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Kopfgelenk ..Welche Untersuchungsmethode ist die Aussagekräftigste ?

Gabi13

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Apr. 2016
Beiträge
20
Liebe Forumsmitglieder,
brauche euren Rat habe schon MRT T2 für HWS nach Unfall erstellt.
Da wurde natürlich nicht auf Atlas und Kopfgelenke eingegangen!
Jetzt geht es um hoffentlich entphase bei der BG wahrscheinlich träume ich aber ich will den Neurologen objekiv meine Daten geben.
Contusio spinalis und nach 2 Jahren noch Schwindel...starke Kopfschmerzen.....
Ob die BG meinen HWS Schaden anerkennt ?
Deshalb will ich für eine neuere neurologische Begutachtung ein qualifiziertes MRT vorlegen.
Welches ist das bessere MRT des kranionervikalen Übergangs mit Schädelbasis unter besonderer Berücksichtigung des Kopfgelenkes so hat es mein HNO ausgestellt.
Wäre eine Kassenleistung
Oder ein Uprigth MRT finde bisher nur Privatpraxis wisst Ihr eine mit Kassenleistung?
Habe bei der Kasse heute einen Deal vorgeschlagen das ich die Retsumme drauflege meinten das Upright wäre wissenschaftlich nicht erwiesen.....
Die Besonderheiten des Upright-MRT - MRT München
Bin 59 und da findet man natürlich degrative Veränderungen .
Lieber spare ich und habe einen klaren Befund.
Wer hat Erfahrungen
Herzlichen Dank
Dieser Unfall lässt mich an drei Stellen kämpfen....wer nicht kämpft hat schon verloren
 
Guten Morgen Gabi,

zum röntgen kann ich dir leider nichts sagen, mir geht es mehr um deine Angabe einer "Contusio Spinalis", hast du diese über mehrere Wirbel, Instabil mit degenerativen Schäden des Rückenmark?

MfG


GSXR
 
Guten Morgen Gsxr,
HNO,D-Arzt,Pysio äussern immer wieder diesen Verdacht der Kopfgelenke , Atlas.
Habe zwei MRT HWS 2015 2017 und ich hatte nicht das Wissen und die Kraft nich vorher genau zu erkundigen was wichtig ist.
Eine Contusio spinalis der HWS.
Mir ist es wichtig jetzt die richtige MRT oder andere Untersuchungsmethode zu bekommen.
Habe sowieso soviel verbockt weil ich mit den ganzen Baustellen nicht klar komme.
Danke
sonniges Wochenende
Gaby
 
Hallo Gabi,

würde mich wunder, wenn deine KK auf deinen Vorschlag, dass du die Mehrkosten selber trägst eingehen würden!
Das ist gesetzlich nicht vorgesehen / erlaubt!
Ich kann dir nur sagen, dass ein Upright MRT nicht anerkannt wird!
Meine Erfahrung!
Falls deine HWS von der BG anerkannt werden würde, machen die nur, wenn ein Wirbelbruch vorhanden war / ist, dann fällst du unter die 1,0 % Anerkannten!
Also mach dir mal lieber nicht so viele Hoffnungen!
 
Hallo Gabi13,

die BG sollte dich mal beraten, welche Untersuchungen Sie den fordert um eine Kopfgelenkverletzung anzuerkennen. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt!

Nach den Erfahrungen der User hier, wird die BG dir keine Antwort geben, weil die sind nicht daran interessiert diese Verletzungsart anzuerkennen.

Mal an Alle: Wer hat seine Kopfgelnkverletzung anerkannt bekommen? Wenn ja durch wenn und wie?
M.E. wenn überhaupt eine Anerkennung möglich sein sollte, dann nur über den Klageweg SG und da sitzen auch nur Nein-Sager durch die Bank weg da!

Um mal Ansatzweise etwas nachweisn zu können sind M.I.n 3-Untersuchungen gefordert:

Manuall-Untersuchung speziell von Kopfgelenkexperten
HNO-Neurootologie(Zebris usw.)
Funktions-MRT-Untersuchungen (Up-right MRT)

Das heißt aber noch lange nicht das die BG was anerkennen möchte, weil wenn es um Ansprüche des VN geht, halten die sich nicht mal an Ihre eigenen Vorgaben und Vorschriften. Darauf solltest du dich jetzt schon mal einstellen. Du wirst auch eine Mauer der Ignorranz, Schweigen und Mobbing gegen dich treffen,

M.E. hat es nicht mit der richtigen MRT generell zu tun, sondern ob sich
1. dein D-Arzt damit auskenn will oder darf!
2. der D-Arzt überhaupt selbst die richtigen "Manuellen-Untersuchungen" kennt M.E. 99% haben keine Ahnung oder dürfen nicht auf Weissung der BG.
3. ob der Radiologe was sehen möchte oder darf, weil unter Umständen sind indirekte Hinweise manchmal auch im Normal-MRT zu sehen.

Man sollte auch wissen das in den Standart HWS-MRT keine Kopfgelenke zu sehen sind! Das müsste dann ein MRT-Schädel heißen C0-C3 sein und weil das im liegen erfolgt, ist diese Untersuchung nicht so aussagekräftig wie die in Funktion der Upright-MRT unter nartürlicher Gewichtsbelastung.

Jetzt ist aber der Murx an der Sache, das M.E. die 08/15 D-Ärzte u. Radiolgen der BG, nicht in der Lage sind und sein sollen, diese Aufnahmen zu befunden und auch nichts mit den Befunden anzufangen wissen können und sollen.
Dazu müssten Sie speziell geschult sein auch was die Funktionsweise der Kopfgelenke betrifft. Aber genau das wil jede BG verhindern, damit kein UO sein Recht bekommt.

Dann langt es immer wenn ein nicht Spezi der Null-Ahnung hat, mit Pauschalbeahuptungen alles abstreitet!

Was für Untersuchungen hat dein HNOler eigentlich mit dir gemacht, wenn er nur einen Verdacht äußert? Weil ein HNO-Neurootologe könnte diesem Verdacht besser nachkommen, der hätte bei Interesse eignetlich sehr gute Methoden zur Untersuchung.

Kauf dir bitte das Fachbuch "Beschleunigungsverletzung der HWS stand 2009" Graf,Weding,Grill, da werden deine meisten Fragen beantwortet und dir gehen schnell die Augen auf, was wirklich Sache ist.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo,

ich habe einmal einen Text gelesen, in etwa
"wenn nichts gefunden wurde, dann wurde nicht richtig gesucht!
Passt sehr gut zu dem Post von Isswasdoc!
 
Ich würde auch immer einen Neuroradiologen befunden lassen! Funktions MRT auch gut! Vielleichtkannst Du die Kosten von der Steuer zurückholen! L.g ☺
 
Hallo Gabi13,

der hier gefallene Begriff "Funktions-MRT" kann Missverständnisse hervorrufen, es gibt 1. das ohne Probleme kassenärztl. bezahlte "Funktions-MRT", bei dem man liegt und 2. das Upright-MRT, bei dem man sitzt.

Das Upright-MRT ist eine anerkannte Untersuchungstechnik, ggf. bittest du eine der 5 privatärztl. Praxen, die das in D anbieten, um eine Art Nachweis. In seltenen Fällen zahlen die gesetzl. KK das sogar und das täten sie nicht, wenn die Methode nicht anerkannt wäre.
Damit dass die BG sich bei der Anerkennung der Ergebnisse sträubt, muss man trotzdem rechnen, wie man an den Beiträgen einiger User sieht.

Ich an deiner Stelle würde, wenn du ein Upright finanzieren kannst, erst die konventionelle MRT machen lassen (mindestens so wie vom HNO veranlasst: "kranionervikaler Übergang mit Schädelbasis unter besonderer Berücksichtigung des Kopfgelenkes".) Evtl. kannst du mit dem HNO-Arzt noch besprechen, ob zusätzlich bestimmte Funktionsaufnahmen (im Liegen) gemacht werden sollen.

Mit den Ergebnissen würde ich dann ein Upright machen lassen (wenn möglich, ggf mit Ratenzahlung).

Auf deinen bisherigen MRTs wurde vermutlich die HWS erst ab C3 abwärts aufgenommen.
Das ist üblich so. Bis man als Patient kapiert hat, dass C0 bis C3 gar nicht befundet wurden, das aber wichtig wäre, vergeht sehr oft wertvolle Zeit. Wenn / Dass dein HNO - ohne Drängen deinerseits - anweist, C0-C3 zu befunden, spricht m.E. für ihn.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hws Schaden,
Ich meinte auch das upright Mrt! Das hast Du ganz richtig beschrieben! Genauso werde ich es für mich auch machen! L.g.:)
 
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