Hallo cateye,
deine gewählte Formulierung halte ich für eine gefällige Verharmlosung, so wie es Richter tagtäglich in den Gerichtssälen mit den UO tun!
Gefälligkeit wäre es, wenn der Arzt den Befund des Lungenfacharztes hergenommen hätte und behauptet hätte, dass das Untersuchungsergebnis nicht zu überbewerten sei.
Das hat er aber nicht, sondern eine bewußt täuschende Befunderstellung betrieben, um falsche Befunde als die richtige Diagnose unterzujubeln.
Außerdem wird grundsätzlich von unseren speziellen Seiten auch nicht untersucht, was man allgemein erwartet, sondern nur das, was die auftraggebende Seite erwartet.
Genau darin unterscheidet sich grundlegend parteiische Forschung von wissenschaftlicher Forschung.
Es handelt sich hier nur in der Nebenwirkung für die beauftragende Seite um eine Gefälligkeit.
Die eigentliche und maßgebliche Wirkung ist, dass sich diese bewußt falsche Handlung für das BK-Opfer als kolossaler Nachteil auswirkt.
Hier ist es nicht nur abgetan mit der Reaktion des BK-Opfers auf ein bestimmtes Produkt, das bei Schweißarbeiten anfällt. Es sind auch weitere negative Einschränkungen von lebenswichtigen Funktionen zu erwarten, wie schon angesprochen. Die Vernichtung der Lebensqualität wird hier bewusst in kauf genommen, nur damit sich dieser Chefarzt bei seiner auftraggebenden Seite profilieren kann, nach Strrickmuster des Tübinger Gutachterverhaltenscodex.
Zu deiner Frage:
Ich habe deutlich genug geschrieben und ausgedrückt, um was es geht, warum also sollte ich dem Anwalt seine Arbeit abnehmen? Er/Die verdient doch das Geld damit, hier den richtigen Weg für den Mandanten zu finden, schwer ist es allemal nicht, nur eine Einstellungssache!
Wenn hier nicht Arzt und Klinik genannt wird, so habe ich sowieso meine Zweifel!
Es wird fast jeden Tag nachgefragt, ob die oder jene Ärzte als GA bekannt sind. Warum also nicht Namensnennung von prostituierenden Oberschlampern.
Gruß Ariel