über die psychosomatische Schiene zwecks Klarheit der Diagnose und evtl. zusätzliche Behandlungskosten wurden nicht zugelassen. Wäre also nur der Weg zu klagen geblieben…Um meine Nerven aber zu schonen, habe ich mit meinem Sachbearbeiter ausgehandelt, dass mir zumindest die Kosten für ein konventionelles MRT (ca 400€) erstattet werden. Somit sind die 2x770€ für HWS + KG (ist in FFM genauso wie in München) zumindest etwas durch die GKV abgefedert worden.
LG
Guitar
 
Interessant ist ja, dass bei verschiedenen Leuten die Untersuchung genehmigt wurde. Hängt das dann vom MDK-Gutachter ab? Dürfte ja eigentlich nicht sein. Falls die sich bei mir komplett quer stellen, werde ich klagen. Zumindest müssen die Kosten übernommen werden, die der Krankenkasse bei Anfertigung eines Funktions-MRT im Liegen entstanden wären.
 
Interessant ist ja, dass bei verschiedenen Leuten die Untersuchung genehmigt wurde. Hängt das dann vom MDK-Gutachter ab? Dürfte ja eigentlich nicht sein. Falls die sich bei mir komplett quer stellen, werde ich klagen. Zumindest müssen die Kosten übernommen werden, die der Krankenkasse bei Anfertigung eines Funktions-MRT im Liegen entstanden wären.
Also mir wurde gesagt, dass wenn der Gutachter ablehnt, die KK garnicht genehmigen darf.
Mund abgelehnt haben die bei mir stets mit dem Todschlagsargument: Die Untersuchung ändert nichts an den Therapieformen.
 
Die Untersuchung ändert nichts an den Therapieformen.
Das stimmt ja nicht. Bei einer Instabilität darf man vieles ja nicht machen. Bei mir war übrigens die Begründung, dass man auch ein Kassen-Funktions-MRT im Liegen machen kann. Das stimmt aber nicht wirklich, weil es keine Radiologie gibt, die sowas macht. Man will halt nicht zahlen. Daher denke ich sollte man schon eine Klage in Erwägung ziehen. Vor dem Sozialgericht braucht es keinen Anwalt und es kostet auch nichts.
 
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