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Konkrete Verweisung PUV, selbständiger Handwerksmeister = Hausmeister

Hallo Tillis,

deine Klage wird beim Landgericht eingereicht, dann wechseln die Rechtsanwälte ein paar Schreiben übers Gericht. In etwa einem Jahr kommt es zu einem Gütetermin, hier wird der Richter einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Kommt kein Vergleich zustande, geht das LG in die Beweisaufnahme über.

Dein Einkommen wird geprüft und es wird festgestellt das du aufgrund deines Einkommens verweisbar wärest. Aber nur wenn der soziale Status vergleichbar ist.

Ein angelernter Hausmeister hat ein ansehen von 2-3, ein Geselle mit Ausbildung von 5 und ein Firmeninhaber Handwerksmeister einen sehr hohes Ansehen von 8, das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand und das wichtigste, der Bundesgerichtshof.

Mir ist klar, dass es für dich um viel Geld geht, aber warum schenkst du der Versicherung zu so einem frühen Zeitpunkt 30.000 Euro.

Sollte die Versicherung jetzt deinen zuletzt ausgeübten Beruf bestreiten, wird einer deiner Angestellten als Zeuge vorgeladen, wenn jemand vorgeladen wird muss er bei Gericht erscheinen.

Nach Ende der Beweisaufnahme wird das LG noch mal einen möglichen Vergleich ansprechen, Da du anstatt der 130.000 nur 100.000 Euro möchtest wird die Versicherung höchstwahrscheinlich 70.000 Euro anbieten. (70.000 Euro da wirst du schon ins Grübeln kommen) Kommt kein Vergleich zustande wird ein Urteil in deinem Sinne gesprochen, freu dich nicht zu früh. Die Versicherung geht in Berufung vor das Oberlandgericht OLG, allerdings wird es keine Verhandlung geben, sondern die Versicherung wird dir ein verbessertes Angebot machen. Die Versicherung wird kein weiteres Urteil gegen sich riskieren, auf dass sich dann wieder andere berufen können und dir schlussendlich die vollen 130.000 Euro bezahlen.

Ich hätte nicht einmal einen Meisterbrief und konnte nicht verwiesen werden. Dein Ansehen ist logischerweise noch höher als meins.

MFG Marima
 
Hallo Tillis,

natürlich ist das "Ansehen" eines Meisters höher - seine Meisterurkunde hängt im Büro oder Ausstellungsraum wesentlich höher!

Aber dies liegt auch an der "Qualifikation" - sprich Ausbildung mit Abnahme einer Meisterprüfung!

Am Anfang steht der Gesellenbrief. Dieser attestiert die fachgerechte Ausbildung und Abnahme der Prüfung gemäß den Vorschriften der HWK.

On top kommt dann der Meister - hier sind erweiterte Anforderungen die Grundlage. BWL, Ausbildereignungsschein und natürlich weitere Fachkompetzenen, welche in den häufigsten Handwerksberufen die Meister*innen zur Selbstständigkeit und Ausbildung von Lehrlingen etc. befähigen.

Die "Hausmeister" und sehr gerne Neudeutsch von FM Firmen eingesetzen "Objektbetreuer" haben "DEINE" Qualifikation nicht. Sprich einen Meisterbrief.

Lass Dir doch mal zur Argumentation von Deiner HWK bestätigen, dass "Hausmeister" noch nicht mal ein anerkannter Ausbildungsberuf ist und keine Fähigkeiten vorweisen muss.

Ganz ehrlich mal. Jeder Mieter oder auch Hauseigentümer ist "Feststeller" - Licht im Treppenhaus funktioniert nicht, Aufzug steht, Unkraut wuchert, Schädlingsbefall, Treppenhaus ist schmutzig....

So, bin ich Eigentümer meiner privaten Immobilie, dann handel ich: Putze mein Treppenhaus, lege Köder aus und kümmere mich um mein Unkraut. Oder ich beauftrage Firmen, weil ich selbst nicht in der Lage bin oder das nötige "Kleingeld" habe - grins.

Alles andere können u. U. Feststellungen der Mieter sein, welche an den Hausmeister angetragen werden oder welche Du auf Deinen Kontrollgängen (sicherlich via Checkliste von Deinem AG - Wohnungsbaugesellschaft) mit vorgegebenen Intervallen durchzuführen hast und auch schrifltich dokumentieren musst.

Gibt es eine Meldung von Mietern oder stellst Du etwas fest, dann ist definiert, welche Firma Du beauftragen musst zur Abhilfe.

UND NEIN, die Firmen sind vorgegeben (Aufzug, Heizung mal mit Wartungsvertrag bzw. Aufzug als prüfpflichte Anlage ausgenommen), bist Du - sorry "einfacher Melder"!!!

Du holst auch keine Angebote ein, vergleichst Angebote - vergibst entsprechend Angebote.

Als Hausmeister - Objektbetreuer ist man Dienstleister vor Ort - und ist der "Kümmerer" - aber kein Entscheidungsträger

Als Meister ist man ein Entscheidungsträger - kein Kümmerer!

Tipp für Dich zur weiteren Vorbereitung: gehe auf Homepages mit Stellenausschreibungen und kopiere mal Stellenausschreibungen für Hausmeister / Objektbetreuer.

Da siehst Du auch wie "hoch" die Anforderungen liegen!

Sichere Dir sehr viele der Anzeigen. Primär steht da sicherlich - ohne das ich es nachgeprüft habe - handwerkliches Geschick!
Und auch wichtig - stelle heraus, welche weiteren Anforderungen, Ausbildungen und Qualifikationen der Bewerber haben soll!


Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

eure letzten beiden Posts haben mir Aufklärung gebracht. Normale Menschen sehen den Meister höher, meine Vers. nicht.
Sie sieht alles zu Ihren Gunsten und stellt sich über Urteile und behauptet gleichzeitig nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu befinden.

Wie es gerichtlich weitergeht weiß ich jetzt auch, dauert halt. Stell ich mich mal neu auf 3 Jahre ein, wenn kürzer umso besser.

Einen Vergleich unter 100tsd. wird es nicht geben. Wenn dann müste der Vergleich auch innerhalb eines Jahres erfolgen, sonst rechent sich der Verzicht für mich nicht mehr. Mit 100tsd. jetzt, kann ich aktuell mehr anfangen als kleckerweise jeden Monat die BU Rente.

Ich weiß nicht in welchem körperlichen Zustand ich in 10 Jahren bin. Jetzt bin ich zwar auch schon halb kaputt, aber ich kann noch viel machen und und das Leben genießen. Wird aber mit jedem Jahr schlechter, alles fällt schwerer.

So, jetzt muss ich mich mal weiter "kümmern" hab nämlich Notdienst, auch hier darf ich nicht selber entscheiden, nur "kümmern" .

Gruß und Danke, Tillis
 
Hallo zusammen,

möchte Euch hiermit auf dem Laufenden halten.

Nach endlos Schriftwechseln mit frechen Darstellungen und Behauptungen der Gegenseite, steht im nächsten Jahr ein Termin zur Güteverhandlug an. Zwischenzeitlich hatte die Versicherung noch mal einen Vergleich angeboten, mit gleichzeitiger Auflösung des Vetrags.

Was soll ich sagen, ich war tief traurig über so ein niedriges Angebot mit Vetragsauflösung. Wenn ich denen so wenig wert bin, dann klag ich solange ich kann.
Vielleicht werd ich ja als Hausmeister berufsunfähig, gesundheitlich gehts bergab, da mach ich mir nichts vor. Ob ich noch 10 Jahre durchhalte bis zur Altersrente bezweifel ich stark.

Gibt es eine Richtung für Vergleichsangebote in der Güteverhandlung oder legt das der Versicherer nach Lage des Falls fest um keine Vergleichsurteile für ander Fälle zu riskieren? Marima hatte das oben erwähnt.

Gruß Tillis
 
Hallo Tillis,

die Gegenseite, die Nichtzahlenwollenden, rechnen alles mögliche tief. Sie bezweifeln alles und stellen selbst klare Verhältnisse in Frage. Das ist ganz nüchtern betrachtet ihre Arbeit. Diese Aufgabe ist im Versicherungssystem aufgrund ihres Profit Strebens genau ihr Auftrag.

Eines ist wichtig, das hat nur bedingt mit deinen tatsächlichen Schädigungen zu tun.

Bei einem Gütetermin legen die Gegenseite und besonders dein Anwalt deine Forderungen vor - alles was dazugehört - Verdienstausfall, Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden, Zukunftsschaden etc. Die Gegenseite führt dabei irgendwelche Fälle vor, die zu ähnlichen Schäden bei anderen geführt haben bzw. bei dir haben könnten. Das sind bei denen aber Spekulationen. Nur du weißt, was, wie passiert ist und wie es dir heute geht und wie es sich seither entwickelt und ob die Chance besteht, deine Einschränkungen zu bessern.

Was ist wichtig: alles, aber auch alles auflisten, wofür die Nichtzahlenwollenden eigentlich verpflichtet sind. Das ist ja hoffentlich bereits über deinen Anwalt erfolgt . Dabei gilt für dich eher die Obergrenzen des Möglichen anpeilen. Die Gegenseite kommt mit einem Minimalbetrag, den sie höchstens bereit sind zu übernehmen - der ist oft so jenseits jeder "Gerechtigkeit", so unterirdisch, dass man sich erniedrigt, betroffen fühlt und die eigenen Selbstzweifel wachsen. Aber das hat NICHTS mit dir persönlich zu tun. Du hattest einen Unfall, du bist Leidtragender, du hast einen Versicherung, die in diesem Fall eintreten muss. Du lässt das jetzt von einem Schiedsgericht überprüfen.

Ein Richter nimmt die beiden Vorschläge an- überprüft sie nach seinem Wissen und schlägt einen Vergleich vor, der je nach Gewichtung näher an deinen Aufrechnungen liegt. Dann bekommen beide Seiten vier Wochen Bedenkzeit und können in Ruhe nachdenken, ob sie den annehmen. Die Nichtzahlenwollenden nehmen das häufig an, weil sie einen sonst beginnenden Prozess vermeiden wollen, bei dem Summen und Umfang ihrer richterlich angeordneten Zahlungspflichten festgeschrieben werden. Diese Urteile sind für Anwälte anderer Unfallopfer einsehbar und werden als Präzedenzfälle bei anderen Gerichten zitiert und vorgelegt.

Ein Richter ist nicht allwissend, er will "glauben", dass er aufgrund seines Rechtsverstandes richtig liegt und den Streitfall befriedet. Auch er will ein Berufungsverfahren vor der nächst höheren Instanz vermeiden. Die Gegenseite sagt dann. wir wären bereit mit dem Minimalbetrag das Verfahren abzuschließen. Oftmals ist das aber nicht mal 10% der eigentlich zu leistenden Ansprüche.

Also nur die Ruhe - vor Gericht ist das wie das Feilschen auf einem Basar - wenn ihr so, dann würden wir so - z.B. wenn wir die Summer erhöhen, dann sollst du auf den einberechneten Zukunftsschaden verzichten. So was solltest du vorab mit deinem Anwalt besprechen. Der Richter fasst dann alles zusammen und hält einen Vergleichsvorschag fest, für den beide Seiten dann vier Wochen Zeit bekommen, ihn abzulehnen oder anzunehmen. Wenn eine Seite ablehnt geht es mit einem Gerichtsverfahren weiter.

In meinem Fall sagte der Richter, er würde mich zur Überprüfung des jetzigen Zustandes erneut zu Gutachtern schicken, diesmal vom Gericht beauftragt. Drei Monate bis einer gefunden ist, drei Monate bis zum Termin für das Gutachten, drei Monate bis das erstellt ist, drei Monate bis beide Seiten dazu Stellung nehmen können und dann würde der nächste Gerichtstermin frühestens in einem Jahr stattfinden. (Laut Anwalt sei das sogar noch schnell)

Was kannst du tun: ers tmal Ruhe bewahren, mit deiner Rechtsvertretung alles besprechen, vor dem Gericht Gesicht zeigen und deinem Anwalt seine Arbeit machen lassen. Er betritt den Kampfplatz - das Schlachtfeld Gerichtssall und hat sich die Paragraphen als Waffen, Finten zurechtgelegt, führt in seiner juristischer Sprache manchmal Scheingefechte um die Falschargumente zu umzingeln und zu entkräften. Da blickte man selber oft gar nicht durch und es ist wie eine unverständliche Fremdsprache.

Nur Mut, jetzt bist du schon soweit gekommen. Glück wünsche ich dir nicht, sondern viel Erfolg

LG Teddy
 
Hallo,

kurzes update, erste Gerichtsverhandlung war zwischenzeitlich, nur blabla und zwei Lachnummern wegen der Vergleichsangebote, selbst die Richterin musste bei den Zahlen schmunzeln, hat aber fürs Protokoll nachgefragt ob ich es annehme, was ich natürlich verneinte.

Nächster Termin zur Urteilsverkündung dauert noch paar Wochen, aber ein weiteres Angebot der Versicherung ist eingegangen, Sie haben glatt auf 50tsd. verdoppelt. Da kommt man schon mal ins grübeln, aber da geht doch sicher noch einiges mehr.

Gebrauchen könnte ich es natürlich, klar, damit wäre aber auch meine BU Versicherung hinfällig und ich muss noch paar Jährchen runterreißen damit die Rente halbwegs reicht. 50tsd. sind schnell weg wenn man gar nicht mehr arbeiten kann, danach gehts dann ans eingemachte was man sich jahrelang erarbeitet und aufgebaut hat.

Muss dann aber hoffen das das Gericht in meinem Sinne entscheidet und ich nicht noch vors OLG ziehen muss, dann dauerts wieder ewig oder geht das da schneller?

Wer zahlt eigentlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bei einem Vergleich?

mit nachdenklichen Grüßen Tillis...
 
Hallo zusammen,

für alle die es noch nicht wussten:

Angestellter Hausmeister und selbständiger Handwerksmeister, sind in der Ausbldung und Erfahrung, sowie der sozialen Wertschätzung vergleichbar.

Also Anlerntätigkeit Hausmeister ca. 6 Wochen, ist gleichzustellen mit einem Meister im Handwerk:

-3 Jahre Ausbildung,
-3 Jahre Geselle für Zulassung zur Meisterprüfung
-ca. 1400 Stunden Meisterkurs, 4 Teile in Vollzeit (soweit ich das noch weiß)

Also 6 Wochen Anlenrtätigkeit entsprechen = 6 Jahren Arbeitserfahrung(Ausbildung + Gesellenjahre)/ plus 1400 Unterichtsstunden für Praktika/Rechtswissen/Betriebsführung/Mitarbeiterführung/Kalkulation/Steuerrecht/Azubiausbildung/Fachtheorie/usw.

Ich kanns noch imnmer nicht glauben... geht jetzt vors OLG, oder hab ich was nicht verstanden in dem Ganzen Gerichts/Versicherung blabla?

Gruß Tillis
 
Hallo Tillis,

ich drücke Dir ganz fest die Daumen, denn als "MEISTER" hast Du ja auch den "AdA"Schein und bist für die Ausbildung von Lehrlingen / Auszubildenden zuständig.

Als Meister mit eigenen Betrieb ist man für die Einholung von Aufträgen, Angeboten abgeben, Einteilung von Mitarbeitern, die Ausbildung von Lehrlingen, Einkauf von Material, Abrechnung, Finanzen für den eigenen Betrieb und den Bilanzen etc. zuständig.

Sprich, man hat eine sehr hohe Verantwortung für seinen Betrieb, die Arbeitsplätze für die Mitarbeiter zu behalten und auch auszubilden!

Das alles hast Du als Hausmeister für eine Wohnungsbaugesellschaft nicht - denn die entscheiden dann!

Kannst Du eigenständig entscheiden, wo Du Angebote anforderst oder hast Du eine Vorgabe, bei welchen Lieferanten / Dienstleistern Du anfragen darfst?

Kämpfe weiter! Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Also 6 Wochen Anlenrtätigkeit entsprechen = 6 Jahren Arbeitserfahrung(Ausbildung + Gesellenjahre)/ plus 1400 Unterichtsstunden für Praktika/Rechtswissen/Betriebsführung/Mitarbeiterführung/Kalkulation/Steuerrecht/Azubiausbildung/Fachtheorie/usw.
Vermutlich kann der Richterberuf auch auf ähnliche Art und Weise erlernt werden.
Anders kann ich mir ein derartiges Urteil nicht vorstellen.
 
Hallo Kasandra,

Auftragstechnisch usw. läuft alles ziemlich nach Vorgabe, die Firmen sind alle gelistet bei uns die Preise festgelegt.
Also nix mit selber und frei und unabhängig.

Vielleicht hab ich auch das Ganze nicht verstanden als dummer Handwerksmeister.

Gruß Tillis, hoffentlich spielt meine Rechtsschutzvers. noch weiter mit...
 
Hallo @Tillis

Wer zahlt eigentlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bei einem Vergleich?
Ich habe hier im Forum gelesen,
dass der RA mehr verdient bei einem Vergleich und
dass es im Vergleich geregelt wird, wie die Kosten verteilt werden, was bedeutet, dass hier aufgepasst werden muss, um Einfluss zu nehmen.

Ein für dich positives Urteil (also kein Vergleich) wäre von Vorteil für andere Betroffene mit vergleichbatem Streitfall.


Angestellter Hausmeister und selbständiger Handwerksmeister, sind in der Ausbldung und Erfahrung, sowie der sozialen Wertschätzung vergleichbar.
Ist das eine Äußerung des Gerichts / Richters oder eine Äußerung der Gegenseite, um das niedrige Vergleichsangebot zu rechtfertigen?

Vermutlich kann der Richterberuf auch auf ähnliche Art und Weise erlernt werden.
Anders kann ich mir ein derartiges Urteil nicht vorstellen.
Hallo oerni,
ich habe Tillis so verstanden, dass es (noch) gar kein Urteil gibt.
(und: Sarkasmus und Unsachlichkeit helfen nicht weiter.)

LG
 
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