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komme in 1 Woche aus Reha...was dann?

Hallo Wumm,

so ist es richtig! Willkommen im Club! Nicht aufgeben, sollte jetzt Deine Devise sein!

Zusätzlich würde ich aber schon bei Deiner BG auch einen Antrag auf Anerkennung Deiner Beschwerden (Asthma) als Berufskrankheit stellen. Die müssten doch dann auch von sich aus aggieren und haben Aufklärungspflicht, oder?

Sicher können Dir Andere hier dazu noch mehr Tipps geben

VG Santafee
 
Hallo Wumm,

ich habe gehört, der VdK soll Vielen geholfen haben. Zumindest findest Du dort kostengünstige Beratung von Fachleuten.
Informieren kannst Du dich im Internet, wenn du vdk googelst.

Falls Du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hast, solltest Di hier schnellstens Meldung machen, damit dort Deine Leistungsansprüche geprüft werden.......

LG


habe mich auf die seite von vdk gegoogelt. hat man nach dem beitritt gleich einen anspruch auf beratung? oder muss man eine frist einhalten?
das finde ich ziemlich super das es sowas gibt, aber wieso hört man so wenig in der öffentlichkeit darüber?
 
Hallo Wumm,

ich hatte erst einen kostenlosen Beratungstermin und konnte mich dann entscheiden, ob der VdK mich vertreten soll, dann war auch sofort der Mitgliedsbeitrag fällig. Das Einzige was ich jetzt nicht genau sagen kann, ob ich das ganze Jahr bezahlen sollte, oder die restliche Zeit des Jahres?

Da aber bei Dir ja gerade das Jahr angefangen hat, dürfte das nicht die Rolle spielen!

VG Santafee
 
VdK

Hallo Wumm,
rufe bei Deiner Ortsgruppe des VdK an und laß Dir einen Termin geben.

Bei diesem Termin (Dein VdK hat mind. 1x im Monat Sprechstunde, bei uns ist es im Krankenhaus) tritts Du dem Vdk bei (ich glaube so um die 40€/Jahr) dann läßt Du Dir beim Ausfüllen des Antrags für einen Schwerbehindertenausweis helfen/beraten und Du bekommst auch gleich eine Betratung für Dich und Dein Problem.

Wir haben Glück, unser VdK-Vorstand ist immer für uns zu sprechen und hilft sehr gut.

Ich habe auch sehr spät vom VdK erfahren, werde jetzt dort aber sehr gut betreut.

Viele Glück
Kai-Uwe
 
Hallo Wumm,

wenn ich mich recht erinnere, habe ich damals unmittelbar nach meinem Beitritt problemlos und ohne Wartefrist einen ersten Termin bekommen für ein umfangreiches Beratungsgespräch bzgl. meines Rentenantrags und meines Schwerbehindertenausweises bzw. direkte Hilfe bei der Antragstellung/Widerspruch.

Der Mitgliedsbeitrag kostet 5 Euro im Monat (in Bayern, ist je nach Bundesland verschieden und eher weniger), also durchaus erschwinglich und sehr gut investiertes Geld, da der VDK einem wirklich mit Rat und Tat zur Seite steht :)

Liebe Grüße und alles Gute!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ich bin glücklicherweise auch im VdK - und von einer Wartezeit ist mir nichts bekannt (54 Euro/pro Jahr). Allerdings steigt und fällt die Qualtität der Beratung abhängig von der Person, die im jeweiligen Kreis die Juristerei unter sich hat.
Daher kann ich nicht uneingeschränkt zur Mitgliedschaft raten.

LG,
Cateye
 
Hallo wumm,

heute habe ich vom chef arzt erfahren, ob ich nicht versuchen sollte meine arbeit wieder aufzunehmen. die haben bei der lungenkontrolle nichts gefunden.
wie denn auch? wenn die brenn und schweiss gase nicht vorhanden sind?
mein lungen facharzt zuhause hatte einen provokations test gemacht und es dabei festgestellt, das ich auf solche stoffe reagiere. haben die aber gar nicht beachtet.
und meine arbeit hatte ich im oktober schonmal versucht wieder auzunehmen, was aber nicht funktionierte.

Problemsortierung:

Deine Sorge ist die Aussage des Chefarztes.

Dazu habe ich bereits viele Beiträge geschrieben, dass es die oberste Strategie der Versicherungsmediziner ist, die Befundverschleierung mit allem was dazu gehört!
(Schade, dass meine Mühen umsonst sind und es nicht richtig verstanden wird, um was es sich letztendlich für uns Betroffene dabei handelt und wie es sich auswirkt bei jedem einzelnen. Es ist mir nicht möglich, wenn ich schreibe von Verweigerung des ärztlichen Nachweises, Befundverfälschung, Befunderhebungsunterlassung, falsche Befundauswertung!, dass ich dann jede Möglichkeit, wie das bei jedem einzelnen UO aussieht, aufschreibe.!)

Versuchen wir es nun in deinem Fall:
Der Chefarzt behauptet, dass bei der Lungenkontrolle nichts gefunden wurde!
- Hat er dir von der Untersuchung vorher erzählt/aufgeklärt, was gesucht werden soll?
- Was wollte man mit einer Lungenkontrolle?, wie du atmen kannst?, wie die Lunge aussieht?, ob sie durchblutet ist?, ob sie Krebszellen aufweist, ob beide Lungenflügel vorhanden sind, ob beide funktionieren, wie diese funktionieren, halb, viertel, ganz oder kaum, wann ist die Funktion eingeschränkt, unter welchen Voraussetzungen versagt sie ihren Dienst, ....?
- Hat man begleitende Blutuntersuchungen gemacht? Mehrfach, vor der Gasbelastung, nach der Gasbelastung?

Man kann eine Lunge und ihre Funktion auf vielfältige Weise kontrollieren, und man kann die, für deine Belange, wichtige Untersuchung unter den Tisch fallen lassen, das merkst du nicht und der Sachbearbeiter der BG nicht und das Gericht später auch nicht.
Man liest: Bei Lungenkontrolle nichts gefunden! Damit gibt sich jeder Laie zufrieden und ist am Boden zerstört, wenn (diese Lollipopelaussage des Chefarztes) diese mit den Problemen, die man beim Atmen hat, nicht übereinstimmen kann. !

Ich bin mir sicher, dass der Chefarzt genau weiß, wie man solche Beschwerden, die du hast, genau untersucht, und die entsprechenden Befunde erhält.
Dein Lungen-FA hat es gemacht und das Ergebnis bestätigte Deine Probleme/Beschwerden!
Der Chefarzt hat dich aber arglistig getäuscht, mit falschen, für deinen Fall, unrichtigen Untersuchungen.
Also liegt hier eine Verweigerung/Unterlassung der angemessenen Befunderhebung vor, und eine absichtliche Täuschung des Patienten über seinen Gesundheitszustand, in dem durch gezielte falsche Befunderhebung den ärztliche Nachweis vorenthalten wird.

Bei uns allen läuft das in der selben Schemenhaftigkeit ab = Strategie der Verweigerung des ärztlichen Nachweises aufgrund des negativen Befundes.
Wie hier der positive Befund des Lungenfacharztes in einen negativen Befund "verzaubert" wird, das ist wieder eine geniale Beugung medizinischer Sachverhalte!
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=4304

Noch einen fachlichen Rat (Paro hat es bereits angesprochen):
Bei der "Gasvergiftung" (ich nenne das eben mal so, damit ich es leichter habe zu erklären) ist die akute Lungensituation vor dem Einatmen des Gases nicht relevant. Das bedeutet, die Lunge ist organisch total gesund, auch nachher noch, nachdem du das Gas einatmetest. Das ist die Vorgaukelung des Chefarztes, der dir und den Schadensausgleichenden Behörden weis machen will, dass die Lunge defekt sein müsste, damit du nicht atmen kannst, bzw. die Atmungseinschränkung hast.
Mit der Dauerbelastung wird dann zwar die Lunge auch organischen Schaden davon tragen, aber das dauert, die Beschwerden und Anzeichen hast du aber jetzt bereits und das ist Warnung vom System, du sollst dich von den "Giftstoffen" fern halten!
Korrekter weise ist ist deine Beschwerde nicht dals Ursache eine organische Lungenschädigung, sondern eine funktionelle Störung, und zwar immer dann, wenn du mit dem "Giftstoff" in Kontakt kommst.
Diesen Unterschied nutzt der Chefarzt zu deinem Nachteil! Das ist seine Funktion in dem Schadensentsorgungssystem!

Nach diesem Schema verfahren alle BG-Chefärzte! dafür bekommen sie, die sich bereit erklären, so eine Beugung der medizinischen Sachverhalte bei BG-Schadensfällen zu begehen, auch schnell einen "Professortitel" angehängt, damit nach außen hin demonstriert werden kann, dieser hat eine "Lehrbefugnis", also muss das richtig sein, was er so von sich gibt. Gerade Gerichte fahren darauf voll ab!

Der richtige Vorgang:
Das Gas wird eingeatmet und die Chemorezeptoren des Stoffwechselregulierungssystems, reagieren auf diese "Gifterhöhung" im System mit Gegenmaßnahmen.
Mit der Zeit, durch die ständige Belastung des Systems mit diesen "Giftstoffen", reagiert das System über. Alle Funktionen, die das System "in die Gänge" ruft, damit der Organismus möglichst diesen "Angriff" überlebt, werden in Höchstalarm versetzt.
Das bedeutet, dass du kaum mehr "Luft" bekommst, wenn du mit diesen Stoffen in Kontakt kommst.
Da es nicht nur die Atmung ist, die betroffen ist, sondern das gesamte Regelsystem, kommt es sicherlich auch zu weiteren, lebensschädigenden Funktionsstörungen, die dir (noch) nicht bewusst sind.

Ein Lungenfacharzt, wie deiner, der sich mit diesen Vorgängen auskennt und auch beste Kenntnisse über allergische Reaktionsweisen verfügt, der sollte dich weiter begleiten und auch einen ausführlichen Befundgutachten verfassen.

Ein BG-Gutachter, der dieses vorenthält, der sowieso auch wenig spezielle fachliche Kenntnisse hat, sondern nur bestens fortgebildet ist, wie man der BG Schaden vom Hals hält, der sollte blos gestellt/angeprangert werden.
Wäre also gut, wenn du den Namen des Chefarztes und die Klinik hier nennst!
Das wäre ein konkreter Gesichtspunkt, diesen Arzt, sowohl diese Klink zu meiden, mit entsprechenden Argumenten!

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

vom medizinischen Standpunkt gebe ich Dir vollkommen recht. Es ist wie in der Forschung allgemein: man untersucht lediglich das, was man im allgemeinen erwartet. Also ist die Lungenuntersuchung bewusst negativ ausgefallen. Diese Untersuchung sollte als Gefälligkeitsuntersuchung deklariert werden.

Das Problem für wumm ist, Deine deutlichen Worte jurisitisch umsetzen zu können. Hast Du für wumm eine Wegbeschreibung?

LG,
Cateye
 
Hallo cateye,

deine gewählte Formulierung halte ich für eine gefällige Verharmlosung, so wie es Richter tagtäglich in den Gerichtssälen mit den UO tun!
Gefälligkeit wäre es, wenn der Arzt den Befund des Lungenfacharztes hergenommen hätte und behauptet hätte, dass das Untersuchungsergebnis nicht zu überbewerten sei.
Das hat er aber nicht, sondern eine bewußt täuschende Befunderstellung betrieben, um falsche Befunde als die richtige Diagnose unterzujubeln.

Außerdem wird grundsätzlich von unseren speziellen Seiten auch nicht untersucht, was man allgemein erwartet, sondern nur das, was die auftraggebende Seite erwartet.
Genau darin unterscheidet sich grundlegend parteiische Forschung von wissenschaftlicher Forschung.

Es handelt sich hier nur in der Nebenwirkung für die beauftragende Seite um eine Gefälligkeit.

Die eigentliche und maßgebliche Wirkung ist, dass sich diese bewußt falsche Handlung für das BK-Opfer als kolossaler Nachteil auswirkt.

Hier ist es nicht nur abgetan mit der Reaktion des BK-Opfers auf ein bestimmtes Produkt, das bei Schweißarbeiten anfällt. Es sind auch weitere negative Einschränkungen von lebenswichtigen Funktionen zu erwarten, wie schon angesprochen. Die Vernichtung der Lebensqualität wird hier bewusst in kauf genommen, nur damit sich dieser Chefarzt bei seiner auftraggebenden Seite profilieren kann, nach Strrickmuster des Tübinger Gutachterverhaltenscodex.

Zu deiner Frage:
Ich habe deutlich genug geschrieben und ausgedrückt, um was es geht, warum also sollte ich dem Anwalt seine Arbeit abnehmen? Er/Die verdient doch das Geld damit, hier den richtigen Weg für den Mandanten zu finden, schwer ist es allemal nicht, nur eine Einstellungssache!

Wenn hier nicht Arzt und Klinik genannt wird, so habe ich sowieso meine Zweifel!

Es wird fast jeden Tag nachgefragt, ob die oder jene Ärzte als GA bekannt sind. Warum also nicht Namensnennung von prostituierenden Oberschlampern.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

offenbar hast Du nicht verstanden, was ich hier schrieb: ich kritisiere sehr wohl das Verfahren. Ich unterstelle ganz einfach dem Oberarzt in der Reha-Klinik von wumm eine von gewisser Stelle beeinflusste und damit gefälschte Untersuchung.

LG,
Cateye
 
Hallo cateye,

keine Sorge, ich habe wohl verstanden,

allein sinnvoll für das Unfallopfer ist, zu unterscheiden zwischen einem gefälligen Tun für die beauftragende BG und einer absichtlichen Falschbehandlung.
Hier geht es um eine absichtlich unrichtige Untersuchungsanordnung, um die Befundfeststellung zu verfälschen, damit die Schadensleistung für die BG geringer wird oder sogar entfällt. Stichwort: Schadensentsorgung!
Vergleich zu den HWS-Distorsionen: eine Anordnung von RÖ, um die Weichteilverletzung in der HWS zu erkennen.

Das Motiv für die Handlung des betreffenden Arztes ist bei Gefälligkeit und Absicht zwar gleich, jedoch ist wichtig, ob Gefälligkeit geleistet wird, mit oder ohne absichtlicher Falschbehandlung.

Nur absichtliche Falschbehandlung ist eine Straftat und eine leichtfertige Gefälligkeit ist keine Straftat, bei Ärzten.
Bei anderen Berufsgruppen schon, aber Ärzte haben ihren Krähenbonus!
Krähen treten immer in Horden auf, überfallen ein Feld in gemeinsamer/kollegialer Fressucht und hinterlassen meist wüste Leere, ein Feld, auf dem nichts mehr gedeiht.

Zu einer Straftat entschließt sich eine Person immer selbst, bei Entdeckung wird auch keine beeinflussende Stelle bestraft, sondern immer der Straftäter allein!
Der Beweis gegen eine beeinflussende Stelle wird auch kaum gelingen, aber eine überflüssige Diagnoseuntersuchung, das ist selbst für Laien zu erkennen, wenn sie mal das Wissen haben. (Die überflüssigen Kosten der überflüssigen Untersuchung werden von der Einsparung durch die Schadensabwehr voll gedeckt.)
Wohl klar ist, dass die beeinflussenden Stellen jede Rückendeckung bei der Entdeckung der Straftaten geben. Jedoch ist auch dieser Schutz einmal abgegriffen!
Jedes Kondom gibt einmal seinen Geist auf, bei zu ofter Benutzung und Strapazierung.
Wenn ca jeden Monat ein Opfer solche Falschbehandlung beklagt, dann ist das eine auffällige Abnutzung.

Nebenbemerkung:
Die Untersuchung an sich muss nicht gefälscht sein, denke ich mal.
Die Anordnung einer den Beschwerden nicht angemessenen Untersuchung und die alleinige Beurteilung über den Gesundheitszustand, ausschließlich stützend auf das Ergebnis dieser Untersuchung, ist falsch, einschließlich dem Negieren der Befunde des behandelnden Arztes.
Absichtlichkeit erkennt man gerade daran.

Gruß Ariel
 
Hallo cateye,

deine gewählte Formulierung halte ich für eine gefällige Verharmlosung, so wie es Richter tagtäglich in den Gerichtssälen mit den UO tun!
Gefälligkeit wäre es, wenn der Arzt den Befund des Lungenfacharztes hergenommen hätte und behauptet hätte, dass das Untersuchungsergebnis nicht zu überbewerten sei.
Das hat er aber nicht, sondern eine bewußt täuschende Befunderstellung betrieben, um falsche Befunde als die richtige Diagnose unterzujubeln.

Außerdem wird grundsätzlich von unseren speziellen Seiten auch nicht untersucht, was man allgemein erwartet, sondern nur das, was die auftraggebende Seite erwartet.
Genau darin unterscheidet sich grundlegend parteiische Forschung von wissenschaftlicher Forschung.

Es handelt sich hier nur in der Nebenwirkung für die beauftragende Seite um eine Gefälligkeit.

Die eigentliche und maßgebliche Wirkung ist, dass sich diese bewußt falsche Handlung für das BK-Opfer als kolossaler Nachteil auswirkt.

Hier ist es nicht nur abgetan mit der Reaktion des BK-Opfers auf ein bestimmtes Produkt, das bei Schweißarbeiten anfällt. Es sind auch weitere negative Einschränkungen von lebenswichtigen Funktionen zu erwarten, wie schon angesprochen. Die Vernichtung der Lebensqualität wird hier bewusst in kauf genommen, nur damit sich dieser Chefarzt bei seiner auftraggebenden Seite profilieren kann, nach Strrickmuster des Tübinger Gutachterverhaltenscodex.

Zu deiner Frage:
Ich habe deutlich genug geschrieben und ausgedrückt, um was es geht, warum also sollte ich dem Anwalt seine Arbeit abnehmen? Er/Die verdient doch das Geld damit, hier den richtigen Weg für den Mandanten zu finden, schwer ist es allemal nicht, nur eine Einstellungssache!

Wenn hier nicht Arzt und Klinik genannt wird, so habe ich sowieso meine Zweifel!

Es wird fast jeden Tag nachgefragt, ob die oder jene Ärzte als GA bekannt sind. Warum also nicht Namensnennung von prostituierenden Oberschlampern.

Gruß Ariel


was meinst du mit :
Wenn hier nicht Arzt und Klinik genannt wird, so habe ich sowieso meine Zweifel!
?
kannst mir gerne deine mail zukommen lassen, dann werde ich es dir nennen! aber aus rechtlichen gründen werde ich es nicht im forum bekanntgeben!
aber ansonsten finde ich es super wie ihr euch die mühe macht, mir zu helfen!
die vorgehensweise bei den rechtlichen schritten zu erläutern wäre ganz hilfreich. denn auch jede sitzung beim anwalt kostet geld.
da es leider auch wieder ein verfahren wird, wo die rechtschutzversicherung den fall erst vor gericht übernimmt:(

also ich meine damit: den wiederspruch, die anwaltssitzungen usw.

gruss
 
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